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Analyse unserer Staatsordnung

1. Eine demokratische Legitimation unserer Verfassung ist bisher -auch nach der Wiedervereinigung - nicht angestrebt worden. Wir leben immer noch mit einem nicht vom Volk selbst abgestimmten Grundgesetz, dem die neuen Bundesländer nur beitreten mussten, nicht aber darüber verhandeln konnten. Die Mehrheit der Arbeitsgruppe hielt diese Grundordnung für keine demokratisch ausreichend legitimierte Verfassung.

2. Auch die Zusammensetzung der Regierung ist nicht ausreichend demokratisch legitimiert. Nicht die Mehrheit der Bevölkerung entscheidet, wer regieren soll, sondern die Parteien entscheiden durch nur von ihnen abhängige (Listenplätze) Repräsentanten, wer regieren soll und wer nicht. S"ie lassen in die Parteispitze und deshalb auch in die Regierungsspitze nur die ihnen genehmen Funktionäre. Die Bevölkerung hat letztlich nur die Chance, die Stärke der Parteien zu benennen. Da die Parteien aber kaum große Differenzen haben - alle Umverteilungsparteien befürworten die gleichen Grundsätze, nur der Grad ist anders - stellen sie letztlich immer Repräsentanten, die viel abhängiger von der Parteiführung als von den Wählern sind.

3. Hinzu kommt der Einfluss der unsere Gesellschaft dominierenden Verbände. Letztlich hat bisher jede Regierung den Willen der großen Wirtschaftsverbände erfüllen müssen und gerne erfüllt. Die Verbände haben unsere Parteiendemokratie längst zur Korporationsdemokratie umfunktioniert. Unter den Verbänden herrschen permanent die von den Konzernen gesteuerten Zentralverbände, ganz gleich, ob eine bürgerliche Regierung ("schwarzer Kumpel der Konzerne") oder eine sozialistische Regierung ("roter Genösse der Bosse") an der Macht ist. Lediglich bleibt offen, ob neben den Verbänden der Großwirtschaft auch die Gewerkschaften über erheblichen oder sogar gleichwertigen Einfluss verfügen (in sozialistischen Regierungen). Jedenfalls ist die Macht der großen Verbände nicht nur ungebrochen, sondern auch größer als die Macht des Wählers auf jede Regierung und hat deshalb die Demokratie bereits wesentlich ausgehöhlt. Diese Macht der Verbände wird in der Krise nicht abnehmen, eher steigen, weil die Krise aus der Wirtschaft kommt und die wirtschaftsunkundige Politik weiterhin ihren Rückhalt in den Wirtschaftsverbänden Buchen wird.

 

Strategien zur Reorganisation der Staatsordnung

Ein Crash wird dazu führen, Defizite der bisherigen Staatsordnung zu korrigieren, wenn diese Defizite in der Krise nicht nur aufbrechen, sondern auch offen genannt werden und sich Korrekturbewegungen rechtzeitig bilden. Solche notwendigen Krisenkorrekturen ergaben sich nach Ansicht der Arbeitsgruppe vor allem in folgenden Punkten:

l. Auf oberer europäischer Ebene darf es kein Rätesystem mehr geben und keine euroföderalistische Struktur. Soll die EU für Demokratien gelten, muss sie selbst auch demokratisch werden, also die Gewaltenteilung akzeptieren, sich von einem Parlament kontrollieren lassen und dieses Parlament entscheidende Rechte haben gegenüber der derzeitig dominierenden Macht der Kommissare. Es darf nicht mehr möglich sein, dass selbst der Korruption überführte Kommissare ihr Unwesen weiter treiben können, weil das Parlament und die Mehrheit der Mitgliedsländer diese Kommissare nicht verjagen können.

Dazu gehört auch eine europäische Verfassung, welche Grundsätze wie die Gewaltenteilung und lückenlose demokratische Struktur enthält, sondern auch den Minderheiten das Recht gibt, bestimmte "von oben" gewollte Gesetze nicht zu akzeptieren. Wenn schon 60% unserer Regulierungen inzwischen von Brüssel kommen und in Brüssel der Einfluss der großen Wirtschaftsverbände größer ist als in jedem einzelnen Staat, ist das Gesamtsystem weder verfassungsmäßig noch tatsächlich demokratisch legitimiert. Dies muss verändert werden, wenn man wirkliche demokratische Systeme will. Die Macht der Verbände muss ausgeschaltet, die Macht des Wählers dagegen umfassend neu gesichert werden. Anders lässt sich keine Legitimation der EU-Vorschriften gegenüber dem Wähler begründen.