Protokoll
der Sitzung des Treffens grüner
Sozialausschussmitglieder vom 18.7.03
Novellierung des
Landespflegegesetzes
- Barbara Steffens, MdL
berichtet von der Novellierung des
Landespflegegesetzes, das am 4.7.03 im Landtag verabschiedet worden ist.
Grüne haben sich in mehreren wichtigen Punkten durchgesetzt, z. Teil
Schlimmeres verhindert. Wichtigste Punkte sind:
- Festschreibung einer kommunalen
Pflegeplanung, Einrichtung eines kommunalen Pflegediskurses
- Die Investitionskosten im ambulanten Bereich
werden belassen wie bisher
- Vermögensanrechnung: Schonvermögen in Höhe
von 10.000€
Nähere Informationen zur Novellierung des
Landespflegegesetzes s. unter http://www.gruene.landtag.nrw.de/index2.htm
unter "Infos und Broschüren".
- Herr Dr. Strunz, Geschäftsführer der LAG
Selbsthilfe Behinderter und Mitglied im Landesbehindertenrat
- Es gibt keine gemeinsame Stellungnahme der
Behindertenverbände zum Landespflegegesetz; aber starke Impulse werden
durch "Selbstbestimmt leben" gesetzt.
- Es gibt ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts: man kann im Pflegeheim ein selbstbestimmtes Leben
nicht einklagen, solches ist in der Organisationsstruktur eines Pflegeheimes
nicht möglich.
- Eine Pflegekontrolle in mehreren ausgesuchten
Heimen ergab eine sehr mittelmäßige bis schlechte Qualität: Pflege und
Pflegeheim ist etwas, was sich niemand wünschen kann.
- Es ist ganz wichtig, die ambulante Pflege
mehr auszubauen – es ist erschütternd, dass sich der prozentuale Anteil
ambulanter gegenüber stationärer Plätze immer noch nicht verändert hat.
Auch im Bereich der freien Wohlfahrtspflege hat sich an diesem Verhältnis
nichts geändert: die Wohlfahrtsverbände lassen nur sehr schwer von der
Fokussierung auf Pflegeheime ab, die Strukturen sind sehr unflexibel, ein
Umdenken kommt nur schwerfällig in Gang.
Von der Existenz der Heime hängen viele Angestellte der freien
Wohlfahrtspflege ab, denen sich die Verbände anscheinend manchmal mehr
verpflichtet zu fühlen scheinen als ihrer Klientel.
- Pflegekonferenzen: Es sind meistens
Professionelle, die in diesem Gremium sitzen, was es für Ehrenamtliche z.T.
sehr schwierig macht. Echte Partizipation kommt oft nicht zustande, weil die
TrägervertreterInnen sehr dominant, abstrahiert und technisch diskutieren,
was für die Ehrenamtlichen sehr fremd ist. Die Sitze der Selbsthilfe in den
örtlichen Pflegekonferenzen können vor Ort oft nicht wahrgenommen werden,
da die Ehrenamtlichen immer noch dünn gesät sind. Es gibt zwar 12 sehr gut
organisierte Arbeitsgemeinschaften der LAG Selbsthilfe, das reicht aber
immer noch nicht zur Besetzung aller Sitze: Diese freien Sitze werden dann
oft von anderen Trägern besetzt! Gesetzlich sind Beschlüsse, die so - ohne
Beteiligung der Betroffenen - gefaßt werden, nicht gültig.
Diskussion / Fragen:
- Barbara will bei den Kommunalas/os die
Zusammensetzung der örtlichen Pflegekonferenzen erfragen. Auch: Die
Tagungshäufigkeit der Pflegekonferenzen ist zum Teil viel zu wenig,
manchmal vergehen Jahre dazwischen. Frage: Nach welchen Kriterien wird
eingeladen?
- Kürzung Pflegewohngeld: Da hier eine
Festschreibung im Bundesgesetz fehlte, hat das Land übernehmen müssen und
hat es vorgezogen, den Akzent auf die Investitionskosten zu setzen.
- Thema Demenz und Alzheimer-Krankheit: Der
Pflegebedarf ist nicht sehr hoch, dennoch ist der Zeitaufwand intensiv.
Können diese Menschen in ihrer gewohnten Umgebung bleiben, sind sie viel
mehr intellektuell ansprechbar und beweglicher – trotz des hohen
Betreuungsaufwandes ist eine ambulante Betreuung also sehr wichtig. Mit der
Zunahme älterer Menschen wird dies Problem immer dringlicher werden.
Stationäre Formen müssen zugeschnitten werden auf bestimmte Zielgruppen
und Bedarfe (nicht nur Demenz und Alzheimer!) Auch braucht es eine
Ausführungsverordnung niedrigschwelliger Hilfen für Demenzkranke.
