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Sachverhalt und Fragen :
Im Januar
dieses Jahres wurde im Schlosspark Herten durch den städtischen
Betriebshof eine Jahrhunderte alte Rosskastanie gefällt, die mit ihrer
schon bis in die zweite Generation ausgeprägten „Schleppenbildung“ eine
botanische Kostbarkeit darstellte. Der Landschaftsverband als Eigentümer
des Schlossparks wurde nach Darstellung der Presse nicht über diese
Fällaktion der Stadt Herten informiert.
Um für den
Fachausschuss des LWL etwas mehr Klarheit in die Angelegenheit zu
bringen, bitten wir die Verwaltung um einen Bericht über die Abläufe und
Hintergründe, insbesondere aber um Beantwortung folgender Fragen:
- Ist die
Fällung der Rosskastanie im Schlosspark Herten von den zuständigen
Stellen der Stadt Herten im Vorfeld mit dem LWL abgestimmt worden?
Gab es eine Zustimmung des LWL zur Fällung des Baumes?
- Wenn der
LWL als Eigentümer des Parks vorab nicht über einen so gravierenden
Eingriff informiert wurde, welche Konsequenzen wird die Verwaltung
dann ziehen, um a) einen Ersatz für den entstandenen Schaden zu
gewährleisten, und
b) ein solches unabgestimmtes Vorgehen von Seiten der Stadt Herten
künftig zu
vermeiden?
- Gab es
aus heutiger Sicht und unter fachlichen Kriterien keine Alternative
zur Fällung des Jahrhunderte alten Baumes? Hat eine gutachterliche
Untersuchung des Zustandes sowie der Regenerationsmöglichkeiten der
Kastanie stattgefunden und sind deren Ergebnisse dokumentiert? Ist
unter Aspekten der Verkehrssicherungspflicht als Alternative zur
Fällung des Baumes eine Absperrung des gefährdeten Bereichs in
Erwägung gezogen worden?
- In den
Presseberichten wird eine Vertreterin der Stadt Herten mit der
Aussage zitiert, Auslöser sei der Einsatz von schweren Lkw,
Radladern und Baggern gewesen, die im Herbst letzten Jahres bei
einer „Rettungsaktion“ für eine Spundwand der Schlossgräfte die
ungeschützten Wurzeln überfahren hätten. Dazu folgende Frage:
Wer hat seinerzeit den Einsatz an der Schlossgräfte beauftragt?
Wurden hierbei die DIN-Normen zum Schutz von Großbäumen in
Baustellen missachtet? Können die seinerzeit ausführenden Firmen für
die entstandenen Schäden in Regress genommen werden?
gez. Birgit
Niemann-Hollatz, Martina Müller
(Fraktion Bündnis 90/GRÜNE im LWL)
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