|
Protokoll
der Sitzung des JHA - Treffens vom 25.8.00
Top 1: Begrüßung und Vorstellungsrunde
Top 2: Jugendsozialarbeit
- Referat von Wolfgang Thoring, Referent im Landesjugendamt LWL
(s. dazu auch Anlagen)
Zielgruppe sind Jugendliche, die von sozialen Benachteiligungen betroffen
sind (sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte Jugendliche) und deswegen der
Hilfe bedürfen. Beispiele:
- Probleme mit der Schule / schlechte oder gar keine Schulabschlüsse
Drogenabhängigkeit in der Vergangenheit (nicht bei akuten Drogenproblemen)
Migrationshilfen (AussiedlerInnen und MigrantInnen)
Hilfen für Mädchen und junge Frauen
seelisch Behinderte
andere behinderte Jugendliche, deren Behinderung die soziale Benachteiligung
(mit)verursacht hat
delinquente Jugendliche
KooperationspartnerInnen sind z.B.
- Schule für die SchülerInnen, die allein durch die Schule nicht mehr erreicht werden
können
- Arbeitsverwaltung zur Förderung der beruflichen Integration
- Träger der Jugendhilfe mit bestimmten Angeboten
- Kommunale Ämter
- Wirtschaft, z.B. mit Praktika
Ziele sind die gleichen wie die der Jugendhilfe allgemein, aber mit speziellen
Hilfen und Angebotsformen, um die besonders schwierigen Jugendlichen zu erreichen.
Handlungsfelder:
- Jugendberufshilfe
- Jugendwerkeinrichtungen niegdrigschwelligstes Angebot sind die Jugendwerkstätten hier
können auch Jugendliche mit geduldetem Status unterkommen, für die es sonst keine
Angebote gibt.
- Migrationshilfen z.B . Sprachhilfen
- Wohnhilfen, Jugendwohngemeinschaften . Dieses Angebot stagniert
- aufsuchende Jugendsozialarbeit und streetwork
- Beratungsstellen , die die Probleme der Jugendlichen erkennen und sie in andere Angebote
vermitteln
Finanzierung:
- Was die Arbeitsförderung anbelangt, gibt es Förderung aus EU-Mitteln.
- Auf Landesebene existiert seit 25 Jahren der Topf "Schul- und Berufshilfen in der
JSA". Die Mittel gehen für bestimmte fest umrissene Projekte an die Träger, werden
nicht pauschal gewährt (keine Infrastrukturförderung, sondern Projektförderung).
Seit 2 Jahren gibt es ein Sonderprojekt mit einem Topf von 4.5 Mio für die Arbeit mit
schulmüden Jugendlichen, an dem 30 Träger mit den unterschiedlichsten Projekten
beteiligt sind.
- Im Landesjugendplan sind 36.5 Mio DM für die JSA eingestellt.
2. Diskussion / Vertiefung
einzelner Aspekte:
- JSA ist als Angebot zwischen Jugendhilfe und einzelfallbezogenen Hilfen angesiedelt;
setzt man JSA präventiv und frühzeitig ein, können die viel teureren
Einzelfallmaßnahmen oft verhindert werden.
- JSA ist nicht einklagbar und wird von Kommunen oft ein bisschen als Stiefkind behandelt.
Migrationshilfen: Vorrangig sollen die Sprachdefizite aufgeholt werden, damit die
Jugendlichen die Angebote der Schule überhaupt auf- und annehmen können. Familien sind
in die Betreuung einzubeziehen.
Es wird eine intensive Fortbildung für Fachkräfte in der
Migrationshilfe angeboten, um Verständigungsprobleme in Bezug auf die unterschiedlichen
Werte der verschiedenen Gruppen von MigrantInnen zu erkennen und zu verstehen. Wichtig
wäre, für die einzelnen Zielgruppen (von MigrantInnen) passende Angebote auszuarbeiten,
da jeweils ganz unterschiedliche Methoden nötig sind.
Schon im Schulbereich sollten verstärkt Hilfen für die Integration der Lebenswelt der
Jugendlichen in die Gesellschaft geboten werden, damit nicht später die bereits
auffällig gewordenen Jugendlichen aus ihrer Ghettosituation herausgenommen werden
müssen.
Schulmüdigkeit: Rückkehr in die abgebende Schule ist meistens nicht zu erzielen und
wird von den Sozialarbeitern auch nicht favorisiert. JSA ist hier als Vorbereitung und
Übergangshilfe in den Beruf zu verstehen.
Familie wird nicht mehr wie früher als die ideale Sozialisationsstätte angesehen, dort
sind "Löcher" entstanden, die Schule, Jugendhilfe u.a. füllen müssen - auf
alle Fälle ist Erziehung nicht mehr kostenneutral.
Geschlechtsspezifische Verteilung der AngebotsnutzerInnen: In den Jugendwerkstätten
liegt der Männeranteil bei 70%, in der Beratung bei 60%. Das hat z.T. auch mit der
Angebotsstruktur der Jugendberufshilfe zu tun, deren Angebot hauptsächlich
"männerberuf"-orientiert ist.
