An die
Westdeutsche Landesbank
Girozentrale Münster
Friedrichstraße 1
48145 Münster
19.03.2002
Kündigung unseres Girokontos mit der
Nr. 31 55 421 bei der West-LB Münster,
Sehr geehrte Damen und Herren.
hiermit kündigt die Fraktion Bündnis
90/DIE GRÜNEN im Landschaftsverband Westfalen-Lippe das Girokonto unter der Nr.
31 55 421 mit sofortiger Wirkung. Einen etwaigen Rest-Saldo bitten wir unserem
Konto Nr. 1020 06 3400 bei der SEB AG Münster (BLZ 400 101 11), Roggenmarkt
14-16, gut zu schreiben.
Den Schritt einer Kontokündigung haben
wir uns nicht leicht gemacht, zumal die Geschäftsbeziehungen zur West-LB
Münster seit November 1984 reibungslos verliefen. Er ist jedoch die Konsequenz
aus der Haltung der West-LB zum umstrittenen Bau einer Erdöl-Pipeline in
Ecuador. Wir sind uns dabei durchaus bewusst, dass die Kündigung nur ein
symbolischer Schritt ist, der die West-LB vermutlich kalt lassen dürfte. Aber
wir wollen nicht Kunden einer Bank bleiben, die so hartnäckig und unbelehrbar
an einem Projekt festhält, das sich in Ecuador ökologisch und sozial
verheerend auswirken wird.
Die West-LB hat in ihrer Beurteilung
des Pipeline-Projektes an verschiedenen Stellen auf die Einhaltung der
Umweltstandards der Weltbank verwiesen. Die Weltbank selbst hat allerdings in
einem Schreiben an den geschäftsführenden Direktor der OCP, das auch der
West-LB zugegangen ist, diese Aussage deutlich korrigiert. Die Weltbank wehrt
sich mit diesem Schreiben dagegen, dass ihr Name – infolge öffentlicher
Äußerungen der OCP und der West-LB – mit dem Projekt in Verbindung gebracht
wird und stellt fest, dass sie sich grundsätzlich nicht zur Übereinstimmung
oder Nichtübereinstimmung mit ihren Umweltstandards von solchen Projekten
äußere, die sie nicht selbst finanziere oder auf andere Weise unterstütze.
Wörtlich führen Ian Johnson und David
de Ferranti für die Weltbank (i.d.F.d. Übersetzung) aus: "Folglich
möchten wir empfehlen, dass OCP eine unabhängige Überprüfung der Einhaltung
der Weltbank-Standards durchführen läßt, oder alternativ dazu es unterläßt,
eine solche Übereinstimmung zu beanspruchen."
Dennoch hat die WestLB wiederholt
erklärt, dass die Einhaltung der Weltbank-Standards grundsätzliche und
unverzichtbare Voraussetzung ihres Engagements in der ausländischen
Projektfinanzierung ist. Nach bisherigen Aussage der West-LB bestätigen die
vorliegenden Gutachten angeblich die Einhaltung der Weltbank-Standards bei
Planung und Bau der Pipeline.
Entscheidend für die Bewertung der
OCP-Pipeline in dieser Hinsicht sind die Richtlinien (Safeguard Policies) der
Weltbank. Das sind Minimalstandards, die unvertretbare Schäden an Mensch und
Natur verhindern sollen. Im Zentrum der Begutachtung der Pipeline stehen
insbesondere zwei Richtlinien der Weltbank:
- Umweltverträglichkeitsprüfung (OP
(=Operational Policy) 4.01 Environmental Assessment),
- Biotop-Schutz (OP 4.04 Natural
Habitats),
Es dürfte keinen Zweifel geben, dass
ein Projekt wie die OCP-Pipeline im Rahmen der Weltbank-UVP-Richtlinie als so
genanntes "A"-Projekt eingestuft wird. Dafür gelten besonders strenge
Vorkehrungen. Die bisher identifizierten zentralen Verstöße gegen die
Weltbank-Standards durch die OCP sind:
- Betroffene Bevölkerungsgruppen und
lokale Nicht-Regierungsorganisationen müssen mindestens zwei Mal im Laufe
des UVP-Verfahrens konsultiert werden: in der Scoping-Phase, wenn die Terms
of Reference für die UVP festgelegt werden und dann, wenn die Ergebnisse
der UVP im Entwurf vorliegen. Diese Bestimmungen wurden nach unseren
Erkenntnissen durch die OCP nicht eingehalten.
- Die Einreichung der UVP am
16.04.2001, also nach dem Vertragsabschluss zwischen OCP und
ecuadorianischer Regierung am 15.02.2001, entspricht nicht den
Weltbank-Standards. Gleiches gilt für die Einräumung einer Frist von nur
27 Tagen für öffentliche Kommentare zu der 1.500 Seiten langen UVP. Die
vollständige UVP war sogar erst am 30.04.2001 öffentlich einsehbar – 15
Tage vor Ende der Kommentierungsfrist.
- Zu den weiteren Erfordernissen einer
Prüfung nach Weltbank-Richtlinien für ein "A"-Projekt gehört
u.a. die Berücksichtigung der direkten, indirekten und induzierten
Auswirkungen in der gesamten Einflusssphäre des Projekts (Strategic
Environmental Assessment). Diese Analyse wurde durch die Entrix-UVP nicht
geleistet. Die Frage der induzierten Folgen für Natur und Mensch in der
Förderregion Amazonas wurde in der Entrix-Studie vollkommen außer Acht
gelassen. Die Indigenen-Richtlinie der Weltbank stellt hingegen fest, dass
alle Projekte mit direkten und indirekten Folgen für die Kulturen und
Territorien indigener Völker diese frühzeitig in die Projektplanung
einbinden müssen und im Dialog negative Auswirkungen für diese Völker
vermieden bzw. abgefedert werden müssen.
- Die UVP enthält ferner keine
systematische Analyse von Alternativen (einschließlich der im Regelwerk der
Weltbank obligatorischen Nullvariante der Nicht-Realisierung). Der von der
Weltbank geforderte Vergleich zwischen den ökologischen Auswirkungen
verschiedener Routenführungen unterbleibt. Die Breite des
Untersuchungskorridors von zwei km sowie die zeitliche Begrenzung der
Einzeluntersuchungen an ausgewählten Standorten auf drei Tage erfüllen
nicht die Kriterien der Weltbank. Diese Mängel führen nach unserer
Auffassung zu einer fehlerhaften Einschätzung des Erhaltungswertes der
betroffenen Naturräume.
- Die ebenfalls von der Weltbank
geforderten umfangreichen Untersuchungen des Grund- und
Oberflächen-Wasserhaushalts sowie der Böden haben nicht stattgefunden.
Gleichermaßen defizitär ist die Risikoanalyse, in der u.a. die
Wahrscheinlichkeit eines Unfalls ebenso wie die
Ausbreitungswahrscheinlichkeit und –geschwindigkeit des Eindringens von
Erdöl ins Grundwasser durchgerechnet werden müsste. Darüber hinaus fehlt
ein Havarie- oder Notfallplan (Oil Spill Response Plan), der beispielsweise
für die mögliche Gefährdung der Trinkwasserversorgung von Quito von hoher
Relevanz wäre.
- Besonders augenfällig ist die
Verletzung der Weltbank-Standards hinsichtlich der ökologischen
Kompensationsmaßnahmen und des Umweltmanagement-Plans. Es erfolgt keine
Ausweisung von ökologisch gleichwertigen Kompensationsflächen. Das Budget
des von OCP vorgelegten Umweltmanagement-Plans umfasst lediglich 5 Mio. US-$
zur Überwachung und zum Management der tatsächlichen Umweltfolgen der
Pipeline.
- Die UVP muss nach Weltbank-Vorgaben
durch unabhängige GutachterInnen erstellt werden, die dem Projekt durch
kein weiteres Vertragsverhältnis verbunden sind. Es gibt Hinweise darauf,
dass die Firma Entrix, die mit der UVP beauftragt wurde, zusätzlich
Ingenieurleistungen für die OCP erbringt.
- Im Fall von risikoreichen Projekten
oder solchen mit multidimensionalen Auswirkungen sollte der Investor eine
Beratergruppe aus unabhängigen, international anerkannten UmweltexpertInnen
einsetzen, die ihn in allen Dingen berät. Dies hat OCP nach unserem
heutigen Kenntnisstand bisher nicht gemacht. Die Beteiligung von CECIA, der
einheimischen Vogelschutzorganisation und Partner von BirdLife
International, erfolgt im Rahmen eines Auftrags zur Beobachtung der
Vogelpopulationen in einem eng begrenzten Ausschnitt der Pipeline. CECIA ist
vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet. BirdLife International hat
deshalb öffentlich der Feststellung der West-LB widersprochen, seine
Mitwirkung sei Teil eines unabhängigen Überprüfungsprozesses. Die von
dieser NRO vorgebrachten Verbesserungsvorschläge für minimale
Routenänderungen wurden nur zum Teil berücksichtigt.
Vor diesem Hintergrund sehen wir als
politische Entscheidungsträger keine Möglichkeit für weitere
Geschäftsbeziehungen zur Westdeutschen Landesbank. Wir bitten die
Kontoauflösung möglichst umgehend zu vollziehen und bitten um schriftliche
Bestätigung.
Mit freundlichem Gruß
gez. Heinz Entfellner
Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Im Landschaftsverband Westfalen-Lippe