"Effi Briest" in der Verfilmung von Rainer Werner Fassbinder

(Entstehung: 1972-74)

 

·        Der Film stellt keine geschlossene Handlung dar, er bricht also mit der Tradition der Literaturverfilmung, besteht auf einer eigenen Perspektive.

·        Es wird keine Spannung aufgebaut, dem Zuschauer wird kein Einleben in die Situation der Protagonistin, kein Miterleben ermöglicht.

·        Die Handlungsablauf wird an zahlreichen Stellen durch Standbilder verfremdet, diese beabsichtigen eine Auseinandersetzung mit der gespielten Umgebung des Geschehens hervorzurufen.

·        Vorbild für die Schauspieler ist das epische Theater, sie verbleiben zum größten Teil emotionslos, lassen keine spannungsschaffenden Momente zu.

·        Die Figuren haben zumeist keinen direkten Blickkontakt, allenfalls durch Reflexionen in Fensterscheiben, Spiegeln. Alle Mimik geschieht somit in Reflexion.

·        Während der Zeit in Kessin sind zwischen den Ehepartnern oft mauerähnliche Barrieren zu sehen.

·        Die Handlung des Films ist geprägt durch die gesellschaftsbedingte Entsagung.

Ein ausführliches Filmheft mit umfangreichen Informationen können Sie unter folgender Adresse im Internet herunterladen:

http://www.lernort-kino.de/filme/03_effi_briest/filmheft.pdf

 

 

 

Verhandlungssache:

Scheidung der Ehe Instetten % Instetten geb. Briest

Eröffnung der Verhandlung

Vorstellung der Anträge:

Verteidigung Geert von Instetten:

-          Freispruch

-          Keine Schuld

-          Hat für Reichtum und Ordnung gesorgt

Verteidigung Effi von Instetten geb. Briest:

-          Geert von Instetten ist Schuld am Scheitern der Ehe

aufgrund Vernachlässigung seiner Ehefrau

-          Effi war viel zu jung für die Ehe und ist somit von jeglicher Schuld freizusprechen

Zeugenbefragung

Effis Verteidigung ruft den Zeugen Herrn Wüllersdorf

-          erlaubt sich kein Urteil über die Schuldfrage

-          es war eine Vorbildhafte Ehe

-          war zutiefst über Effis Tat erschüttert

-          Geert hat selbst seine Betroffenheit ausgesprochen

-          Effi hat W. gegenüber niemals über die Ehe gesprochen war jedoch sehr glücklich

-          Geert verspürte keine Rache

-          Geert hatte Angst, das Gesellschaft ihn verbannen würde

-          Geert liebte seine Frau

-          Geert musste sein eigenes Leben retten indem er sich scheiden lässt

 

Geerts Verteidigung ruft den Zeugen Herrn Gieshübler

-          Geert ist ein guter Freund

-          Geert hatte wenig Zeit für Effi

-          er hat sich um Effi gekümmert

-          Effi hat ihm alles anvertraut

-          Effi war einsam und suchte Zuneigung

-          Ansehen ist wichtig für Geert

-          er liebt Effi und würde alles für sie tun

-          er war so etwas wie ein Vater oder Freund für Effi

-          er machte Effi Geschenke

 

Befragung der Geschädigten

In den Zeugenstand wird die Partei Effi von Instetten geb. Briest gerufen.

-          Effi hat Geert sehr geschätzt

-          sie fühlte sich vernachlässigt

-          sie hat Geert das auch gezeigt

-          Geert gab ihr nicht die Zuneigung, die er ihr durch das Eheversprechen versprochen hatte

-          sie wurde zuhause entwurzelt

-          sie suchte sich nur eine Zugangsperson (Crampas)

-          die Ehe war nur für die Außenwelt

-          ihre Definition von Ehe: zusammen leben, unterstützen, lieben

-          Mutter hat sie gezwungen

-          hatte so eine Ehe nicht erwartet

-          Crampas hat sie ausgenutzt

-          sie war naiv ( gesteht somit eine gewisse Schuld)

-          Mutter war immer ein Voebild

 

In den Zeugenstand wird die Partei Geert von Instetten gerufen.

-          Geert hatte mit Effi eine sehr harmonische Ehe

-          er hat Effi nicht vernachlässigt

-          der Ehrencodex zwang ihn zum Duell

-          verbietet seiner Tochter nicht direkt den Umgang mit ihrer Mutter, er will sie nur vor schlechtem Umgang schützen

-          es war schwer für ihn Arbeit und Ehe unter einen Hut zu bekommen

-          er versuchte es Effi so angenehm wie möglich zu machen

-          er musste Effi vor sich selber schützen

-          er versuchte die fehlende Zeit durch Komplimente und Zuneigungen zu ersetzen

-          Effi wusste nicht welche Pflichten eine Ehe hat, sie sah nur ihre Vorteile daraus und den Spaß

-          er liebt Effi und vermisst sie jetzt

 

Urteil:

 

Die Schuld wird laut Fakten und Gesetzten Effi von Instetten geb. Briest zugesprochen. Sie wird zu ihren Eltern zurückziehen. Das Sorgerecht für die Tochter wird Geert von Instetten zugesprochen, sie darf jedoch ihre Mutter besuchen. Da  Effi erkannt hatte das Geert es nicht möglich war ihr die Zuneigung zu geben die sie verlangte meinte sie ihn zu betrügen wäre ein Ausweg. Sie hätte einen anderen wählen sollen. Für ein junges Mädchen wie sie, war die Ehe nicht das Ratsamste. Diese war von vornherein zum Scheitern verurteilt. Das Duell wird für Geert von Instetten auf jeden Fall ein Nachspiel haben. Die Ehe wird hiermit geschieden.