Gertrud Meyer zum Alten Borgloh, Fraktion Bündnis 90/GRÜNE im LWL
Rede zum TOP 4 Entwicklung der Eingliederungshilfe
10. Sitzung der Landschaftsversammlung am 26.02.2009
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
meine Damen und Herren,
Wenn wir im LWL und im LVR die Forderung nach einem Bundesteilhabegesetz bekräftigen, um in Berlin endlich Bewegung in eine Sache zu bekommen, die schon lange überfällig ist, dann ist das gut so. Eine der wichtigen Motivationen dafür ist die fiskalische Seite, die im Resolutionstext und in Ihren Reden bisher hinlänglich ausgeführt wurde.
Ich möchte an dieser Stelle auf weitere wesentliche Aspekte zu sprechen kommen.
Ich bin froh, dass sich die beiden Landschaftsverbände in ihren einführenden Worten zur Resolution auf die UN-Konvention beziehen. Denn mit der Verabschiedung dieser Konvention ist ein Paradigmenwechsel in der Politik für Menschen mit Behinderungen eingeläutet. Nach den Grundprinzipien der UN-Konvention ist die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen kein Akt der Fürsorge mehr, sondern ein Menschenrecht. Der Begriff der Behinderung wird in der Präambel so umschrieben, „dass Behinderung entsteht, wenn Menschen mit Beeinträchtigungen auf einstellungs- und umweltbedingte Barrieren stoßen, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilnahme am gesellschaftlichen Leben hindern“.
Solange unsere Gesellschaften weiterhin Barrieren aufbauen bzw. nicht abbauen, müssen die Vertragsstaaten der UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen dafür sorgen, dass die Nachteile, die durch einstellungs- und umweltbedingte Barrieren entstehen, ausgeglichen werden. So ist es folgerichtig, dass jeder Mensch mit Behinderung dafür einen Nachteilsausgleich in Form von Geldleistungen bekommt. Wir haben ja bereits ein solches System, aber nur für einige Menschen:
- das Blinden- und Gehörlosengeld
- Steuererleichterungen je nach Behinderungsgrad.
Ein Teilhabegeld für alle Menschen mit Behinderung, das der Eingliederungshilfe vorgelagert wäre, schafft hier Gerechtigkeit.
Ein weiterer Aspekt der UN-Konvention ist das in diesem Hause viel beschworene Normalitätsprinzip. Im Landeshaus wird es allerdings fast immer im Zusammenhang mit Sparabsichten zitiert. Im Resolutionstext aber ist gemeint, dass behinderte Menschen gleiche Rechte haben wie nichtbehinderte, z. B das Wunsch- und Wahlrecht des Aufenthaltsortes. Würde durch die Einführung eines Bundesteilhabegeldes ein ernsthafter Schritt unternommen, auch für diesen Personenkreis Selbstverantwortung, Eigendisposition und Auswahlsouveränität im Markt der Anbieter zu ermöglichen, so würde das einen wesentlichen Schritt in Richtung Normalität für alle behinderten Menschen bedeuten. Und das umfasst, Herr Dr. Kirsch – am Rande erwähnt, auch ein Elternrecht über die Wahl des Schulortes von Kindern, so wie er bei nichtbehinderten Kindern selbstverständlich ist. Weder ein Kostenträger noch ein Schulamt dürfen dieses Wahlrecht einschränken unter dem Motto: Wir wissen aber besser, was für Dich und Dein Kind gut ist.
Die Eingliederungshilfe hat es bislang nicht ausreichend vermocht, den Bedürfnissen der Menschen nach mehr Selbstständigkeit und Selbstbestimmung nachzukommen. Dies wird zum Beispiel deutlich an der Unmöglichkeit, die Eingliederungshilfeleistungen für Menschen in Werkstätten in ein Persönliches Budget einfließen zu lassen. Die Leistung ist gebunden an die Einrichtung Werkstatt.
Allein schon unter diesem Aspekt von Wahlfreiheit und mehr Flexibilität begrüßen wir Grünen die Einführung eines Bundesteilhabegeldes. Und hoffen, dass es der Einstieg sein kann in Richtung eines Leistungsgesetzes für Menschen mit Behinderung.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.