Was ist der   Logo LWL

 

Der Landschaftsverband Westfalen - Lippe (LWL) mit Sitz in Münster ist ein kommunal verfasster, demokratisch legitimierter Verband, der die regionale Selbstverwaltung in Westfalen-Lippe gewährleistet. Der LWL ist kommunaler Dienstleister für viele der im westfälischen Landesteil lebenden 8,5 Mio. Menschen. 18 Kreise und 9 kreisfreie Städte in Westfalen-Lippe bilden seine Mitgliedskörperschaften. Mit seinen rund 13.000 Beschäftigten nimmt der LWL Aufgaben in den Schwerpunkt-Bereichen Soziales und Behindertenhilfe, Psychiatrie und Maßregelvollzug, Förderschulen und Jugendhilfe sowie Kommunalwirtschaft und Kultur wahr, die wegen ihres speziellen und/oder überregionalen Charakters nicht vor Ort in jeder Mitgliedskörperschaft erfüllt werden können. Dafür gibt er ca. 2,2 Mrd. Euro jährlich aus. Die Verbandspolitik des LWL wird durch ein besonderes politisches Gremium gesteuert - die Landschaftsversammlung, deren Abgeordnete von den Mitgliedskörperschaften gewählt werden. Dabei entspricht die Sitzverteilung für die einzelnen Parteien ihrem Abschneiden bei den Kommunalwahlen.

Soziales

Der LWL ist als überörtlicher Träger der Sozialhilfe für die Finanzierung von Altenheimen und Behinderteneinrichtungen zuständig. Als einer der größten Sozialhilfeträger Deutschlands sorgt er für die Integration alter und kranker Menschen sowie Menschen mit Behinderungen. Der LWL unterstützt Menschen in Pflegeheimen, Altenheimen und Behinderteneinrichtungen, er schafft und sichert Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen, indem er die Arbeitgeber/innen berät und behinderungsgerechte Arbeitsplätze gestaltet. Das LWL-Integrationsamt ist Servicebetrieb für ca. 80.000 schwerbehinderte Menschen in rd. 13.000 Betrieben in Westfalen-Lippe.

Psychiatrie und Maßregelvollzug

Der LWL PsychiatrieVerbund Westfalen bietet für psychisch kranke und psychisch oder geistig behinderte Menschen vielfältige Leistungen zur Behandlung, Rehabilitation, Eingliederung und Pflege. Mit rd. 6.500 Betten und Plätzen bildet er als Gesundheitsdienstleister einen wesentlichen Grundpfeiler der psychiatrischen Versorgung in Westfalen-Lippe. Der LWL betreibt 11 Kliniken für Erwachsenen-Psychiatrie, Psychosomatik, Neurologie und die Behandlung von Suchtkrankheiten, und 3 Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Ihnen sind 35 Tageskliniken und 35 Institutsambulanzen angeschlossen.

Der LWL nimmt in Westfalen-Lippe die staatliche Aufgabe des Maßregelvollzugs wahr: die Behandlung und Unterbringung psychisch kranker oder suchtkranker Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankung eine Straftat begangen haben. Der LWL unterhält derzeit 4 Maßregelvollzugskliniken mit etwa 600 Plätzen in Lippstadt-Eickelborn, Marsberg "Bilstein", Stemwede-Haldem und seit Anfang 2006 in Dortmund sowie eine Übergangsforensik mit 84 Plätzen in  Rheine..

Jugend und Schule 

Das LWL-Landesjugendamt berät 89 Jugendämter der Städte und Kreise und freie Träger der Jugendhilfe bei ihrer Arbeit für Kinder, Jugendliche und Familien. Es ist Träger von drei Erziehungshilfeeinrichtungen, einem Berufskolleg/Fachschulen und einer Aus- und Fortbildungseinrichtung der Jugendhilfe. Der LWL fördert rd. 6.800 behinderte Kinder in Tageseinrichtungen, davon 2/3 in gemeinsamer Erziehung mit nichtbehinderten Kindern in Regelkindergärten.

In Westfalen-Lippe besuchen rd. 7.100 Kinder und Jugendliche mit Behinderung eine der 35 LWL-Förderschulen oder der 3 Schulen für Kranke in Trägerschaft des LWL. Er unterhält Schulen mit den Förderschwerpunkten körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen und Sprache.

Verkehr und Kommunalwirtschaft

Der LWL war im Auftrag von Bund und Land bis zum Jahr 2000 zuständig für die Planung, den Bau und die Unterhaltung eines Straßennetzes (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen) von mehr als 11.000 km. Diese Aufgabe ging im Zuge der Verwaltungsstrukturreform gegen massive fachliche und politische Bedenken in die Zuständigkeit des Landes NRW über. 

Der LWL unterhält verschiedene kommunalwirtschaftliche Beteiligungen mit dem Ziel, gleichwertige Lebensbedingungen in Westfalen-Lippe zu schaffen und zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur beizutragen. Über seine Vermögensverwaltungsgesellschaft (WLV) ist er an den Finanzdienstleistern NRW.Bank, der Provinzial NordWest und der WestLB AG beteiligt. Hinzu kommen zwei Beteiligungen an Energieversorgungsunternehmen (u.a. RWE) sowie 4 Beteiligungen an regionalen Verkehrsunternehmen.

Kultur

Der LWL engagiert sich im Bereich der Kulturpflege Westfalens mit seinen 6 Landesmuseen an 17 Standorten (Kunst, Kultur- und Industriegeschichte, Archäologie, Naturkunde, Freilichtmuseen), mit seinen 5 Fachämtern (Archivamt, Museumsamt, Amt für Denkmalpflege, Amt für Landschafts- und Baukultur und Landesmedienzentrum), sowie seinem regionalgeschichtlichen Forschungsinstitut und seinen wissenschaftlichen Kommissionen für Landeskunde. In der aktuellen Kulturszene setzt der LWL Akzente durch die Vergabe von Preisen in den Sparten Malerei, Musik und Literatur sowie zur Förderung der westfälischen Landesforschung.

Kommunale Selbstverwaltung

Der LWL fußt auf einer langen Tradition kommunaler Selbstverwaltung. Schon die Preußen legten dafür 1815 den Grundstein mit der Gründung der Provinz Westfalen; der Provinziallandtag hatte damals hauptsächlich Beratungsbefugnisse. 1871 entstand nach der Reform der Provinzialverfassung der Provinzialverband Westfalen, der direkte Vorläufer des LWL, der echte Selbstverwaltungskompetenzen und damit einen erheblichen Zuwachs seiner Aufgaben erhielt, die in etwa den heutigen Zuständigkeitsbereichen entsprechen. In seiner Blütezeit in der Weimarer Republik wurden die Abgeordneten sogar unmittelbar von der Bevölkerung gewählt.

Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde die kommunale Selbstverwaltung beseitigt, indem der Kommunalverband der staatlichen Verwaltung eingegliedert wurde. Nach dem 2. Weltkrieg wurden die preußischen Provinzen aufgelöst, aber die Provinz Westfalen wurde ungeschmälert ein Teil des Landes NRW; der Provinzialverband blieb erhalten mit gleichen Aufgaben, erweitert um die Kriegsopferfürsorge. 1953 wurde vom Landtag Nordrhein-Westfalen nach langen Debatten der Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung beschlossen und die Landschaftsverbände wurden in ihrer heutigen Struktur aus der Taufe gehoben. (Mehr zur Geschichte des Landschaftsverbandes hier)

Der LWL verstand und versteht sich bis heute als die Interessenvertretung Westfalens innerhalb des Landes NRW. (Weitere Informationen zum LWL finden Sie  hier.)