An den

Direktor

des Landschaftsverbandes

 

 

Anfrage der

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Datum:

 07.02.2007

DrucksacheNr.:

12/0819

Status:     Datum:                Gremium:                                                               

Ö          13.02.2007   Finanzausschuss                                

 

Betreff:

Anfrage Bündnis 90/GRÜNE: Schulden Portfolio Management,
insbesondere Swap- und andere Derivatgeschäfte für den LWL

 

 

 

Sachverhalt und Fragen :

 

Wie bereits in der letzten Sitzung des Finanzausschusses angesprochen, hat die Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN noch Informationsbedarf in Bezug auf das Schulden Portfolio Management, insbesondere die Swap- und anderen Derivatgeschäfte für den LWL. Diese Geschäfte sind erstmals im Finanzausschuss am 17.7.2003 der Politik im LWL vorgestellt worden. Diese Art der Geschäfte ist häufig mit einem hohen Risiko behaftet. Gerade in Zeiten knapper Finanzmittel ist daher ein besonders sorgfältiger Umgang mit ihnen notwendig. In einer Mitgliedskommune des LWL entwickeln sich zurzeit auf Grund negativer Verläufe eines Derivatsgeschäfts große finanzielle Risiken für die Kommune.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:

 

1. Welche Zinsderivatgeschäfte hat der LWL bzw. die WestLB für ihn zurzeit abgeschlossen? Welche Laufzeit haben sie? Welche genaue Gestaltung haben sie, z.B. Spread, Währungsswap etc.? Sind alle Verträge bei der WestLB abgeschlossen worden oder auch bei anderen Geldinstituten?

 

Auf welches Grundgeschäft beziehen sie sich jeweils? Wie hoch ist der jeweilige Bezugskredit und welche Laufzeit hat er? Falls es ein Kassenkredit ist, wird die Grenze der Bewirtschaftung von 50 % der Kassenkredite, wie im Erlass des Innenministers NRW vom 30.8.2004 „Zinsmanagement für Kassenkredite“, S. 3, bestimmt, eingehalten?

 

2. Gibt es für jedes einzelne Zinsderivatgeschäft eine vom LWL selbst erstellte Risikoprognose, die eine möglichst objektive Beurteilung der Risiken des Geschäftes ermöglicht?

 

3. Wie sehen die Vorgaben des LWL für die Derivatgeschäfte aus? Gibt es einen Verlaufsplan, in dem festgelegte Kriterien eine sachgerechte Entscheidung auf z.B. ein mögliches frühzeitiges Ausscheiden aus dem Vertrag oder auf nötige Vertragsanpassungen hinweisen, wenn z.B. die Entwicklung maßgeblicher Kennziffern negativ in Bezug auf den erhofften Verlauf verläuft? Werden Sicherungssysteme wie Caps oder Floors für die Derivate eingesetzt?

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4. Gibt es eine Gesamtübersicht über die Erwartungen (z.B. Gewinne), die an ein Derivatgeschäft gestellt werden - einmal im Vergleich zu den Risiken und zum anderen im Vergleich zu einer konventionellen Kreditaufnahme?

 

Werden die Ergebnisse der Derivatgeschäfte im regelmäßigen Turnus (z.B. vierteljährlich) ausgewertet, die Ergebnisse festgehalten und der Politik mitgeteilt?

 

5. Wird vor Abschluss eines Geschäfts ein ausführlicher Bericht über das Ziel des Geschäfts, die Worst-Case-Szenarien, die Risikoberechnungen und die Höhe der Risikoabsicherung erstellt? Wird eine Risikorücklage, wie empfohlen, separat in der Landschaftsverbandskasse/bei den Rücklagen vorgehalten? Wenn ja, welche Höhe hat sie? Werden auch die Kosten, die auf Seiten des Landschaftsverbandes (z.B. der Personaleinsatz beim LWL, aus dem Dienstleistungsvertrag mit der WestLB) entstehen, bei der Ertragsberechnung mit eingerechnet?

 

6. Im Jahr 2003 ist beschlossen worden, einen Fünf-Jahres-Vertrag mit der WestLB für das Schuldenmanagement abzuschließen. Soll dieser Vertrag verlängert werden? Welche Kriterien werden für diese Entscheidung maßgeblich sein? Liegt eine Übersicht über die jährlichen Erträge und Verluste aus der bisherigen Laufzeit des Vertrages vor?

7. Die Überwachung des Vertrages mit der WestLB obliegt der LWL-Verwaltung, so der Vortrag der WestLB vom 17.7.2003, S. 9. Welche VerwaltungsmitarbeiterInnen sind dafür eingesetzt und über welche Qualifikationen verfügen sie?

8. In den Managementausschusssitzungen für die Schulden Portfolio-Geschäfte sollen zwei Mitglieder des LWL und zwei Mitglieder der WestLB vertreten sein. Durch welche Mitglieder wird der LWL dort vertreten? Können die Berichte dieses Ausschusses auch an die Fraktionen des LWL in Kopie weiter gegeben werden?

9. Wann, in welchem Umfang und in welcher Art und Weise (schriftlich bzw. mündlich) wurden die Politiker/innen im LWL in der Vergangenheit bzw. in der letzten Wahlperiode über die Derivatgeschäfte des LWL informiert?

10. Wie soll die Politik im LWL in Zukunft regelmäßig über den Verlauf der Derivatgeschäfte informiert werden? Werden die Derivatgeschäfte in Zukunft in einer ausführlichen Verwaltungsvorlage vor ihrem Abschluss der Politik zur Beratung vorgelegt? Wird die Politik regelmäßig schriftlich über den Verlauf informiert? Wird sie bei aktuellen Veränderungen der angestrebten Verläufe auch kurzfristig informiert?

11. Ist es im Sinne des Grundsatzes „Vorrang der Sicherheit und Risikominimierung“ (Erlass des Innenministeriums NRW vom 30.8.2004 – Haushaltssicherung, Zinsmanagement für Kassenkredite, S. 2) überhaupt vertretbar, Derivatgeschäfte mit öffentlichen Geldern zu tätigen?

 

 

gez. Ulla Weiß, Peter Saatkamp

        (Fraktion Bündnis 90/GRÜNE)