Die Förderung der Investitionskosten für neue Einrichtungen der
Altenpflege, bzw. dessen Renovierung, wird in den nächsten Jahren noch ca. 3,4 Mio. DM
kosten. Hier ist es unserer Ansicht nach recht und billig, trotz der vom Land einseitig
gedeckelten Investitionsförderung für drei Jahre, eine Beteiligung des Landes zu
fordern.
Die Investitionskosten, die durch die Landschaftsverbände an die
ambulanten Pflegedienste gezahlt werden, pauschal als zu hoch abzutun, da sie dem eigenen
"Portemonnaie" entstammen, ist zu kurz gegriffen. Bei der Berechnung der
Investitionskosten, die von den ambulanten Pflegediensten erstellt und nachgewiesen werden
muß, werden ausschließlich die Pflegeeinheiten, die über die Pflegekassen, bzw.
Beihilfen gezahlt werden, für die Investitionskosten berechnet. Das bedeutet, daß bei
Pflegebedürftigen, die über die Sachleistungen der Pflegekasse hinaus Pflegeleistungen
benötigen, diese Eigenleistungen nicht mit berechnet werden. Auch Pflegeleistungen, die
durch die Sozialämter finanziert werden, werden nicht beachtet. Pflegebedürftige, die
die Tagespflege besuchen und einen ambulanten Dienst nutzen, sind für die ambulanten
Leistungen zu ca. 75% Selbstzahler. Die Berechnung der Investitionskosten bezieht sich
folglich nur auf ca. 2/3 der erbrachten Leistungen.
Die Investitionen für AltenpflegeschülerInnen in Form der Umlage (
die übrigens nach allen Pflegeeinheiten einschließlich Teamsitzungen berechnet wird)
frißt über 50% der Investitionskosten. Die globale Forderung, hier zu kürzen, da eine
Luxusbezuschussung vorliegt, kann eher den Verdacht schüren, daß hier eine
Einrichtungsform, die keine große Lobby hat, als Spardose genutzt wird.
Eine Mischfinanzierung der Investitionskosten für stationäre
Einrichtungen durch Darlehen und Pflegewohngeld sieht die grüne Fraktion als sinnvolles
Steuerungsinstrument zur Beeinflussung der baulichen und fachlichen Standards an.
Die Investitionskosten für Tages-, Kurzzeit- und Nachtpflegesätze
wird unabhängig von der Belegung pauschal finanziert. Bei diesen Einrichtungen, die eine
wichtige Mittelebene zwischen ambulanter und stationärer Versorgung schaffen, besteht bei
Nichtbelegung von Plätzen keine Absicherung durch Pflegekassen oder Selbstzahler. Hier
zumindest die Investitionskosten für die laufende Erhaltung der Räumlichkeiten zu
zahlen, wäre recht und billig.
Die Kurzzeitpflegeeinrichtungen unterliegen in der Nachfrage Schwankungen. Im Juli fahren
pflegende Angehörige eben mehr in den Urlaub als im November. Als Antwort eingestreute
Kurzzeitpflegeplätze zu fördern, ist eine unzureichende Antwort. Diese Plätze sind
nicht für den Bedarf kontinuierlich gesichert. Tagespflegehäuser benötigen für die
100%ige Auslastung eine regelmäßige Überlastung. Um die Fehlzeiten der
Tagespflegegäste durch Krankheit und Kurzzeitpflegeaufenthalte auszugleichen, muß über
die Quote hinaus aufgenommen werden. Dies bewirkt Qualitätsverluste. Ein Wegfall der
pauschalen Investitionen würde diesen Effekt noch verstärken.
Mit der Argumentation, daß die Beratung ja doch nicht so recht klappt,
soll die Auszahlung der dafür bestimmten Gelder (4,-DM pro Einwohner über 65 Jahre /
&17 PFGNW) nach Vorstellungen des LWL gestrichen werden. Damit würde die Beratung
nach §4 PFGNW nicht mehr finanziert. Durch Information und Beratung können der
pflegebedürftige Mensch und dessen Angehörige jedoch mündig gemacht werden. Dieses
Steuerungsinstrument soll, da die Umsetzung der Beratung teilweise schleppend, teilweise
unzulänglich verläuft, abgeschafft werden. Die Ermöglichung einer
Durchführungskontrolle und eine Bindung der Gelder für diese Zwecke durch eine Verengung
des Gesetzestextes im PFGNW wäre gewiß von der Sache her sinnvoller.