Protokoll

des Treffens grüner JHA-Mitglieder vom 21.2.03 in Münster

zum Thema "OFFENE GANZTAGSSCHULE (OG)"

1) Vortrag Herr Dreyer, Refratsleiter im LJA: Einführung ins Thema 

Folien:

Überblick

• Betreuung von Schulkindern heute
• weiter geplante PISA-Konsequenzen
• inhaltliches Konzept des Landes
• Finanzkonzept
• Einschätzung zur Realisierung

Zentrale PISA-Ergebnisse

• katastrophale Bildungsergebnisse
• 25 % ohne ausreichende Kompetenzen für
Ausbildung und Beruf
• sozial ungerecht verteilte Bildungschancen
• Migranten-Kinder besonders benachteiligt

Stand der PISA-Diskussion auf Landesebene

• Offene Ganztagsschule
• Bildungsvereinbarung Tageseinrichtungen
• frühere Einschulung/Förderbedarfe feststellen
und Begrenzung von Rückstellungen
• flexible Schuleingangsphase
• Kindergarten-Pflicht
• Sprachförderung
• Verzahnung mit sozialen Diensten und anderen Bildungsinstitutionen / Haus für
Kinder
• Qualifikation der Erzieher/innen
• Lernstandtests
• Bildungs-/Erziehungsverträge
• Förderempfehlung an Eltern in Zeugnissen
• Fortbildung Lehrer
• Naturwissenschaften integrieren

Betreuung von Schulkindern heute

• Hort
• große altersgemischte Gruppe
• § 9 Abs. 4 GTK
• SiT
• Schule von 8 bis 1 Primarstufe
• 13 Plus P Vers.Quote: 12 %
• 13 Plus S Sekundarstufe I
• Landesjugendplan
• Silentien

Konzept der Offenen Ganztagsschule

• Grundschulen mit offenen Angeboten am Nachmittag (aber verbindliche Anmeldung)
• Ziel: verlässliches Angebot aus einem Guss statt „Programm-Dschungel"
• Einbindung der Ressourcen und Potentiale der Jugendhilfe
• Letztverantwortung bei der Schule; Abstimmung mit
Schulträger und Jugendhilfe
• Förderort grs. in der Schule; Ausnahmen möglich

Konzept der Offenen Ganztagsschule

• bis 2006/07 25 % der Schüler an 75 % der Grundschulen
• Auslaufen der Horte und Programm-Angebote
• 1. Schritt: 2003:
   500 Ganztagsschulen Grundschulen
mit (kommunalen) Horten in unmittelbarer Nähe;
   Angebot an freie Träger
• pädagogische Qualität: höher als 13 Plus
• Personal: Lehrer/innen, Sozialpädagog/innen, Erzieher/innen, Ehrenamtliche, ältere Schüler

Konzept der Offenen Ganztagsschule

• Öffnungszeit bis 16 Uhr, mindestens 15 Uhr
• Ferien: schulübergreifendes Angebot
• Inhalte: schulische Förderung, sozialpädagogische
Betreuung, Elternarbeit
• Kooperationsvereinbarungen mit freien Trägern,
Musikschulen etc.
• Kooperationspartner mit Gaststatus in Schulkonferenz

Finanzierung der offenen Ganztagsschule

I Basisbetrag für die Förderung

2044 Euro – Ist-Personalkosten 
Grundschule / Vormittag pro Schüler / Jahr 
60 % Nachmittagszuschlag – 1230 Euro

II Finanzierungsanteile pro Schüler und Jahr (1230 Euro = 100 %)

1. 66 % Landesförderung:
  
820 Euro oder 615 Euro zuzüglich 0,1 Lehrerstellen pro 25 Schüler

2. 33 % Eigenanteil

     a) Elternbeitrag
        
  - Staffelung nach Einkommen,
              - durchschnittlich 30 Euro / Monat; max. 100 Euro/Monat
              - entspricht 29 %

    b) Eigenanteile freier Träger
      
  Anteile freier Träger, die sich mit Angeboten an der Ganztagsschule
          beteiligen (Höhe über
Kooperationsvereinbarungen zu vereinbaren)

    c) Kommunale Eigenmittel

Zusätzliche Kosten

Schule 8 – 1
• Mittagstisch / Imbiss
• später Nachmittag / Ferien
• Schülerfahrtkosten
• Investitionen
• Sachkosten
• Personalkosten Schulträger

 

2) Vortrag Ute Koczy, MdL: Das Landesprogramm "Offene Ganztagsschule"

Das Ministerium wird zum Thema OG eine Broschüre erstellen, auch unter dem Aspekt best-practice.

