An den

Direktor

des Landschaftsverbandes

 

Anfrage der

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Datum:

 19.02.2008

DrucksacheNr.:

12/1199

Status:     Datum:                Gremium:                                                               

Ö          15.04.2008   Umwelt- und Bauausschuss               

 

Betreff:

 Anfrage Bündnis 90/GRÜNE: Baumfällaktion im Schlosspark Herten

 

 

 

Sachverhalt und Fragen :

 

Im Januar dieses Jahres wurde im Schlosspark Herten durch den städtischen Betriebshof eine Jahrhunderte alte Rosskastanie gefällt, die mit ihrer schon bis in die zweite Generation ausgeprägten „Schleppenbildung“ eine botanische Kostbarkeit darstellte. Der Landschaftsverband als Eigentümer des Schlossparks wurde nach Darstellung der Presse nicht über diese Fällaktion der Stadt Herten informiert.

 

Um für den Fachausschuss des LWL etwas mehr Klarheit in die Angelegenheit zu bringen, bitten wir die Verwaltung um einen Bericht über die Abläufe und Hintergründe, insbesondere aber um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Ist die Fällung der Rosskastanie im Schlosspark Herten von den zuständigen Stellen der Stadt Herten im Vorfeld mit dem LWL abgestimmt worden? Gab es eine Zustimmung des LWL zur Fällung des Baumes?

     
  2. Wenn der LWL als Eigentümer des Parks vorab nicht über einen so gravierenden Eingriff informiert wurde, welche Konsequenzen wird die Verwaltung dann ziehen, um a) einen Ersatz für den entstandenen Schaden zu gewährleisten, und
    b) ein solches unabgestimmtes Vorgehen von Seiten der Stadt Herten künftig zu
         vermeiden?

     
  3. Gab es aus heutiger Sicht und unter fachlichen Kriterien keine Alternative zur Fällung des Jahrhunderte alten Baumes? Hat eine gutachterliche Untersuchung des Zustandes sowie der Regenerationsmöglichkeiten der Kastanie stattgefunden und sind deren Ergebnisse dokumentiert? Ist unter Aspekten der Verkehrssicherungspflicht als Alternative zur Fällung des Baumes eine Absperrung des gefährdeten Bereichs in Erwägung gezogen worden?

     
  4. In den Presseberichten wird eine Vertreterin der Stadt Herten mit der Aussage zitiert, Auslöser sei der Einsatz von schweren Lkw, Radladern und Baggern gewesen, die im Herbst letzten Jahres bei einer „Rettungsaktion“ für eine Spundwand der Schlossgräfte die ungeschützten Wurzeln überfahren hätten. Dazu folgende Frage:
    Wer hat seinerzeit den Einsatz an der Schlossgräfte beauftragt? Wurden hierbei die DIN-Normen zum Schutz von Großbäumen in Baustellen missachtet? Können die seinerzeit ausführenden Firmen für die entstandenen Schäden in Regress genommen werden?

 

 

gez. Birgit Niemann-Hollatz, Martina Müller

        (Fraktion Bündnis 90/GRÜNE im LWL)