GESTALTUNGSVEREINBARUNG

 

der Fraktionen von SPD, Bündnis 90 / DIE GRÜNEN und FDP

in der 13. Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe (2009 – 2014)

 

 

Grundsätze der Zusammenarbeit

 

Die Fraktionen der SPD, Bündnis 90 / DIE GRÜNEN und FDP repräsentieren die Mehrheit der Abgeordneten der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe, die bereit sind, auf Grundlage dieser Vereinbarung die Geschicke beim LWL in Zukunft vertrauensvoll miteinander zu gestalten. Die Zusammenarbeit bezieht sich auf die einvernehmliche Gestaltung der Politik und aller personellen Entscheidungen.

 

Hierzu werden die Vorstände und die Arbeitskreise der Gestaltungsfraktionen regelmäßig gemeinsam tagen und nach Möglichkeit eine einheitliche Position zu allen anstehenden Entscheidungen erarbeiten. Inhaltliche Konflikte, die zu einem abweichenden Stimmverhalten führen können, werden rechtzeitig erörtert und partnerschaftlich behandelt.

 

 

Präambel

 

Als Kommunalverband erbringt der LWL für die Menschen in Westfalen-Lippe wichtige Leistungen in den Bereichen Soziales, Psychiatrie, Maßregelvollzug, Jugend, Schule und Kultur. Gleichzeitig sehen die Gestaltungsfraktionen den LWL als kommunale Klammer für Westfalen-Lippe. Der Verband ist Garant der regionalen Selbstverwaltung unseres Landesteils und soll die Belange Westfalen-Lippes gegenüber der Landes- und Bundespolitik vertreten.

 

Das von der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung gesetzte Thema „Inklusion“ soll eine zentrale Rolle spielen. Alle Angebote und Qualitätsstandards des LWL müssen sich am Ziel einer „inklusiven Gesellschaft“ ausrichten.

 

Da sich der LWL maßgeblich durch Umlagebeiträge der Kreise und kreisfreien Städte finanziert, deren Haushalte strukturell unterfinanziert sind, will die Gestaltungsmehrheit auf die schwierige Lage der Kommunen Rücksicht nehmen. Der LWL soll sich bei seiner notwendigen Aufgabenerfüllung in der Haushaltsführung an den wirtschaftlichen Verhältnissen seiner Mitgliedskommunen orientieren.

 

Die Gestaltungsmehrheit hat zur Kostendämpfung beim Verband beschlossen, alle LWL-Dienstleistungen regelmäßig einer kostenkritischen Betrachtung zu unterziehen. Dies gilt auch für alle in dieser Vereinbarung enthaltenen Zielsetzungen. Die Unternehmensbeteiligungen des LWL sollen unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit und ihrer umwelt- und finanzpolitischen sowie betriebswirtschaftlichen Bedeutung für den LWL und seine Mitgliedskörperschaften geprüft werden.

 

Das Problem der strukturellen Unterfinanzierung der kommunalen Haushalte kann aber nicht innerhalb der kommunalen Familie gelöst werden. Die Gestaltungsmehrheit sieht das Land und den Bund in der Pflicht, für eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen zu sorgen. Es darf nicht zu einer Entsolidarisierung der Kommunen kommen.

 

 

Frauenförderung und geschlechtergerechte Politik

 

Frauenförderung und geschlechtergerechte Politik sollen sowohl im Bereich des Personalwesens als auch im Bereich sämtlicher Dienstleistungen des LWL als Querschnittaufgaben verstanden werden.

 

Die Gleichstellungskommission wird die Umsetzung und Weiterentwicklung in Zusammenarbeit mit dem jeweils zuständigen Fachausschuss kontinuierlich begleiten.

 

 

Personal

 

Eine moderne Verwaltung muss sich in ihrer Personalentwicklung der demografischen Entwicklung, der zunehmenden Komplexität von Aufgaben und den immer knapper werdenden finanziellen Ressourcen ebenso stellen, wie dem knapper werdenden Markt an qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Wir haben das Ziel, nach innen die Arbeitgeberattraktivität des LWL zu steigern und nach außen beste Arbeit für die Menschen in Westfalen-Lippe zu leisten.

 

Ø      Es ist ein umfassendes Personalentwicklungskonzept nötig, das alle Personalbelange, auch die Ausbildung, mit einbezieht. Das bestehende Personalentwicklungskonzept des LWL ist daraufhin zu überprüfen, ob es mit seinen Instrumenten den Belangen einer modernen Verwaltung Rechnung trägt. Hierbei müssen vor allem  Themen wie Personalbemessung, -gewinnung und –qualifizierung, Führungsqualitäten, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie LOB Grundlage sein.

 

Wir wollen z.B.

o       Anreize für Väter, vermehrt Elternzeit in Anspruch zu nehmen, entwickeln. Die dabei erworbene soziale Kompetenz soll als Qualifikationsmerkmal positiv bewertet werden.

o       Leitungsfunktionen sämtlicher Bereiche auf ihre Teilbarkeit prüfen.

 

Ø      In den Nicht-Verwaltungs-Bereichen wird die Notwendigkeit einer Ausbildung über Bedarf gesehen. Wir wollen uns weiterhin der gesellschaftlichen Aufgabe stellen, jungen Menschen durch eine qualifizierte Ausbildung den Weg in das Berufsleben zu ebnen.

Im Bereich der Verwaltung soll überprüft werden, ob die aktuelle Ausbildungsquote für die Aufgabenerledigung beim LWL langfristig bedarfsgerecht  ist.

 

Ø      In Ausschreibungstexten sollen zukünftig neben den erforderlichen fachlichen Qualifikationsmerkmalen auch – in allgemeinen Formulierungen - sogenannte weiche Qualifikationsmerkmale gefordert werden.

 

Ø      Gemäß der Vorgabe des Landesgleichstellungsgesetzes soll das Personalauswahlgremium möglichst geschlechterparitätisch besetzt sein.

 

Ø      Die Verwaltung soll beauftragt werden, in jedem Fall zu prüfen, ob und wie die LWL-eigenen Betriebe als Integrationsfirmen zu führen sind. Soweit rechtlich zulässig, sollen Integrationsunternehmen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen bevorzugt berücksichtigt werden.

 

Ø      Personal mit Migrationshintergrund ist sowohl in den Abteilungen der Hauptverwaltung als auch in den Einrichtungen des LWL im Hinblick auf die wachsende Anzahl von Menschen mit Migrationshintergrund von zunehmender Bedeutung.

 

Ø      Auch wenn die gesetzlichen Vorgaben zur Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen beim LWL eingehalten werden, streben wir an, diese Quote zu erhöhen.

 

Ø      Die Verwaltung soll berichten, wie hoch die Personal-Quoten der einzelnen Abteilungen der Hauptverwaltung und der Einrichtungen des LWL in diesem  Bereich sind und wie sich die Bewerbungslage darstellt. Dies betrifft auch den Bereich der Ausbildung.

 

 

Soziales

 

In den letzten Jahren haben sich immer mehr Menschen mit Behinderung zu einem selbständigeren Leben mit ambulanter Unterstützung entschlossen. Diese Entwicklung wollen wir verstärkt vorantreiben.

 

Ø      Die Strategie „ambulant vor stationär“ soll fortgesetzt und qualitativ fortentwickelt werden, um die Lebensqualität der Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Im Sinne der UN-Konvention muss gewährleistet werden, dass Menschen mit Handicaps so viel Unterstützung wie nötig und so viel Selbstbestimmung wie möglich erhalten.

 

Ø      Der LWL entwickelt gemeinsam mit den Kommunen sozialraumorientierte Angebote, die die Ambulantisierung weiter unterstützen. Dies können zum Beispiel Kontakt- und Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung sein.

 

Ø      Die Umsetzung des persönlichen Budgets muss intensiv vorangetrieben und fortentwickelt werden. Dazu entwickelt der LWL ein Modell für die unabhängige Beratung einschließlich der notwendigen Assistenz zum Persönlichen Budget.

