Münster, den 3.2.09
Fragen von Bündnis 90 / GRÜNE zur Vorlage 12/1544: Ältere Menschen mit Behinderungen im Bereich der Eingliederungshilfe
Im Jahre 2000 hat die Sozialabteilung bereits umfangreich zum Thema „Versorgung älter Menschen mit Behinderungen“ gearbeitet und dazu auch eine Broschüre herausgebracht.
Auf der Basis dieser Broschüre möchten wir der Verwaltung zur vorliegenden Vorlage folgende Fragen stellen:
Dazu im Einzelnen:
o Sind gleitende Übergänge von der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen in die Rente vorgesehen?
o Wie weit ist der Aufbau von Tagesstrukturen vorangeschritten? Gibt es niedrigschwellige Angebote in Tagesstätten, die nicht mit einer Festlegung von wöchentlich mehrmaligen Besuchen verbunden sind?
o Sind spezielle Maßnahmen für ältere Menschen möglich zur Vermeidung von Heimaufenthalten?
o Es wurde 2000 angekündigt, dass Konzepte mit den Wohlfahrtsverbänden entwickelt werden sollen für Raumprogramme für stationäre Einrichtungen, um bestehende Häuser „seniorengerecht“ zu machen und auf die Bedarfe für Freizeitaktivitäten abzustellen (z. B. Schaffung neuer Räume für Freizeitgestaltung). Gibt es diese Konzepte, wie sehen sie aus?
o Die Berücksichtigung der Belange alter Menschen mit Behinderung sollte Prüfkriterium bei der Beurteilung der Dringlichkeit von Anträgen zur Investitionsförderung von Wohneinrichtungen beim LWL werden. Inwieweit wurde dieser Grundsatz umgesetzt?
o In welchem Umfang gibt es bereits Umbauten in Einrichtungen (mehr Einzelzimmer, Pflegebäder, Rollstuhlgerechtigkeit etc)? Wie wird die Finanzierung gewährleistet?
o Gibt es Tagesangebote in stationären Einrichtungen, die für Menschen geöffnet sind, die nicht im Heim leben, sondern z.B. im ambulant unterstützen Wohnen?
o In der Broschüre wurden strukturelle und konzeptionelle Veränderungsbedarfe für die stationären Einrichtungen angesprochen. Wie weit sind diese ausformuliert und evtl. umgesetzt? Welche Rolle spielt dabei der LWL?
o Gibt es Leistungsvereinbarungen mit Einrichtungen über die Ausgestaltung von Angeboten für berentete BewohnerInnen?
o Inwieweit sind bereits für Einrichtungen Personalschlüssel verändert worden auf Grund der veränderten BewohnerInnenschaft? Gibt es neue Berufsgruppen in den Einrichtungen?
o Wie werden die Probleme in kleinen Heimen gelöst?
o Gibt es zwischen Einrichtungen / Einrichtungsträgern Kooperationsvereinbarungen, um Tagesstrukturen zu ermöglichen? Wo? Mit welchem Erfolg?
o Werden Menschen täglich an andere Orte transportiert, damit sie tagsüber „versorgt“ sind? Wie vereinbart sich das mit dem Normalitätsprinzip?
o Gibt es Werkstätten, die ihre MitarbeiterInnen über den Tag der Rente hinaus aufnehmen/versorgen/Tagesstruktur bieten? In welchem Umfang? Sind dafür Umbauten vorgenommen worden? Wie wurden sie finanziert?Wie ist das vereinbar mit dem Normalitätsprinzip?
o Laut Broschüre sollten die Werkstätten Rahmenbedingungen schaffen, die eine bedarfsgerechte Weiterbeschäftigung älterer Menschenmit Behinderungen im Sinne einer möglichst langen beruflichen Teilhabe und einen angemessenen Übergang in den Ruhestand ermöglichen. Gibt es dafür Beispiele? Wird eine solche Konzeption weiter verfolgt?
o „Für die Beschäftigung von Personen mit alterungs- bzw. behinderungsbedingten Einschränkungen (in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen) müssen entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden. Der LWL wird mit der Freien Wohlfahrtspflege in eine Diskussion eintreten, wie diese Rahmenbedingungen auszusehen haben.“ (Zitat S. 43) Welches Ergebnis hatte dieser Abstimmungsprozess?
o „Wie (ein spezieller )Betreuungsbedarf (für ältere Menschen mit Behinderungen in den Werkstätten) abgebildet werden kann, soll zwischen dem LWL und den Vertretern der Freien Wohlfahrtspflege bzw. Werkstattvertretern zukünftig abgestimmt werden.“ (Zitat) Welche Ergebnisse hatte dieser Prozess?
o Gibt es Beispiele für Kooperationen mit Angeboten für ältere Menschen (ohne Behinderung) und sonstigen Diensten? Welche Erfahrungen wurden damit gemacht?
o Hat der LWL einen Überblick darüber, wie viele ältere Menschen mit Behinderung in (reine) Pflegeeinrichtungen verlegt worden sind? Inwieweit wurde/wird dabei das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen berücksichtigt?
o Gibt es Angebote von palliativer Therapie, Biografiearbeit und Sterbebegleitung in Einrichtungen? Wie ist der LWL beteiligt?