Antragsteller

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Datum:

 15.11.2007

DrucksacheNr.:

12/1101

Status:     Datum:                Gremium:                                                               

Ö          05.12.2007   Umwelt- und Bauausschuss               
Ö          13.12.2007   Ausschuss Jugendheime                    
Ö          06.02.2008   Gesundheits- und Krankenhausausschuss 
Ö          29.02.2008   Landschaftsausschuss                       
Ö          06.03.2008   Landschaftsversammlung                  

 

Betreff:

Antrag Bündnis 90/GRÜNE: "Der LWL auf dem Weg zur CO2-Neutralität"

 

 

 

Beschlussantrag :

„Der LWL auf dem Weg zur CO2-Neutralität“

 

 

Energie- und Klimaschutzprogramm der Bundesregierung

 

Die Europäische Kommission hat im Januar 2007 ein umfassendes Maßnahmenpaket für eine neue energiepolitische Strategie für Europa zur Bekämpfung der Klimaänderung und zur Verbesserung der Energieversorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt. Die Staats- und Regierungschefs haben daraufhin am 9. März 2007 unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft weitreichende Beschlüsse zur konkreten Umsetzung getroffen.

 

Auf nationaler Ebene hat die Bundesregierung am 23. August 2007 zahlreiche Maßnahmen

beschlossen, die in Eckpunkten für ein Integriertes Energie- und Klimaprogramm zusammengefasst sind. Ziel des Energie- und Klimaschutzprogramms ist es, den CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent zu senken.

 

Zu den zentralen Punkten zählen ferner:

 

·         Weniger Abhängigkeiten, mehr erneuerbare Energien: Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung auf 25-30 % bis 2020 und weiterer Ausbau bis 2030; Regelung zur Einspeisung von Biogas in die Erdgasnetze.

·         Mehr Energieeffizienz: Verdopplung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopp-lung bis 2020 auf 25 %; zügige Einführung von intelligenten Messverfahren im Strombereich; Liberalisierung des Stromzählermarktes; Förderung der Energieberatung; Einführung von Energiemanagementsystemen.

·         Gesetzlich vorgeschriebener Umstieg auf erneuerbare Wärmeenergie. Künftig sollen 15 Prozent der Heizenergie in Neubauten aus diesen Quellen stammen.

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Mit den vorgelegten Eckpunkten für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm setzt die Bundesregierung die europäischen Richtungsentscheidungen auf nationaler Ebene durch ein konkretes Maßnahmenprogramm um. Leitschnur bleibt nach Aussage der Bundesregierung das Zieldreieck aus Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit.

Der Klimaschutz sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht alleine von der Bundesregierung bewältigt werden könne. Vielmehr seien Wirtschaft, Länder und Kommunen aufgefordert, ihrerseits den notwendigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

 

 

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe: Energieverbrauch und CO2-Emissionen

 

 

Ausweislich des letzten Energieberichtes für die Jahre 2001-2003 summiert sich der Energieverbrauch des LWL aus Heiz- und Stromenergie für das Jahr 2003 auf rd. 263.000 MWh (entspricht rd. 26.300.000 Liter Heizöl EL). Die aus dem Energieverbrauch resultierenden CO2-Emissionen lagen witterungs- und flächenbereinigt für das Jahr 2003 bei rd. 64.000 Tonnen.

 

Spätestens seit den diesjährigen Berichten des Weltklimarates dürften Ausmaß und Ursachen der Klimaveränderungen durch CO2 und Treibhausgase unstrittig sein. Sollten die Treibhausgasemissionen nicht umgehend radikal reduziert werden, muss in den kommenden Jahren und Jahrzehnten mit einer dramatischen Verschärfung des Treibhauseffektes und seiner Folgen gerechnet werden. Bei einer CO2-Emissionsmenge von etwa zwei Tonnen pro Mensch und Jahr würden Natur und Klima vielleicht noch im Gleichgewicht bleiben können. In Deutschland produzieren wir jedoch pro Kopf und Jahr durchschnittlich 10 Tonnen CO2, in Nordrhein-Westfalen wegen der hohen Braunkohleförderung sogar 16 Tonnen (siehe Anlage)!

 

Damit die Menschen in den sich (technisch) erst entwickelnden Ländern Handlungsspielraum bekommen, müssen wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, unseren Energiebedarf schnellstmöglich CO2- bzw. klimaneutral zu decken. Dazu gehören Maßnahmen zur Vermeidung von CO2-Emissionen, zur effizienteren Energiegewinnung und Energienutzung, zum sparsameren Umgang mit Energie, zur optimalen Wärmedämmung von Gebäuden und zum Einsatz neuester umweltfreundlicher Technik und Steuerung für Heizung und Warmwasserbereitung bis hin zum Einsatz maximal energiesparender Geräte im Büro- und EDV-Bereich und einer nachhaltigen Mobilität. Daneben muss der Anteil der Stromerzeugung und des Strombezugs aus regenerativen Energien kontinuierlich erhöht werden.

 

 

Was bedeutet CO2-Neutralität?

