Protokoll
des Treffens grüner Sozialausschußmitglieder vom 22.11.02
im Landeshaus Münster
Top 1: Die Einführung des neuen GSiG
Referat des Sozialdezernenten des Kreises Recklinghausen, Herrn Kallhoff (Folien)




Ausführliche Informationen zum GSiG findet ihr auf unser homepage unter: Materialien zum GSIG
Stellungnahme / Fragenkatalog zum GSiG von Heinz-Dieter Simon, grünes Mitglied im Sozialausschuss Menden (zu Protokoll):
Am 1.1.2003 tritt das GSiG in Kraft. Das Thema Grundsicherung begleitet die GRÜNEN seit ihren Anfängen: z.B. im Umbauprogramm der Industriegesellschaft (1986) und einen Gesetzesentwurf der damaligen Bundestagsfraktion gab es auch. Ziel war: den sozio-kulturellen Bedarf für alle zu decken, die über kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen (vgl. Programm zur Bundestagswahl 1998, S.72ff). heraus gekommen ist nun das GSiG, sozusagen eine Grundsicherung light. Nun mag man sagen, der Spatz in der Hand ist immer noch besser als die Taube auf dem Dach. Ich befürchte aber, wir haben gar keinen Spatz in der Hand, sondern ein Spätzlein. Wenn wir das nicht hegen, pflegen und füttern (ausweiten im o.g. Sinne), wird es bald wieder tot sein, d.h. keinen wirksamen Schutz vor Armut bieten.
Aber sind wir mal optimistisch und hoffen, ein Einstieg in die Armutsbekämpfung ist mit dem GSiG geschafft und ein Schrittchen in die richtige Richtung ist erfolgt. Das kann aber nicht bedeuten, dass wir GRÜNEN uns nun beruhigt zurücklehnen und abwarten können, wie sich die Sache entwickelt. Vielmehr gilt es nun wachsam die Umsetzung des GSiG zu begleiten. Da sind nämlich noch jede Menge Stolpersteine und Hürden zu erwarten. Dazu nur zwei Beispiele: die Pflegeversicherung – auch einmal eine GRÜNE Idee zur qualitativen Verbesserung zugunsten der Pflegebedürftigen – ist beinahe zu einem Pflegeverhinderungsgesetz geworden, wo es überwiegend um Kostenabwälzung und –verschiebereien geht; die Reform des SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen ): auch hier anfangs gute Ideen, aber schwerfällige Umsetzung!
Nun aber einige Fragen zum aktuellen GSiG:
Menden/Münster, d. 22.11.2002
Heinz-Dieter Simon
Top 3: Betreuung
Papier von Ingeborg Rowedda (LWL-Fraktion) zur Einführung ins Thema:
Zum Betreuungsgesetz
Das Betreuungsgesetz ist 1992 in Kraft getreten. Es hat das seit 1900 bestehende Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht abgelöst. Eine Novellierung des Betreuungsgesetzes erfolgte zum 01.01.1999.
Von dem Gesetz betroffen sind Menschen, die auf Grund einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen und körperlichen Behinderung zu einer eigenständigen Lebensführung nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sind und daher der Hilfe Anderer bedürfen.
Anliegen der Reform war die Erhaltung größtmöglicher Selbstbestimmung der Betroffenen, die Respektierung ihrer Wünsche und Vorstellungen und die Stärkung der persönlichen Betreuung.
Damit verstärkte das Betreuungsgesetz einen gesellschaftspolitischen Wertewandel, der die Wahrnehmung behinderter Menschen in der Gesellschaft veränderte. Es wird nun prinzipiell von der Fähigkeit zur selbstverantwortlichen und selbstbestimmten Wahrnehmung eigener Interessen ausgegangen. Die Vielfalt der möglichen Aufgaben und Inhalte der Betreuung werden durch die Persönlichkeit des betreuten Menschen, seine aktuelle Lebenslage, seine spezifischen Problemstellungen, Fähigkeiten und Einschränkungen sowie die sozialen Bedingungen, örtlichen Gegebenheiten und die rechtlichen Erfordernisse bestimmt.
Die Organisation von individueller Hilfe folgt dem Prinzip der Subsidiarität: Die Verantwortung für persönliche Hilfe liegt zuerst in der familialen und nachbarschaftlichen Beziehung. Institutionelle und staatliche Hilfen sind nachgeordnet und sollten sich an dem Kontext lebensweltlicher Wirklichkeit orientieren.
