Protokoll
des Treffens grüner
Sozialausschußmitglieder vom 14.6.02 im
Landeshaus Münster
Top 1: Begrüßung
Top 2: Schwerpunktthema: Landesgleichstellungsgesetz
Gertrud Meyer zum Alten Borgloh von der LWL-Fraktion gibt einen Überblick über das bereits verabschiedete Bundesgleichstellungsgesetz mit seinen wichtigsten Regelungen:
Grundlegend ist der Anspruch auf selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen. Wichtigstes Element ist die Forderung der Barrierefreiheit: Das meint nicht nur den Zugang zu öffentlichen Gebäuden im baulichen Sinne, sondern auch die kommunikative Barrierefreiheit, die die Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglicht. Dazu gehört der Zugang zu Medien und öffentlichen Strukturen, etwa mittels Einsatz von GebärdendolmetscherInnen für gehörlose Menschen für alle behördlichen/öffentlichen Belange, bei Sehbehinderungen sind es neue elektronische Medien, aber auch z.B. die Zustellung amtlicher Schreiben in Brailleschrift u.a..
Neu ist die Beteiligung betroffener Menschen in vielen wichtigen Bereichen: Beispiel dafür sind die zu treffenden Zielvereinbarungen zwischen Verbänden / Unternehmen und den Betroffenen(verbänden), die Gleichstellung garantieren sollen.
Anschließend berichtet Harald Wölter, Referent für Soziales anstelle von Barbara Steffens, MdL, die heute verhindert ist, über den Stand der Beratung des Landesgleichstellungsgesetzes.
Leider ist das Gesetz auf Landesebene etwas im Verzug. Selbst die Eckpunkte, die vorab in Koalitionsgesprächen besprochen werden sollen, ehe das Gesetz im Kabinett beraten wird, liegen noch nicht vor. Auf grüner Ebene ist man dabei, noch Punkte zu erarbeiten, die unbedingt in das Gesetz sollen.
Schließlich spricht Klaus Hahn, Jurist, Vorsitzender des Blinden- und Sehbehindertenvereins NRW, Mitglied einer begleitenden Arbeitsgruppe zum Gleichstellungsgesetz, über die Anforderungen an das Landesgleichstellungsgesetz aus der Sicht betroffener Menschen:
Herr Haak, der Behindertenbeauftragte der rot-grünen Bundesregierung, hat von Anfang an die Betroffenen in die Beratung des Bundesgleichstellungsgesetzes mit eingebunden. Das Forum behinderter JuristInnen war eng beteiligt an der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs. Als der Entwurf aus dem Kabinett kam, war er allerdings stark abgespeckt und musste mit politischen Mitteln wieder aufpoliert werden. Wäre nicht von Anfang an die Beteiligung Betroffener gewesen, wäre das Bundesgesetz nicht so schnell durchgelaufen und verabschiedet worden.
Auf Landesebene ist das leider ganz anders, die Betroffenen sind bisher nicht beteiligt worden, obwohl dies ausdrücklich erwünscht gewesen war. Minister Schartau ist inzwischen vom Blinden-/Sehbehindertenverband angeschrieben und gebeten worden, endlich das Gesetzgebungsverfahren wieder voranzutreiben.
Wichtige Instrumente des Bundesgesetzes sind:
Anschließend wurde im Gespräch herausgearbeitet, was für die Arbeit der GRÜNEN in den Kommunen jetzt schon relevant ist, d.h., was das Bundesgesetz enthält, das bereits jetzt vor Ort umgesetzt werden muss/kann, was in Kommunen jetzt schon eingefordert werden kann:
Es gibt auch noch viele andere Bereiche, die kommunal beeinflusst sind, aber nicht in den Räten beschlossen werden (Sparkassen, Stadtwerke, u.a): Auch da sind Vorgaben nötig, braucht es den Einfluss der Betroffenenverbände (Beispiel: Geldautomaten, die auch von blinden Menschen bedient werden können).
Wichtig ist in der Diskussion der
Gesichtspunkt des Universal design: Alles, was unter dem Aspekt
Barrierefreiheit diskutiert wird, wird nicht nur Menschen mit Behinderungen,
sondern allen Menschen Bequemlichkeiten bringen (Beispiel: Auch alte Menschen
oder Eltern mit Kinderwagen, aber auch alle anderen Passagiere finden
Niederflurbusse leichter zu besteigen). Berücksichtigt man dies, wird nicht
immer nur das Argument, ob sich der Aufwand für die wenigen behinderten
Menschen lohne, diskutiert: Es sind alle Menschen, die von vielen
Errungenschaften der Barrierefreiheit ihren Nutzen haben.
Ein weiteres wichtiges Beispiel wäre z.B. die Umgestaltung von kleineren
Bahnhöfen, auf denen man oft sogar noch Gleise überschreiten muss. Es sollte
Aufgabe der Kommunen sein, sich in Verhandlungen mit der Bahn dafür
einzusetzen, dass sie umgestaltet werden, auch hier gilt der Gesichtspunkt des
universal design.
Vorgaben an die LTF / Knackpunkte, die in das Landesgesetz eingehen müssen:
Top 3: Neues aus dem Landtag
Top 4: Neues aus den örtlichen Sozialaussschüssen
17.06.02 Brigitte von Schoenebeck