 

Eine Person, ein Unternehmen, eine Institution, ein Ereignis (z.B. eine Veranstaltung) o.ä. kann die selbst verursachten CO2-Emissionen durch Energiesparmaßnahmen sowie zusätzlich durch den Erwerb von Zertifikaten aus Klimaschutzprojekten oder auch durch Aufforstungs- oder Waldschutzmaßnahmen vollständig kompensieren.

Die Grundidee der Klimaneutralität ist die Kompensation: Treibhausgase haben eine globale Schädigungswirkung. Für den Klimaschutz ist es daher ohne Bedeutung, an welchem Ort Emissionen entstehen oder auch vermieden werden. Somit können unvermeidbare Emissionen von Treibhausgasen an einem bestimmten Ort durch Kompensationsmaßnahmen an einem anderen Ort neutralisiert werden. Die Umsetzung klimaneutraler Aktivitäten geschieht operativ z.B. durch den Ankauf und die Stilllegung von Emissionsminderungszertifikaten aus anerkannten Klimaschutzprojekten.

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Vor diesem Hintergrund möge die Landschaftsversammlung beschließen:

 

ð      Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe unterstützt die Eckpunkte der Bundesregierung für ein Integriertes Energie- und Klimaprogramm gemäß den Meseberger Beschlüssen vom August 2007.

 

ð      Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe wird in seinem Zuständigkeitsbereich alle Maßnahmen zur Energieeinsparung und Energieeffizienzsteigerung, zur energetischen Gebäudesanierung, zum Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung und zum Einsatz regenerativer Energien ergreifen, die – bezogen auf die Einrichtungen des LWL – zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2020 erforderlich sind.

 

ð      Die Verwaltung wird beauftragt, alle Maßnahmen zur Zielerreichung in einem Konzept „Der LWL auf dem Weg zur CO2-Neutralität“ zu bündeln und den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Bestandteile eines solchen Maßnahmepaketes sollten unter anderem sein:

 

  • Messen und Erfassen der zeit- und ursachendifferenzierten Verbrauchsdaten im Gebäudebestand zur Optimierung der Verbrauchssteuerung von Heiz- und Stromenergie gemäß Energieeinsparverordnung vom 24.07.2007 (EnEV);
  • Untersuchung des Sanierungs- und Investitionsbedarfs der LWL-Kliniken mit einer Ausrichtung an Benchmarks auf der Basis vergleichbarer Referenzgebäude und deren Bedarfsdaten;
  • Erstellung eines Konzeptes zur energetischen Gebäudesanierung mit dem Ziel, die Objekte mit dem rentierlichsten Einsparpotenzial zuerst anzugehen und – unter Verwendung erneuerbarer Wärmeenergiequellen und der Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung – bei allen Maßnahmen einen sehr hohen energetischen Standard zu realisieren;
  • Neuauflage des Energie-Intracting-Programms zur Anschubfinanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Energieeffizienzsteigerung;
  • Prüfung von Einsatzmöglichkeiten für regenerative Energien im Bereich Heizwärme und Warmwasserbereitung für alle baulichen Maßnahmen des LWL, die von der
    EnEV erfasst sind;
  • Bereitstellung der Dächer auf LWL-Gebäuden für Investoren zur Photovoltaik-Nutzung (Satzung, Haftungsfragen, Konditionen, „Bürgersolardächer“ etc.);
  • Übernahme der Baden-Württembergischen Richtlinie zur Nutzung erneuerbarer
    Energien (20% bei Neubauten/15% bei Altbauten) für alle Gebäude des LWL;
  • Überprüfung der Möglichkeiten zur Eigenerzeugung von Strom/Wärme z.B. durch Windkraft, Photovoltaik, Solaranlagen, Biomassekraftwerke und Blockheizkraftwerke;
  • Nachhaltige Beschaffung für den Bereich des Zentralen Einkaufs (Vergabebereich technische Geräte/Energieverbrauch, Energiesparstandards z.B. bei EDV-Geräten berücksichtigen etc.);
  • Gezielte Überprüfung von Aufforstungsmaßnahmen auf den Liegenschaften des LWL zur Erreichung von CO2-Neutralität und/oder Erwerb und Stilllegung von Emissionsminderungszertifikaten aus anerkannten Klimaschutzprojekten;
  • Beteiligung der LWL-Einrichtungen und der LWL-Kliniken an Öko-Audit und/oder Öko-Profit-Maßnahmen, Prüfung eines eigenen ÖkoProfit-Durchgangs gemeinsam für alle oder für ausgewählte LWL-Einrichtungen;
  • EMAS-Zertifizierung von Einrichtungen und Abteilungen des LWL;
  • Umweltfreundliche und energiesparende Mobilität der LWL-Mitarbeiter/innen;
  • Qualifizierung des Personals;
  • Überprüfung der LWL-Beteiligungen auf deren CO2-Bilanz;

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- Anlage -

 

 

 

Pro Kopf CO2-Emissionen im Jahr 2004 im internationalen Vergleich
(Quelle: Int. Energieagentur, IEA)

 

 

 

 

 

 

 

 

gez. Heinz Entfellner, Gertrud Meyer zum Alten Borgloh

        und Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN