An die
Westdeutsche Landesbank
Girozentrale Münster
Friedrichstraße 1
48145 Münster

19.03.2002

Kündigung unseres Girokontos mit der Nr. 31 55 421 bei der West-LB Münster,

Sehr geehrte Damen und Herren.

hiermit kündigt die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Landschaftsverband Westfalen-Lippe das Girokonto unter der Nr. 31 55 421 mit sofortiger Wirkung. Einen etwaigen Rest-Saldo bitten wir unserem Konto Nr. 1020 06 3400 bei der SEB AG Münster (BLZ 400 101 11), Roggenmarkt 14-16, gut zu schreiben.

Den Schritt einer Kontokündigung haben wir uns nicht leicht gemacht, zumal die Geschäftsbeziehungen zur West-LB Münster seit November 1984 reibungslos verliefen. Er ist jedoch die Konsequenz aus der Haltung der West-LB zum umstrittenen Bau einer Erdöl-Pipeline in Ecuador. Wir sind uns dabei durchaus bewusst, dass die Kündigung nur ein symbolischer Schritt ist, der die West-LB vermutlich kalt lassen dürfte. Aber wir wollen nicht Kunden einer Bank bleiben, die so hartnäckig und unbelehrbar an einem Projekt festhält, das sich in Ecuador ökologisch und sozial verheerend auswirken wird.

Die West-LB hat in ihrer Beurteilung des Pipeline-Projektes an verschiedenen Stellen auf die Einhaltung der Umweltstandards der Weltbank verwiesen. Die Weltbank selbst hat allerdings in einem Schreiben an den geschäftsführenden Direktor der OCP, das auch der West-LB zugegangen ist, diese Aussage deutlich korrigiert. Die Weltbank wehrt sich mit diesem Schreiben dagegen, dass ihr Name – infolge öffentlicher Äußerungen der OCP und der West-LB – mit dem Projekt in Verbindung gebracht wird und stellt fest, dass sie sich grundsätzlich nicht zur Übereinstimmung oder Nichtübereinstimmung mit ihren Umweltstandards von solchen Projekten äußere, die sie nicht selbst finanziere oder auf andere Weise unterstütze.

Wörtlich führen Ian Johnson und David de Ferranti für die Weltbank (i.d.F.d. Übersetzung) aus: "Folglich möchten wir empfehlen, dass OCP eine unabhängige Überprüfung der Einhaltung der Weltbank-Standards durchführen läßt, oder alternativ dazu es unterläßt, eine solche Übereinstimmung zu beanspruchen."

Dennoch hat die WestLB wiederholt erklärt, dass die Einhaltung der Weltbank-Standards grundsätzliche und unverzichtbare Voraussetzung ihres Engagements in der ausländischen Projektfinanzierung ist. Nach bisherigen Aussage der West-LB bestätigen die vorliegenden Gutachten angeblich die Einhaltung der Weltbank-Standards bei Planung und Bau der Pipeline.

Entscheidend für die Bewertung der OCP-Pipeline in dieser Hinsicht sind die Richtlinien (Safeguard Policies) der Weltbank. Das sind Minimalstandards, die unvertretbare Schäden an Mensch und Natur verhindern sollen. Im Zentrum der Begutachtung der Pipeline stehen insbesondere zwei Richtlinien der Weltbank:

Es dürfte keinen Zweifel geben, dass ein Projekt wie die OCP-Pipeline im Rahmen der Weltbank-UVP-Richtlinie als so genanntes "A"-Projekt eingestuft wird. Dafür gelten besonders strenge Vorkehrungen. Die bisher identifizierten zentralen Verstöße gegen die Weltbank-Standards durch die OCP sind:

Vor diesem Hintergrund sehen wir als politische Entscheidungsträger keine Möglichkeit für weitere Geschäftsbeziehungen zur Westdeutschen Landesbank. Wir bitten die Kontoauflösung möglichst umgehend zu vollziehen und bitten um schriftliche Bestätigung.

Mit freundlichem Gruß

gez. Heinz Entfellner
Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Im Landschaftsverband Westfalen-Lippe