Im schulischen Bereich sind die Jungen oft auffälliger, stören im
Unterricht, verweigern sich eher; deshalb wenden sich auch hier die Angebote eher an sie.
Es gibt auch Theorien, die besagen, daß Mädchen allgemein bessere Schulabschlüsse und
deswegen keinen so hohen Bedarf an JSA hätten.
Effektivitätskontrolle: Welche Maßnahmen haben tatsächlich zukunftsbahnend für die
Jugendlichen gewirkt?
Bisher wurde die Effektivität der Maßnahmen daran gemessen, wieviele
Jugendliche schließlich in Lohn und Brot kamen. Dies ist aber im Prinzip kein
jugendhilfespezifisches Ziel, sondern ein arbeitsmarktpolitisches. Ohnehin ist dies in
Zeiten hoher Arbeitslosigkeit ein zu hoch gestecktes Ziel, das JSA gar nicht erreichen
kann. Niedrigschwelligere , jugendhilfespezifische Ziele, die es zu erreichen gilt, sind
beispielsweise der Erwerb neuer sozialer Kompetenzen, der Aufbau von Perspektiven u.a..
Das Land fördert Langzeitstudien, die prüfen, was langfristig aus den Jugendlichen
geworden ist, wie die Projekte und Hilfen bei ihnen "angeschlagen" haben.
Ergebnisse sollen demnächst vorgestellt werden.
Top 2: Einige Berichte aus den örtlichen Ausschüssen
- Hamm: CDU schmettert alle Anträge im Jugendbereich ab zwecks Haushaltkonsolidierung.
- Recklinghausen: Es läuft zur Zeit eine Bedarfsermittlung für die Betreuung von Kindern
unter 3 Jahren; das HOT, das die Falken in wenigen Jahren heruntergewirtschaftet hatten,
wird demnächst wieder in eigene Regie genommen.
- Bochum: Es läuft eine Bedarfsermittlung im Kindergartenbereich für altersgemischte
Gruppen.
- Marl: Es existiert eine HH-Koalition von schwarz, grün und gelb, was im Sozialbereich
sehr viel gebracht hat.
- Kreis Coesfeld hat jetzt erst eine Stelle für Jugendhilfeplanung eingerichtet.
- Emsdetten: Eine Stelle für Schulsozialarbeit wird demnächst neu eingerichtet
Top 3: Neuigkeiten aus dem Landtag / Bericht von Ute Koczy
- Im JHA des Landtags sind 2 Sitze grün besetzt von Ute selbst und von Monika Düker. Ab
Oktober wird Sybille Hausmann Monikas Platz einnehmen (womit es wieder je eine Vertreterin
aus dem Rheinland und aus Westfalen-Lippe gibt).
Die Personalsituation im Arbeitsbereich Jugend hat in der neuen Legislaturperiode, wie
viele andere Bereiche auch, Kürzungen erfahren und ist zusätzlich noch dadurch
gehandicapt, daß es mehrere MitarbeiterInnen mit verschiedenen Aufgabenbereichen und den
entsprechenden Koordinationsproblemen gibt.
- Im Landtag läuft gerade der NachtragsHH, der letzte Woche im Kabinett war. 1800
zusätzlich beantragte Plätze im Kindergartenbereich sind dort nicht genehmigt worden.
1999 war aufgrund der Zahlen, die die Kommunen als Bedarf angemeldet hatten, die Platzzahl
ausreichend. Jetzt wurden nach den Kommunalwahlen etliche neue Bedarfe nachgemeldet. Da
überdies die zur Verfügung stehenden Mittel in 1999 nicht komplett ausgeschöpft worden
waren, sind die Gelder jetzt nicht ausreichend.
- Auf Landtagsebene müssten nun 15 Mio DM für ca. 4000 fehlende Plätze eingestellt
werden.
- SIT (Schülertreffs in den Tageseinrichtungen): Diese sind rot-grünes Programm; 8,5,Mio
sind für dieses Aufgabenbereich in den HH eingestellt worden. Die Programme laufen jetzt
an, 130 Gruppen sind bereits gemeldet worden.
Es sind noch Mittel da und können abgerufen werden. Bitte
Anträge stellen! Die Antragsfrist ist über den 31.5.00 hinaus verlängert worden.
Die Treff-Orte müssen übrigens nicht Kindertageseinrichtungen sein, es können
auch andere Räume wie z.B. in der VHS , im Rotkreuzraum, in Jugendzentren u.a. genutzt
werden.
- Der HH 2001 steht in seinen Eckpunkten noch nicht fest, es ist aber klar, daß 5,3 Mrd.
eingespart werden müssen. Der HH wird am 29.11.00 eingebracht, verabschiedet im Februar
oder März 2001. Dies bedeutet für die Träger, daß sie nur knappe Zeit für ihre
Antragstellungen haben - für mehrere Monate werden ihnen u.U. die Gelder fehlen.
