| Grüne Fraktionen in den Landschaftsverbänden -
LVR und LWL Positionspapier: Betreutes Wohnen Aktueller Anlass dieser Diskussion ist ein Entschließungsantrag, den rot-grün in den Landtag eingebracht hat. Wohnen stellt für alle Menschen ein elementares Grundbedürfnis und den Ausdruck persönlicher Lebensqualität dar. In diesem Zusammenhang hat das Betreute Wohnen für Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §§ 39ff. BSHG eine sehr wichtige Bedeutung, denn durch dieses ambulante Hilfsangebot kann vielen behinderten Menschen eine selbstbestimmte und weitgehend an der Lebenswelt von Menschen ohne Behinderung orientierten Wohnform ermöglicht werden. Die beiden Landschaftsverbands-Fraktionen stimmen darin überein, dass die Landschaftsverbände zukünftig die Zuständigkeit für das Betreute Wohnen" übernehmen sollten. Prinzipiell sei ein dezentraler Ansatz zu unterstützen. Da die Ausstattung der Kreise und Städte an Wohnangeboten für Menschen mit Behinderungen extrem unterschiedlich ist, ist es sinnvoll, dass die Landschaftsverbände für diese Aufgabe verantwortlich sind. Die Argumente dafür sind:
|