Grundgedanke einer Betreuung ist immer, dass der Staat Rechte und Pflichten, aber z. B. auch die Sorge für die Gesundheit und die Verwaltung vorhandenen Vermögens eines zu betreuenden Menschen zu treuen Händen einem anderen Mitglied der Gesellschaft überträgt.
Wenn keinE ehrenamtlicheR BetreuerIn zur Verfügung steht oder die Aufgaben in der Betreuung zu schwierig sind, kann das Vormundschaftsgericht eineN BerufsbetreuerIn bestellen.
Den Betreuungsvereinen kommt zur Umsetzung des Betreuungsgesetzes in die Praxis eine besondere Bedeutung zu. Sie werden bis einschließlich 2002 vom Land und den Kreisen und Städten gefördert, um die Aufgaben der Gewinnung, Schulung und Beratung von ehrenamtlichen BetreuerInnen zu übernehmen. Weiterhin besteht der Auftrag, Veranstaltungen zum Betreuungsrecht, zur Patientenverfügung und zur Vorsorgevollmacht durchzuführen. Hierdurch soll eine Information über die Gesetzgebung und deren Umsetzung erfolgen. In 2001/2002 sind die Betreuungsvereine auf Forderung des Justizministeriums verstärkt dazu übergegangen, über die Vorsorgevollmacht zu informieren, um damit die Zahl der Betreuungen zu verringern. Konsequenz wäre eine Reduzierung der Kosten.
Das Land übernimmt nach einem Schlüssel, orientiert nach der Einwohnerzahl, die Erstattung von Personalkosten für MitarbeiterInnen von Betreuungsvereinen. Die Kreise und Städte stocken die Finanzierung auf. Die Restfinanzierung erfolgte durch die Übernahme von beruflichen Betreuungen durch die MitarbeiterInnen des Betreuungsvereins. (31,-€ pro geleistete Arbeitsstunde). Mit dieser Mischfinanzierung sind die Betreuungsvereine arbeitsfähig.
Zum Haushalt 2003 hat das Land die Streichung der Mittel für die Betreuungsvereine angekündigt.
Analog hierzu werden die meisten Städte und Kreise ebenfalls ihre Mittel streichen, sodass sich die Betreuungsvereine auflösen werden. (Inzwischen signalisiert die Landesregierung andere Lösungen, s.u.)
Dies kann nicht Ziel einer Politik sein, die mittelfristig plant. Konsequenzen des Wegfalls der Betreuungsvereine wäre:
Von einem Sparpaket kann hier nicht gesprochen werden. Solide Infrastrukturen würden zerschlagen. Das Betreuungsgesetz kann in seiner positiven Intention nicht mehr umgesetzt werden und würde damit ausgehöhlt.
22.11.02 Ingeborg Rowedda
P.S.; Zwischenzeitlich signalisiert das Land, dass man künftig auch die ehrenamtliche Betreuung dem Justizministerium unterstellen will. Neue Richtlinien sollen erarbeitet werden; die Förderung soll leistungsbezogen sein.
Bericht Harald Wölter, Referent für Soziales bei den GRÜNEN im LT:
Die Streichung der Mittel durch das Land erfolgte unter der Prämisse, dass die Wohlfahrtsverbände als Träger der meisten Betreuungsvereine die Kosten allein übernehmen könnten / sollten.
Die HH-Beratungen der Koalition haben ergeben, dass die Aufgabe komplett ins Justizministerium geschoben werden soll, das bis jetzt nur für die professionelle Betreuung zuständig ist. Für diese Aufgabe werden dort 108 Mio € ausgegeben, die zusätzlichen 4 Mio € für Betreuungsvereine sind dagegen nur ein Bruchteil dieser Summe. Dieses Vorgehen erscheint sinnvoll, da ein Zurückfahren der Mittel für die Betreuungsvereine viele Ehrenamtliche zur Aufgabe veranlassen wird, was praktisch bedeutet, dass die Klientel dann von professionellen BetreuuerInnen übernommen werden müsste, was ungleich teurer ist. Das Justizministerium winkt dennoch ab und sieht die Betreuungsvereine als originäre Aufgabe des Sozialministeriums an.
Eine weitere beabsichtigte Änderung ist die Bindung einer Förderung an Leistungs- und Qualitätskriterien: Betreuungsvereine, die wenig innovativ arbeiten, sollen demnach keine Förderung mehr erhalten.
Top 4: Bericht aus dem Landtag (Harald Wölter)
Harald erläutert die Ergebnisse der HH – Verhandlungen. Diese sind nachzulesen unter: www.gruene.landtag.nrw.de
Top 5: Berichte aus den kommunalen Sozialausschüssen
10.12.02 Brigitte von Schoenebeck