OG wurde bei GRÜNEN im Vorfeld lange diskutiert, (LDK, Parteirat u.a.); PISA hat die Diskussion "Bildung von Anfang an" im Landtag angestoßen (Kindertagesstätten mit eigenständigem Bildungsauftrag) und hat die Entwicklung des Landesprogramms OG beschleunigt.

OG ist ein Einstieg in ein verändertes System (working process) - es wird nicht flächendeckend eingeführt, sondern die kommunale Ebene muss tätig werden und das Konzept der OG vor Ort entwickeln. Allerdings, und dies ist oft Kritikpunkt, werden die pädagogischen Standards vom Land vorgegeben, anstatt von den Kommunen passend entwickelt zu werden.

Das Ministerium rechnet damit, dass 10 - 20 Jahren bis zur endgültigen Einführung des neuen Systems OG vergehen werden, denn so lange wird die Aufweichung zweier stark verkrusteter Systeme (Schule und Jugendhilfe ) brauchen, um zu einer effektiven Kooperation zu kommen. Besonders Schule ist ein schwerfälliges, träge reagierendes System.

Der ursprüngliche Zeitplan Zur Einführung der OG ist im Verzug: Der Antragsschluss ist auf den 31.5.03 verlängert worden. Bis das Ministerium über die Anträge bewilligt, wird es fast Sommerferienzeit sein, so dass Eltern bis Schulbeginn oft noch nicht Bescheid wissen, ob ihre Kinder in die Ganztagsbetreuung kommen werden. Alles in allem wird das Programm diesem Jahr also langsam, aber sicher anlaufen.

Finanzierung:

Die für die OG eingesetzten Bundesmittel betragen 914 Mio. €, die vom Land "durchgereicht" werden sollen an die Kommunen. Diese müssen 10 % Eigenmittel mitbringen, können diese aber über die Schulpauschale abgelten. Mit den Bundesmitteln können die Kommunen notwendige Investitionen, Mittagessen u.a. bestreiten.

Das Land stellt 40 Mio. € für diese Aufgabe neu ein und weitere 40 Mio. € für zusätzliche LehrerInnenstellen.

Über die Elternbeiträge (rund 1/3 der Gesamtkosten sollen hierdurch getragen werden) erhalten die Kommunen zusätzliche Mittel in die Hand, können also über zu große finanzielle Belastungen nicht klagen, könnten sogar bei optimalen Bedingungen ein Plus machen.

Thema Horte: Hier ist die ursprüngliche Planung geändert und verbessert worden; Horte müssen nicht sofort zu 100% eingebracht werden, im Erlass steht jetzt, dass sie eingebracht werden können. Natürlich können die Kommunen, die viele Hortplätze haben, große Einsparungen erzielen, wenn sie sie einsetzen. Es gibt in NRW aber nur 89 Kommunen mit kommunale getragenen Horten; für die diese Regelung gilt. Was die Hortplätze freier Träger betrifft, ist die Frage noch offen, wie die sich in das Konzept einpassen (lassen).

Neue Entwicklungen im OG:

Fragen / Diskussion:

3) Vortrag Herr Dreyer: GO aus Sicht der Jugendhilfe

Folien:

Standpunkte zur „offenen Ganztagsschule"

Konsequenz für die Zukunft: erfolgreiche Umsetzung ?

Vortrag / Diskussion:

Zur Finanzierung:
Juristisch müssten Horte, 13Plus und andere Betreuungsangebote eingebracht werden, wenn eine Kommune die OG einrichten will. Tatsächlich hat das Land dieses Kriterium aber gelockert, weil keine Kommune sonst bereit gewesen wäre, die OG einzuführen. Man zeigt sich gesprächsbereit, die bestehenden Angebote vorübergehend weiter zu fördern; diese Lockerung wird aber nur bei Einbringung triftiger Gründe gewährt. Bis spätestens 2007 kann die Förderung weiter laufen, dann aber müssen die parallelen Betreuungsangebote aufgelöst sein. Horte freier Träger, auf die die Kommune ja keinen direkten Einfluss haben, müssten im Prinzip ebenfalls eingebracht werden. Die Kommune muss sich also auch mit den freien Trägern im Vorfeld an den Verhandelungstisch setzen.

Ab 2007 werden auch in den Kommunen, die keine OG einführen, die Mittel für andere Angebote gestrichen. Jeder Kommune steht es frei, ins OG einzusteigen oder nicht. Es ist noch nicht entschieden, ob über 2007 hinaus große altersgemischte Gruppen in Kindergärten weiter möglich sein sollen.

Die Schul-Randangebote, die jetzt über Vereine u.a. angeboten werden, sollen im Prinzip gestrichen werden, werden aber übergangsweise noch parallel finanziert. Die 8-13 Förderung wird eingestellt.

