AntragstellerFraktion Bündnis 90/Die Grünen |
Datum: 15.11.2007 |
DrucksacheNr.: 12/1101 |
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Status: Datum: Gremium:
Ö 05.12.2007 Umwelt- und
Bauausschuss |
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Betreff: Antrag Bündnis 90/GRÜNE: "Der LWL auf dem Weg zur CO2-Neutralität"
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Beschlussantrag : „Der LWL auf dem Weg zur CO2-Neutralität“
Energie- und Klimaschutzprogramm der Bundesregierung
Die Europäische Kommission hat im Januar 2007 ein umfassendes Maßnahmenpaket für eine neue energiepolitische Strategie für Europa zur Bekämpfung der Klimaänderung und zur Verbesserung der Energieversorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt. Die Staats- und Regierungschefs haben daraufhin am 9. März 2007 unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft weitreichende Beschlüsse zur konkreten Umsetzung getroffen.
Auf nationaler Ebene hat die Bundesregierung am 23. August 2007 zahlreiche Maßnahmen beschlossen, die in Eckpunkten für ein Integriertes Energie- und Klimaprogramm zusammengefasst sind. Ziel des Energie- und Klimaschutzprogramms ist es, den CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent zu senken.
Zu den zentralen Punkten zählen ferner:
· Weniger Abhängigkeiten, mehr erneuerbare Energien: Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung auf 25-30 % bis 2020 und weiterer Ausbau bis 2030; Regelung zur Einspeisung von Biogas in die Erdgasnetze. · Mehr Energieeffizienz: Verdopplung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopp-lung bis 2020 auf 25 %; zügige Einführung von intelligenten Messverfahren im Strombereich; Liberalisierung des Stromzählermarktes; Förderung der Energieberatung; Einführung von Energiemanagementsystemen. · Gesetzlich vorgeschriebener Umstieg auf erneuerbare Wärmeenergie. Künftig sollen 15 Prozent der Heizenergie in Neubauten aus diesen Quellen stammen.
- 2 - Mit den vorgelegten Eckpunkten für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm setzt die Bundesregierung die europäischen Richtungsentscheidungen auf nationaler Ebene durch ein konkretes Maßnahmenprogramm um. Leitschnur bleibt nach Aussage der Bundesregierung das Zieldreieck aus Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit. Der Klimaschutz sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht alleine von der Bundesregierung bewältigt werden könne. Vielmehr seien Wirtschaft, Länder und Kommunen aufgefordert, ihrerseits den notwendigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe: Energieverbrauch und CO2-Emissionen
Ausweislich des letzten Energieberichtes für die Jahre 2001-2003 summiert sich der Energieverbrauch des LWL aus Heiz- und Stromenergie für das Jahr 2003 auf rd. 263.000 MWh (entspricht rd. 26.300.000 Liter Heizöl EL). Die aus dem Energieverbrauch resultierenden CO2-Emissionen lagen witterungs- und flächenbereinigt für das Jahr 2003 bei rd. 64.000 Tonnen.
Spätestens seit den diesjährigen Berichten des Weltklimarates dürften Ausmaß und Ursachen der Klimaveränderungen durch CO2 und Treibhausgase unstrittig sein. Sollten die Treibhausgasemissionen nicht umgehend radikal reduziert werden, muss in den kommenden Jahren und Jahrzehnten mit einer dramatischen Verschärfung des Treibhauseffektes und seiner Folgen gerechnet werden. Bei einer CO2-Emissionsmenge von etwa zwei Tonnen pro Mensch und Jahr würden Natur und Klima vielleicht noch im Gleichgewicht bleiben können. In Deutschland produzieren wir jedoch pro Kopf und Jahr durchschnittlich 10 Tonnen CO2, in Nordrhein-Westfalen wegen der hohen Braunkohleförderung sogar 16 Tonnen (siehe Anlage)!
Damit die Menschen in den sich (technisch) erst entwickelnden Ländern Handlungsspielraum bekommen, müssen wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, unseren Energiebedarf schnellstmöglich CO2- bzw. klimaneutral zu decken. Dazu gehören Maßnahmen zur Vermeidung von CO2-Emissionen, zur effizienteren Energiegewinnung und Energienutzung, zum sparsameren Umgang mit Energie, zur optimalen Wärmedämmung von Gebäuden und zum Einsatz neuester umweltfreundlicher Technik und Steuerung für Heizung und Warmwasserbereitung bis hin zum Einsatz maximal energiesparender Geräte im Büro- und EDV-Bereich und einer nachhaltigen Mobilität. Daneben muss der Anteil der Stromerzeugung und des Strombezugs aus regenerativen Energien kontinuierlich erhöht werden.
Was bedeutet CO2-Neutralität?
Eine Person, ein Unternehmen, eine Institution, ein Ereignis (z.B. eine Veranstaltung) o.ä. kann die selbst verursachten CO2-Emissionen durch Energiesparmaßnahmen sowie zusätzlich durch den Erwerb von Zertifikaten aus Klimaschutzprojekten oder auch durch Aufforstungs- oder Waldschutzmaßnahmen vollständig kompensieren. Die Grundidee der Klimaneutralität ist die Kompensation: Treibhausgase haben eine globale Schädigungswirkung. Für den Klimaschutz ist es daher ohne Bedeutung, an welchem Ort Emissionen entstehen oder auch vermieden werden. Somit können unvermeidbare Emissionen von Treibhausgasen an einem bestimmten Ort durch Kompensationsmaßnahmen an einem anderen Ort neutralisiert werden. Die Umsetzung klimaneutraler Aktivitäten geschieht operativ z.B. durch den Ankauf und die Stilllegung von Emissionsminderungszertifikaten aus anerkannten Klimaschutzprojekten.
- 3 -
ð Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe unterstützt die Eckpunkte der Bundesregierung für ein Integriertes Energie- und Klimaprogramm gemäß den Meseberger Beschlüssen vom August 2007.
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Der Landschaftsverband
Westfalen-Lippe wird in seinem Zuständigkeitsbereich alle Maßnahmen zur
Energieeinsparung und Energieeffizienzsteigerung, zur energetischen
Gebäudesanierung, zum Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung und zum Einsatz
regenerativer Energien ergreifen, die – bezogen auf die Einrichtungen
des LWL – zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bis
2020 erforderlich sind.
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Die Verwaltung wird
beauftragt, alle Maßnahmen zur Zielerreichung in einem Konzept „Der LWL
auf dem Weg zur CO2-Neutralität“
zu bündeln und den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
Bestandteile eines solchen Maßnahmepaketes sollten unter anderem sein:
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- Anlage -
Pro Kopf CO2-Emissionen im Jahr 2004 im
internationalen Vergleich
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gez. Heinz Entfellner, Gertrud Meyer zum Alten Borgloh
und Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN