2.6.1
Fortbildungsplanung
Lange war Fortbildung auf die persönlichen Interessen, Neigungen und Bedarfe und Wünsche
einzelner Kollegen ausgerichtet und bezog sich dann meist auf fachliche Weiterbildung, die
dann bestenfalls im Kreise der Fachkonferenz Beachtung fand, oft jedoch individuell verblieb.
Aus heutiger Sicht ist Fortbildung primär etwas, das das gesamte Kollegium betrifft, mit dem Ziel,
die pädagogische, fachliche, methodische und organisatorische Handlungskompetenz des gesamten
Kollegiums zu steigern. Damit ist sie auf Schulentwicklung gerichtet und muss diesem Anspruch genügen.
Daher ergibt sich aus der Vereinbarung der Lehrerkonferenz über die Prozessschritte innerhalb eines
Entwicklungsvorhabens spezifischer Fortbildungsbedarf. Dieser soll sowohl im Rahmen
pädagogischer Konferenzen, schulinterner Fortbildungstage aber auch durch die gezielte
Nutzung von Angeboten externer Anbieter für einzelne Fächer, Kolleginnen und Kollegen
Konkret ergibt sich aus der Vereinbarung der Lehrerkonferenz, den
Unterricht zum Kernort der individuellen Förderung zu definieren, ein Bedarf
in der Erweiterung der diagnostischen Kompetenzen. Eine entsprechende
Fortbildung wird aktuell geplant.
In Zukunft werden Fortbildungsvorhaben in enger Kooperation zwischen
Schulleitung, Kollegium, Steuergruppe und Fortbildungskoordinator geplant,
und zwar in folgenden Schritten:
-
Ermittlung des Bedarfs (Soll/Ist-Analyse)
-
Vereinbarungen über angestrebte Fortbildungen in der Lehrerkonferenz,
deren konkrete Planung und Durchführung
-
Anwendung in der Praxis (Umsetzung im Unterricht und/oder Schulalltag) und deren
Evaluation zur Absicherung künftiger Planungen und Entscheidungen.
Auf dieser Basis kann sich eine Verstetigung bedarfsorientierter, schulinterner Fortbildung
entwickeln, die das Gesamtsystem immer im Auge hat, ohne die Kompetenzen der
Fachkonferenzen und einzelner Kollegen zu beschneiden.