Es wird in vielen Kommunen befürchtet, dass das Land für die Einführung der OG jetzt nur eine Anschubfinanzierung leistet, aber ab 2007 plötzlich die Kommunen mit den Kosten allein lässt.

Die Betreuungsmodelle von Schulkindern in Hauptschulen (SIT u.a.) laufen weiter.

Die OG aus Sicht de Landesjugendamtes (LJA):

Forderungen / Probleme aus Sicht des LJA für die Zukunft sind:

4) Vortrag Herr Welslau, Jugendamtsleiter in Bad Salzuflen zur praktischen Umsetzung der OG in den Kommunen

Die Fragen aus kommunaler Sicht lauten: Wie erreichen wir das Leistungsziel? Welche Ressourcen kann und will man in die OG einbringen? Welche Ressourcen möchte man aus der Jugendhilfe aufgeben? Welcher Anbieter kann bei der Aufgabe helfen?

Und: Was bringt Schule, die bei der außerschulischen Betreuung mitwirken soll / möchte, mit ein? Die LehrerInnen sollen mit externen Fachkräften zusammenarbeiten, um diese Aufgabe zu entwickeln.

Verschiedene Partner sollen sich hier auf ein Ziel einigen: Der Schulträger ist ein wichtiger Vertragspartner; die Schule selbst und auch die Eltern müssen das OG Wollen und mitentwickeln. Der andere wichtige Vertragspartner ist die Jugendhilfe mit freien Trägern und anderen Anbietern.

Theoretisch muss Schule von 8-13 Uhr allein die Betreuung gewährleisten, danach muss diese bis 16 Uhr zusammen mit anderen Kräften die Betreuung organisiert werden. Diese Aufgabe soll / kann eine pädagogische Fachkraft, aber auch Hilfskraft leisten.

Die nachmittägliche Betreuung sollte nicht einfach an den Schulalltag angehängt werden, sondern verzahnt sein. Hier besteht endlich die Chance für die Jugendhilfe, inhaltlich den Schulalltag mitzugestalten. Idealerweise soll es sich um einen Kooperationsvertrag zwischen allen Vertragspartnern für alle Betreuungszeiten handeln, ein Ineinandergreifen der Systeme ist das erklärte Ziel. Es soll eine

Neuorganisation des Schulalltags stattfinden, wo Unterricht und Freizeitaktivitäten sich abwechseln und ineinander greifen; die Entwicklung einer anderer Schulstruktur und -kultur, anderer Schul- und Unterrichtsformen soll entstehen.

Förderung, Bildung und Erziehung sind Ziele der OG.

Jugendhilfe sollte die jetzige Erlasslage als Chance begreifen, sich einzubringen und einzumischen. Es lohnt sich, an dem Thema zu arbeiten, es müssen die Optionen auf verschiedene Wege zur Erfüllung der Aufgabe offengehalten werden.

Schule: Es kommt darauf an, dass die vom Ministerium geplante Beratung vor Ort wirklich gewährleistet wird. Es wäre gut, wenn eine Schule, die sich frühzeitig, in das OG einbringt, Boni bekäme, um einen Anreiz zu geben, die OG zügig einzuführen.

Wenn Eltern ihren Beitrag nicht zahlen können oder wollen, sollte Jugendhilfe bei einer bestimmten Klientel von Kindern zahlend einspringen, um ihnen die Vorteile einer angemessenen Betreuung zu ermöglichen. Dies wäre im Sinne von Präventivarbeit sinnvoll.

Die OG ist eine Chance, die nebeneinander herlaufenden Systeme Schule und Schulträger sowie JA und JHA an einen Tisch zu bringen und starre Strukturen aufzuweichen. Eine gute kommunale Gestaltung ist vonnöten. Da für die Betreuung Landesrecht gilt, ist es den Kommunen leider nicht möglich, kommunal eigene Standards zu entwickeln.

Gesamtfeld Schule:

PISA hat gezeigt, dass das gegliederte Schulsystem absolut ungeeignet ist.

Die Schulkindbetreuung der OG reicht nicht aus, um echte Förderung und Bildung zu gewährleisten, dies könnte nur eine flächendeckende Einführung von Ganztagsschulen leisten, die überdies keine finanzielle Beteiligung der Eltern kennt. Andererseits gibt es im Ganztagsschulsystem keine Ferienbetreuung und bisher auch keine bedarfsgerechte Betreuung an allen Tagen der Woche. Auch Ganztagsschule ist im Sinne von PISA stark verbesserungsbedürftig. Diese Zusammenhänge dürfen nicht aus dem Blick verloren werden.

10.03.03   Brigitte von Schoenebeck