 

Ø      Der LWL fördert die Einstellung von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt.

Dabei sollen auch Gesichtspunkte der Berufsorientierung der jungen Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden.

Zur Steigerung der Vermittlungszahlen in den ersten Arbeitsmarkt soll die bestehende Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern (IHK) ausgebaut werden. Der LWL fördert die Einstellung von regionalen Fachberatern/innen bei der IHK zur Beratung der Betriebe über bestehende Fördermöglichkeiten.

 

Ø      Es soll darauf hingewirkt werden, dass die Organisation innerhalb der Werkstätten für behinderte Menschen besser den individuellen Förder- und Tagesstrukturbedürfnissen der Menschen mit Behinderung angepasst wird. Dafür sollen Qualitätsmerkmale entwickelt werden.

 

Ø      Für Menschen mit Behinderungen, die aufgrund ihres Alters aus der Werkstatt ausscheiden, sollen verstärkt in Abstimmung mit Kommunen und Trägern niedrigschwellige tagesstrukturierende Angebote entwickelt werden.

 

Ø      Der LWL setzt sich für eine Rentenanspruchsregelung ein, die unabhängig vom Hilfeort für Menschen mit Behinderung (Werkstätten) an das Kriterium „Behinderung“ geknüpft ist. Dies geschieht, um bestehende Unwägbarkeiten auf Seiten von Arbeitnehmern / innen mit Behinderung für den Eintritt in den ersten Arbeitsmarkt zu beseitigen.

 

Ø      Die Aufgaben der Sozialhilfeabteilung müssen auf ihre Effizienz und Wirtschaftlichkeit überprüft werden. Dabei sollen fachliche und fiskalische Gesichtspunkte berücksichtigt werden.

 

Ø      Als großer überörtlicher Sozialhilfeträger fühlt sich der LWL den Zielen der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung besonders verbunden. Die Verwaltung soll Strukturen schaffen, die diese Aufgabe übergeordnet als Querschnittaufgabe in allen Dezernaten und Ämtern verankert und die konkrete Umsetzung der Ziele beim LWL plant. Diese Arbeit soll durch ein entsprechendes (noch zu bestimmendes) politisches Gremium begleitet werden.

 

 

 

 

Gesundheit

 

Unser Ziel ist es, eine möglichst flächendeckende und ortsnahe Versorgung von psychisch kranken Menschen zu gewährleisten. Die Kliniken, Wohnverbünde und Pflegezentren des LWL sollen dementsprechend fortentwickelt werden.

 

Ø      Die Finanzierung des Maßregelvollzuges ist so zu sichern, dass die Einrichtungen auch ohne Überbelegungen eine qualitativ gute Arbeit leisten können. Daher sind durch das Land die Budgets ausreichend und zeitnah festzulegen.

 

Ø      Die Nachsorge forensischer Patienten ist auszubauen und zu verbessern.

 

Ø      Das Land muss die Bedarfszahlen der kommenden Jahre realistisch fortschreiben, um den nötigen Zeitrahmen für evtl. neue Standorte oder mögliche Erweiterungen transparent zu gestalten; dieses auch vor dem Hintergrund der Situation bzw. der Arbeitsplatzsicherheit evtl. betroffener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Ø      Durch die Krankenhausplanung des Landes muss eine gemeindenahe psychiatrische Versorgung verbessert werden. Zum einen durch den Ausbau der tagesklinischen Plätze mit Institutsambulanzen. Des Weiteren muss ein besonderer Schwerpunkt der kommenden Jahre die Verbesserung der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung sein.

Dieses gilt für die ambulante, teilstationäre und stationäre Versorgung.

 

Ø      Der LWL wird mit den Angeboten des Psychiatrieverbundes den Ausbau der gemeindenahen Psychiatrie sicherstellen. In Abstimmung mit dem Land sollen ortsnahe Angebote offeriert werden. