Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Donnerstag, 12. Juni 2003
Liebe Freundinnen und Freunde,
In dem Frauenarbeitskreis unserer Fraktion im Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) haben wir darüber beraten, wo die Ursachen liegen, dass in Frauenhäusern (so unsere Information) die Belegzahlen zurückgehen. Das wird zum Teil damit begründet, dass durch das Gewaltschutzgesetz die von häuslicher Gewalt Betroffenen in ihren Wohnungen geschützt werden.
Wir sehen es als wichtig an, uns vor Ort kundig zu machen, wie dort die Situation in Frauenhäusern ist, welche Erfahrungen die Polizei bei der Sicherstellung von Schutz in der eigenen Wohnung gewonnen hat und wie damit umgegangen wird.
In der Anlage findet Ihr einen Antrag, wie unsere Fraktionsmitglieder ihn in ihren Kommunen einbringen wollen und den ihr, wenn ihr wollt, als Musterantrag nutzen könnt.
Zudem erfahren wir zur Zeit in unseren Kommunen (und auch im LWL), dass die bescheidenen Zuschüsse an Frauenvereine und für andere Maßnahmen zu Gunsten von Frauen bei der Streichung der Kämmerer und der Mehrheitsfraktionen vorne anstehen.
Nach dem Ordnungsbehördengesetz NRW können sich für die Kommunen aber "mittelbare Zuständigkeiten" aus der Notwendigkeit flankierender Beratung zum Gewaltschutzgesetz ergeben.
Daher halten wir es für notwendig, zu erfahren, in welcher Weise diese Beratung vor Ort sichergestellt ist und wer sie finanziert.
Es ist anzunehmen, dass sich die Kommunen in vielen Fällen wenig um diese Zuständigkeit kümmern bzw. sie nicht mitfinanzieren. Wenn aber tatsächlich - und das wäre ein super Erfolg des Gesetzes, der Bedarf an Frauenhausplätzen zurückgeht, dann erst recht können die Kommunen das gesparte Geld hier auch entsprechend einsetzen!
Viel Erfolg bei Eurer Arbeit und herzliche Grüße
Anneliese Pieper
(Obfrau des Frauenarbeitskreises im LWL)
Anlage
. Musterantrag
Durch das Gewaltschutzgesetz = Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung (GewSchG) ist geregelt, dass nunmehr die von Gewalt Betroffenen (meist Frauen) und nicht die Täter in der häuslichen Wohnung verbleiben können. Es ist der Polizei unterstellt, den zivilrechtlichen Schutz vor häuslicher Gewalt zu flankieren und die Betroffenen in ihrer Wohnung zu schützen und die Gefahr erneuter Gewalt durch polizeiliche Maßnahmen zu verhindern.
Mittelbare Zuständigkeiten für die Kommunen können sich aus der Notwendigkeit einer flankierenden Beratung ergeben.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, im nächsten ?- Ausschuss über folgende Fragen Auskunft zu geben:
Wir bitten, für diese Information Vertreter/Innen der zuständigen Polizei, der Beratungsstelle(n) und eines Frauenhauses in den Ausschuss einzuladen.