Rede von Gertrud Meyer zum
Alten Borgloh
Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
zum TOP 10 der Landschaftsversammlung
am
13. November 2008
„Ambulant Betreutes Wohnen: Mehr Mitbestimmung – Mehr Freiheit – Mehr
Lebensqualität“
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
meine Damen und Herren!
„Für Behinderte bleibt der LWL
die erste Adresse“, dies war am 24. 9. 2008 die Überschrift eines Artikels in
den Westfälischen Nachrichten .
„Die erste Adresse“ heißt
nicht nur, dass Menschen mit Behinderungen sich nach der Entscheidung der
Landesregierung weiterhin an unseren Verband wenden können , wenn sie Wohnhilfen
benötigen, sondern „erste Adresse“ heißt auch, dass wir hervorragende Arbeit
abliefern oder zu leisten haben.
Auch meine Fraktion ist davon
überzeugt, dass die Hochzonung des Ambulant Betreuten Wohnens im Jahre 2003 die
richtige Entscheidung in Düsseldorf war. Wir waren daran übrigens gar nicht
unmaßgeblich beteiligt.
Insbesondere die Auflösung der
Großeinrichtungen, die Erreichbarkeit ambulanter und stationärer Hilfen in der
nahen Umgebung und die Ermöglichung von immer mehr Selbständigkeit und
Selbstbestimmung sind und waren dabei für uns herausragende Ziele. Diesen Zielen
sind wir in den letzten Jahren gerade durch die Hochzonung ein Stück näher
gekommen
Auch wir bedanken uns bei der
Verwaltung für die bisher geleistete Arbeit, die wir stets wohlwollend, aber
auch kritisch begleitet haben.
Zum Thema kritisch:
Wir haben in den Sitzungen des
Fachausschusses und in vielen Gesprächen mit der Verwaltung aufmerksam gemacht
auf Schwachpunkte insbesondere auch hier im westfälischen Landesteil, die wir
jetzt schwarz auf weiß im Abschlussbericht der Universität Siegen vor uns liegen
haben.
- Dort wird eine hohe
Qualität der Hilfen eingefordert. Der LWL aber geht insbesondere seit Ihrem
Amtsbeginn, Herr Landesdirektor, durch die Lande mit dem Motto: Wir
können billig.
Das Wort Qualität ist geradezu verpönt. Unsere Bemühung, das Wort Qualität
in die Zielbeschreibung im NKF-Haushalt einzufügen, scheiterte. Wir könnten
gegenüber den Kämmerern der Gebietskörperschaften das Wort Qualität nicht
erwähnen, so die Verwaltung.
Wen wundert es bei dieser Vorlage, dass in der Diskussion um die weitere
Zuständigkeit der Landkreistag in diesem Sommer herausposaunte: Wir können
es noch billiger als die Landschaftsverbände!.
Das „Wir können billig“ ist ein sehr kurzsichtiges Argument. Ambulant
Betreutes Wohnen ist dauerhaft für die Menschen mit Behinderungen nur
möglich, wenn ihren Bedarfen entsprechende Qualitäten geboten werden.
Ansonsten erzeugen wir hier ein Strohfeuer, und eine Rückkehr in Heime ist
vorprogrammiert.
Im Abschlussbericht wird ausgeführt, dass eine wirksame Kostensteuerung
insbesondere daran festzumachen ist, welche Ziele und fachlichen Standards
dem Geschehen zu Grunde gelegt werden. Wo haben wir die Ziele und Standards
diskutiert und festgelegt? Es bedarf in dieser Frage also einer
grundsätzlichen Neuorientierung dieses Hauses, ansonsten werden wir die
Aufgabe langfristig nicht schultern.
- Das Thema
Vereinheitlichung des Betreuten Wohnens in den beiden Landesteilen ist eine
weitere Herausforderung, der wir uns stellen müssen. Es kann mittel- und
langfristig nicht sein, dass in den beiden Landesteilen z. B.
unterschiedlich mit den Fachleistungsstunden verfahren wird. Sowohl das
Hilfeplanverfahren als auch das Thema Beratungsstellen stehen jetzt auf der
Tagesordnung.
- Das LWL- Konzept der
Beratung wird im Abschlussbericht bemängelt und als verbesserungsbedürftig
herausgestellt. Sie gingen 2003 davon aus, dass man keine speziellen
Beratungsstellen errichten müsse, vielmehr sei es ausreichend, den Trägern
das Feld zu überlassen. Wie auch in anderen Bereichen längst bekannt, wird
von Trägern stets so beraten, wie es ihnen –auch und insbesondere unter
wirtschaftlichen Gesichtspunkten- in den Kram passt und nicht vorrangig im
Interesse des betroffenen Menschen. Darüber hinaus sind unabhängige
Beratungsstellen gut geeignet, über die bereits vorhandenen Strukturen
hinaus als Kontaktmöglichkeit für die betroffenen Menschen zu dienen.
- Das Thema alte Menschen
mit Behinderung muss weit mehr als bisher in den Mittelpunkt der Diskussion.
Dabei geht es vor allen Dingen um konzeptionelle Überlegungen.
- Nachbesserungsbedarf gibt
es beim Hilfeplanverfahren, das Gewicht der Anbieter muss in den Verfahren
verringert werden. Das Hilfeplanverfahren muss ausgeweitet werden auf
stationäre Hilfen.
Und eine Bemerkung zum
Schluss, meine Damen und Herren:
Wenn insbesondere die Ziele
der Dezentralisierung der Hilfen bei einheitlichen Qualitätsstandards weitgehend
erreicht sind, das sage ich an dieser Stelle auch ganz deutlich, dann gehört die
gesamte Eingliederungshilfe auf die örtliche Ebene. Wie in der Altenpflege ist
es dann sinnvoll, vor Ort bei den betroffenen Menschen Beratung, Antragstellung,
Hilfeplanung und Bewilligung auf der örtlichen Ebene vorzuhalten.
Es gibt also viel zu tun und
es besteht keinerlei Anlass sich gelassen zurück zu lehnen. Wir werden die
Verwaltung bei dieser Arbeit jederzeit kritisch unterstützen im Sinn der
Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderungen und einer hohen und nachhaltigen
Qualität.
Ich danke Ihnen für Ihre
Aufmerksamkeit.