Rede von Gertrud Meyer zum Alten Borgloh

Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

zum TOP 10 der Landschaftsversammlung

am 13. November 2008

„Ambulant Betreutes Wohnen: Mehr Mitbestimmung – Mehr Freiheit – Mehr Lebensqualität“

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

meine Damen und Herren!

 

„Für Behinderte bleibt der LWL die erste Adresse“, dies war am 24. 9. 2008 die Überschrift eines Artikels in den Westfälischen Nachrichten .

„Die erste Adresse“ heißt nicht nur, dass Menschen mit Behinderungen sich nach der Entscheidung der Landesregierung weiterhin an unseren Verband wenden können , wenn sie Wohnhilfen benötigen, sondern „erste Adresse“ heißt auch, dass wir hervorragende Arbeit abliefern oder zu leisten haben.  

 

Auch meine Fraktion ist davon überzeugt, dass die Hochzonung des Ambulant Betreuten Wohnens im Jahre 2003 die richtige Entscheidung in Düsseldorf war. Wir waren daran übrigens gar nicht unmaßgeblich beteiligt.

Insbesondere die Auflösung der Großeinrichtungen, die Erreichbarkeit ambulanter und stationärer Hilfen in der nahen Umgebung und die Ermöglichung von immer mehr Selbständigkeit und Selbstbestimmung sind und waren dabei für uns herausragende Ziele. Diesen Zielen sind wir in den letzten Jahren gerade durch die Hochzonung ein Stück näher gekommen

Auch wir bedanken uns bei der Verwaltung für die bisher geleistete Arbeit, die wir stets wohlwollend, aber auch kritisch begleitet haben.

Zum Thema kritisch:

Wir haben in den Sitzungen des Fachausschusses und in vielen Gesprächen mit der Verwaltung aufmerksam gemacht auf Schwachpunkte insbesondere auch hier im westfälischen Landesteil, die wir jetzt schwarz auf weiß im Abschlussbericht der Universität Siegen vor uns liegen haben.

 

  1. Dort wird eine hohe Qualität der Hilfen eingefordert. Der LWL aber geht insbesondere seit Ihrem Amtsbeginn, Herr Landesdirektor, durch die Lande mit dem Motto: Wir können billig.
    Das Wort Qualität ist geradezu verpönt. Unsere Bemühung, das Wort Qualität in die Zielbeschreibung im NKF-Haushalt einzufügen, scheiterte. Wir könnten gegenüber den Kämmerern der Gebietskörperschaften das Wort Qualität nicht erwähnen, so die Verwaltung.
    Wen wundert es bei dieser Vorlage, dass in der Diskussion um die weitere Zuständigkeit der Landkreistag in diesem Sommer herausposaunte: Wir können es noch billiger als die Landschaftsverbände!.
    Das „Wir können billig“ ist ein sehr kurzsichtiges Argument. Ambulant Betreutes Wohnen ist dauerhaft für die Menschen mit Behinderungen nur möglich, wenn ihren Bedarfen entsprechende Qualitäten geboten werden. Ansonsten erzeugen wir hier ein Strohfeuer, und eine Rückkehr in Heime ist vorprogrammiert.

    Im Abschlussbericht wird ausgeführt, dass eine wirksame Kostensteuerung insbesondere daran festzumachen ist, welche Ziele und fachlichen Standards dem Geschehen zu Grunde gelegt werden. Wo haben wir die Ziele und Standards diskutiert und festgelegt? Es bedarf in dieser Frage also einer grundsätzlichen Neuorientierung dieses Hauses, ansonsten werden wir die Aufgabe langfristig nicht schultern.

     
  2. Das Thema Vereinheitlichung des Betreuten Wohnens in den beiden Landesteilen ist eine weitere Herausforderung, der wir uns stellen müssen. Es kann mittel- und langfristig nicht sein, dass in den beiden Landesteilen z. B. unterschiedlich mit den Fachleistungsstunden verfahren wird. Sowohl das Hilfeplanverfahren als auch das Thema Beratungsstellen stehen jetzt auf der Tagesordnung.

     
  3. Das LWL- Konzept der Beratung wird im Abschlussbericht bemängelt und als verbesserungsbedürftig herausgestellt. Sie gingen 2003 davon aus, dass man keine speziellen Beratungsstellen errichten müsse, vielmehr sei es ausreichend, den Trägern das Feld zu überlassen. Wie auch in anderen Bereichen längst bekannt, wird von Trägern stets so beraten, wie es ihnen –auch und insbesondere unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten- in den Kram passt und nicht vorrangig im Interesse des betroffenen Menschen. Darüber hinaus sind unabhängige Beratungsstellen gut geeignet, über die bereits vorhandenen Strukturen hinaus als Kontaktmöglichkeit für die betroffenen Menschen zu dienen.

     
  4. Das Thema alte Menschen mit Behinderung muss weit mehr als bisher in den Mittelpunkt der Diskussion. Dabei geht es vor allen Dingen um konzeptionelle Überlegungen.

     
  5. Nachbesserungsbedarf gibt es beim Hilfeplanverfahren, das Gewicht der Anbieter muss in den Verfahren verringert werden. Das Hilfeplanverfahren muss ausgeweitet werden auf stationäre Hilfen.

     

Und eine Bemerkung zum Schluss, meine Damen und Herren:

Wenn insbesondere die Ziele der Dezentralisierung der Hilfen bei einheitlichen Qualitätsstandards weitgehend erreicht sind, das sage ich an dieser Stelle auch ganz deutlich, dann gehört die gesamte Eingliederungshilfe auf die örtliche Ebene. Wie in der Altenpflege ist es dann sinnvoll, vor Ort bei den betroffenen Menschen Beratung, Antragstellung, Hilfeplanung und Bewilligung auf der örtlichen Ebene vorzuhalten.

Es gibt also viel zu tun und es besteht keinerlei Anlass sich gelassen zurück zu lehnen. Wir werden die Verwaltung bei dieser Arbeit jederzeit kritisch unterstützen im Sinn der Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderungen und einer hohen und nachhaltigen Qualität.

 

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.