Peter Saatkamp Fraktion Bündnis 90/GRÜNE im
LWL
Rede zur Verabschiedung der Jahresrechnung 2001
in der Landschaftsversammlung vom 20.02.2003
Sehr verehrte Damen und Herren,
sehr verehrter Herr Aisch,
soeben haben wir eine sehr gute und zutreffende, wenn auch aus der Sicht meiner Fraktion zu kurze, Zusammenfassung des Rechnungsprüfungsberichts sowie der auf seiner Basis erfolgten Diskussion im Rechnungsprüfungsausschuss erhalten.
Erlauben Sie mir dennoch in einem Punkt
eine abweichende Position zum Ausdruck zu bringen.
Ich spreche hier den Punkt 18 des Schlussberichts zur Organisation der
Sozialhilfeverwaltung an. Im zweiten Absatz heißt es hier:
"Er" (gemeint ist hier der
Ausschuss) "nimmt zur Kenntnis, dass erst nach Einführung der neuen
Strukturen und des neuen ADV-Verfahrens verlässliche Zahlen für eine künftige
Personalbemessung genannt werden können."
Nun – zur Kenntnis nehmen heißt im Sprachgebrauch des Hauses soviel wie
"Zustimmend zur Kenntnis nehmen".
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
meine Fraktion hat in den vergangenen Monaten mehrmals deutlich gemacht, dass
wir dieses keineswegs zustimmend zur Kenntnis nehmen. Gerade der Bereich der
Sozialhilfeverwaltung stellte innerhalb des LWL schon häufig ein Problem
aufgrund erheblicher, auch vom Rechnungsprüfungsausschuss kritisierter,
Bearbeitungsrückstände dar. Auch heute ist die Situation alles andere als
unproblematisch, nur mit den Einsatz von Hilfskräften und Überstunden wird die
Situation noch halbwegs beherrscht. Zusätzlich wird nun die Abteilung durch
weitere Aufgaben, etwa aus der Grundsicherung belastet; eine Entlastung des
Personals soll hingegen erst irgendwann in der Zukunft erfolgen. Der
Landesdirektor selbst hat davon gesprochen, dass dieses zu einer zunehmenden
Bearbeitungsdauer führen wird. Ergänzend möchte ich anführen, dass es zudem
auch zu Einnahmeausfällen kommen wird, wenn die Bearbeitungstiefe der Anträge
reduziert werden muss.
Meine Fraktion hat daher Konsequenzen für den Stellenplan gefordert, für die wir leider keine Mehrheit gefunden haben.
Vor diesem Hintergrund sehen wir zwar keinen Grund, gegen die Entlastung des Landesdirektors zu stimmen, wohl aber gegen die zustimmende Kenntnisnahme des Schlussberichts. Wir beantragen daher eine getrennte Abstimmung über die beiden Punkte des Beschlussvorschlags.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.