- Im Saarland ist Beitragsfreiheit für die Eltern in Kindertagesstätten eingeführt
worden, diese Diskussion wird zur Zeit in anderen Bundesländern aufgenommen.
Beitragsfreiheit ist zwar immer noch grüne Position, aber im Augenblick würde das ganze
System gekippt, wenn die Elternbeiträge wegfallen; grüne Vorhaben wie die Betreuung der
unter 3jährigen können dann keinesfalls finanziert werden.
Top 4: Verschiedenes -/-
4.9.00 Brigitte von Schoenebeck
ANLAGEN
Anlage 1
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Landesjugendamt und westfälische Schulen
Landesjugendplan: Förderposition IV 2:
"Schul- und berufsbezogene Angebote der sozialen Arbeit (Schulsozialarbeit)"
(Eigenständige
sozialpädagogische Angebote für Schülerinnen und Schüler)
Angebote
- der präventiv orientierten sozialen Arbeit
- zur Alltagsbewältigung
- im Bereich Freizeit und außerschulischer Bildung
Ziele
Ziel, bezogen auf den Jugendlichen:
- frühzeitiges Entgegenwirken defizitärer Entwicklungen
- Stabilisierung der Persönlichkeit
strukturelles Ziel:
- Zusammenwirken der beiden Erziehungs- und
Bildungsbereiche Jugendhilfe und Schule
Zielgruppe:
insbesondere
- sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte
Kinder und Jugendliche
- Kinder und Jugendliche, die einer besonderen
Förderung bedürfen
Zuwendungsempfänger:
- Träger der freien Jugendhilfe
- Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Gegenstand, Art, Umfang und Höhe der Förderung, Verfahren:
- notwendige und angemessene Sachkosten
- Festbetragsfinanzierung
- bis zu 70% der als zuwendungsfähig anerkannten
Ausgaben, höchstens 10.000, - DM
- Zuwendung zu Einzelprojekten
Anlage 2
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Landesjugendamt und westfälische Schulen
Landesjugendplan: Förderposition VIII:
"Schul- und berufsbezogene Angebote der Jugendsozialarbeit"
1.*Allgemeine Z i e l e:
- gesellschaftliche Integration
Partizipation an allen Gesellschaftsbereichen
eigenständige und selbstbestimmte Lebensführung
1. Z i e l g r u p p e:
- sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen
2. Zuwendungsempfänger:
- LAG Jugendsozialarbeit (JSA) sowie die in ihr zusammengeschlossenene Trägergruppen
nach '
75 SGB VIII anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, die ihren Schwerpunkt im Bereich
Jugendsozialarbeit haben
örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, soweit
sie eigene Mittel in angemessenem Umfang für Jugendsozialarbeit bereitstellen.
1.Zuwendungsweck |
3.
Zuwendungsvoraussetzungen /
Gegenstand der Förderung und ... |
... Ziel
der Förderung |
4. Art,
Umfang und Höhe der
Zuwendung |
5. Verfahren |
| a) Soz.päd. begleitetes Wohnen
in
anderen Wohnformen
|
3.1.
Personalkosten für ... |
soz.päd. Beratung
und Begleitung in
- Jugendwohn-
heimen
- anderen Formen
|
|
als Festbetrag |
... pro Fachkraft |
max. Höhe: Faktor 6 des
Festbetrages |
Zuwendungen zu Jahresvorhaben |
b) Soz.päd.
Angebote im Übergang Schule-Beruf in Form von
- Beratung
- Begleitung
- gezielter Unterstützung
|
3.2
Personal- und Sachkosten für ... |
3.2.1 |
sozialpädagogische Beratung im
Übergang
von der Schule in den Beruf |
Unterstützung der
Persönlichkeitsentwicklung und sozialen Integration |
als Festbetrag |
... pro Fachkraft |
max. Höhe: Faktor 6
des Festbetrages |
Zuwendungen zu
Jahresvorhaben |
| 3.2.2 |
werkpädagogische Maßnahmen in
- Jugend-
werkstätten
- andere geeig. Einr.
|
niedrigschwellige Heranführung
an
- Berufsvorbereitung
- Berufsausbildung
- Beschäftigung oder
- schulische Bildung und Ausbildung
|
c) Präventionsangebote
- Beratung in Schulen
- Reintegration in Schule
|
3.2.3 |
Präventionsangebote
in Kooperation mit Schule |
Vermeidung schulischen
Scheiterns |
| |
3.3
Sachkosten für... |
Bildungsveranstaltungen und
Lehrgänge |
Persönlichkeitsbildung,
soziale Integration oder Ausgleich schulischer Defizite |
als Festbetrag |
|
|
Zuwendungen zuEinzelvorhaben |
* Die Ziffern beziehen sich auf die Gliederungsstruktur
der vorläufigen Richtlinien
|