Antrag zur Aufstellung, Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung

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Sachantrag

 

Antragsteller

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Datum:

 01.12.2008

DrucksacheNr.:

12/1129

Status:     Datum:                Gremium:                                                               

Ö          09.12.2008   Kommunalwirtschaftsausschuss       
Ö          19.12.2008   Landschaftsausschuss                       

 

Betreff:

Antrag Bündnis 90/GRÜNE zum Etat 2009:
Verkauf der direkten und indirekten Beteiligungen des LWL an der RWE AG

 

 

 

Beschlussantrag :

 

Antrag zur Produktgruppe 1501 „Unternehmensbeteiligungen“

Produkt: 150101 Beteiligungen

„Verkauf der direkten und indirekten Beteiligungen des LWL an der RWE AG“

 

Der Landschaftsausschuss möge beschließen:

 

  1. Der LWL beschließt, sich zum nächstmöglichen Zeitpunkt von seinen direkten und indirekten Beteiligungen an der RWE AG zu trennen.

     
  2. Es erfolgt eine Neuanlage der Verkaufserlöse in einem „1000 Solar Dächer-Programm“ vorwiegend für die Gebäude und Immobilien des LWL, um eine nachhaltige und umweltverträgliche Rendite zu generieren, die für weitergehende Maßnahmen zur Energie-Effizienz-steigerung Verwendung finden soll.

 

Begründung:

Mit der Beteiligung am RWE-Konzern im Umfang von rd. 1 Prozent hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe erhebliche kommunale Finanzmittel in einem umwelt- und energiepolitisch mehr als kritisch zu beurteilenden Energieversorgungsunternehmen gebunden. Mit dem vorgeschlagenen Verfahren sollen diese Vermögenswerte erhalten und durch die Neuinvestition in Solaranlagen in eine nachhaltige und umweltverträgliche Rendite gewandelt werden.

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat in einer Entscheidung vom 11.11.2008 festgestellt, dass zwischen den beiden Marktführern E.ON und RWE ein marktbeherrschendes Oligopol besteht. Auch die übrigen stromerzeugenden Unternehmen, darunter Vattenfall und EnBW, seien nicht in der Lage, einen hinreichenden Wettbewerbsdruck gegen die Marktführer aufzubauen. Deshalb hat der Bundesgerichtshof E.ON und RWE als gemeinsam marktbeherrschend angesehen.

Der LWL darf als Sachwalter regionaler und kommunaler Interessen mit seiner Beteiligung an der RWE AG eine solche Entwicklung nicht länger unterstützen. Auch das im LWL-Beteiligungsbericht 2007/08 formulierte Anliegen, regionale und kommunale Belange in die Geschäftspolitik dieses Versorgungsunternehmens einfließen zu lassen (LWL-Beteiligungsbericht 2007/08 S. 41), läuft zunehmend ins Leere.

  

RWE betreibt zur Stromerzeugung Kohle- und Braunkohlekraftwerke. Die Kraftwerke von RWE belegen die vier der fünf ersten Plätze in der Statistik der größten CO2-Emitenten in Deutschland im Jahr 2005. Auch für die Zukunft werden weitere Braun- und Steinkohlekraftwerke von RWE geplant.

Doch das Verbrennen von Kohle richtet jedes Jahr Umweltschäden in Milliardenhöhe an. Der Bau weiterer Kohlekraftwerke ist weltweit die größte Einzelgefahr für das Klima. Ein Drittel des weltweiten Ausstoßes von Kohlendioxid geht auf das Konto der Kohleverstromung, mit steigender Tendenz.

 

Wissenschaftler des Global Carbon Projects (GCP) haben ermittelt, dass 2007 der Anteil von Kohlendioxid (CO2) in der Atmosphäre um 2,2 Teile pro Million (ppm) auf 383 ppm gestiegen ist. Im Vorjahr hatte der Anstieg noch 1,8 ppm betragen. Damit ist nach Angaben der Wissenschaftler vom GCP der CO2-Ausstoß seit dem Jahr 2000 vier Mal schneller gestiegen, als im Jahrzehnt davor. Diese Zunahme liegt sogar über dem vom Weltklimarat (IPCC) angenommenen ungünstigsten Szenario für die Erderwärmung.

 

Auch das mögliche Engagement des RWE-Konzerns beim Bau des Atomkraftwerks Belene in einem erdbebengefährdeten Gebiet in Bulgarien ist umwelt- und sicherheitspolitisch verheerend und setzt auf eine rückwärtsgewandte und gefährliche Energieerzeugung. Sie wird den Herausforderungen an eine zukunftsweisende klimafreundliche Energieerzeugung in keiner Weise gerecht.

 

Die Ergebnisse der Klimaforscher zeigen noch drastischer als im Vorjahr, dass jetzt gehandelt werden muss, um die Folgen des Klimawandels zu begrenzen. Der LWL sollte daher seine Beteiligung an der RWE AG aufgeben und mit den Erlösen nachhaltige und klimafreundliche Investitionen in ein „1000 Solar Dächer-Programm“ für seine Gebäude und Immobilien tätigen. Neben den ohnehin beschlossenen Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung würden durch die jeweiligen Einspeisevergütungen nachhaltige und umweltverträgliche Renditen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erzielt. Diese Erträge sollten dann umgehend für weitere Maßnahmen zur Energie-Effizienzsteigerung im Gebäudebestand des LWL investiert werden.

 

 

 

gez. Axel Boldt, Uli Langhorst,
        Heinz Entfellner,

        (Fraktion Bündnis 90/GRÜNE)