- Wichtig: Stärkung wohnungsähnlicher
Heimformen für die Gruppe von Menschen, die am Ende doch eine stationäre
Betreuung brauchen. Es muss etwas an dem Filz in den Pflegestrukturen der
Wohlfahrtsverbände getan werden. Den vielen Begründungen, stationäre
Plätze zu behalten, muss begegnet werden: Da die Gewinnsparte im
stationären Bereich größer ist als im ambulanten, ist das Verharren in
den alten Strukturen hartnäckig ist. So hatte die Wohlfahrtspflege sich im
Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzes stark auf die Aufweichung der
80-Plätze-Regelung konzentriert; die GRÜNEN haben jedoch standgehalten und
sogar durchgesetzt, die mindestens 40-Plätze-Regelung abzuschaffen.
- Bessere Betreuung und Begleitung von
pflegenden Angehörigen ist vonnöten
- Finanzierung der Pflegeberatung: Die
Pauschalen für diese Aufgabe fallen jetzt weg; mit der Forderung, sie
aufrechtzuerhalten, blieben die Grünen allein. Die kommunalen
Spitzenverbände haben sich gegen die Pauschalen gewandt, weil diese nicht
zeitgemäß seien. Im Grunde wollte man eine Pflichtfinanzierung durch das
Land erreichen statt der Umlagefinanzierung durch die Landschaftsverbände.
Jetzt liegt diese Aufgabe in den Händen der Kommunen, die sich jetzt mit
ihren Spitzenverbänden auseinanderzusetzen, weil sie zu hoch gepokert
haben. Die Kosten bleiben jetzt bei den Kommunen hängen, d.h. aus
finanziellen Gründen wird in vielen Kommunen diese Aufgabe nicht mehr
vernünftig erfüllt werden. Es gibt im Gesetz keine Handhabe des Landes,
Beratung als Pflichtaufgabe durchzusetzen: Da nach dem Konnexitätsprinzip
das Land hätte bezahlen müssen, wenn diese Aufgabe als Pflichtaufgabe
festgeschrieben worden wäre, (wer die Musik bestellt, bezahlt sie), ist
dies unterblieben.
- : Das Pflegeleistungsqualitätsgesetz hat
viele neue Qualitätskataloge zugefügt, ohne dass sich an den
Rahmenbedingungen etwas geändert hätte.
- Personal: Schlecht ist in den Heimen oft die
Nacht- und Notbesetzung: Gerade Demenzkranke sind auch nachts sehr aktiv. Da
wird schnell auf Beruhigungsmittel zurückgegriffen, wenn Personal fehlt.
Bei der Refinanzierung wird immer noch von ruhigen PatientInnen in ruhigen
Nächten ausgegangen, was längst nicht mehr der Realität entspricht:
Anpassung des Personalschlüssels für die Nachtbesetzung ist nötig.
- Ausbildung: Neben der 3jährigen Ausbildung
zuR AltenpflegerIn plädiert Barbara für eine 2jährige Ausbildung zur
Kranken- und AltenpflegehelferIn, die auch HauptschulabsolventInnen
offensteht und die die Möglichkeit bietet, später mit einer
Zusatzausbildung zur AltenpflegerIn aufzusteigen.
- Pflegediskurs: es wird geplant, zu diesem
Thema im Herbst einen workshop mit den Kommunalas/os zu veranstalten, um
Empfehlungen zu erarbeiten, wie der Pflegediskurs ans Laufen gebracht werden
kann und wie die Strukturen aussehen könnten. Dazu sollten GRÜNE aus
einigen Kreisen / Kommunen mit unterschiedlichen Strukturen zusammenkommen.
Weitere Neuigkeiten aus dem Landtag:
- Der HH-Entwurf des Landes wird erst in den
Herbstferien kommen. Dieser späte Termin hängt damit zusammen, dass man erst
die Novemberschätzung abwarten will, von der die SPD sich Besserungen
erhofft. Diese Hoffnung teilt Barbara nicht.
- Selbst wenn alle freiwilligen Leistungen
eingespart würden, würden zusätzliche Einsparungen von 1,3 Mrd. € im
Bereich der Pflichtleistungen nötig. Wenn die vorgezogene Steuerreform ohne
Kompensation kommt, wird der HH mit weiteren 1,3 Mrd. € belastet.
Zusätzlich kommen 400 Mio. € Mehrbelastung auf die Kommunen zu!
- Barbara will die HH-Beratungen mit den
Kommunalas/os abstimmen, um die Bedarfe der Kommunen mit einzubeziehen. Hierzu
wird ein Treffen im LT geplant mit den Kommunalas/os (sowie der GAR) und
grünen SozialdezernentInnen.
21.07.03 Brigitte von Schoenebeck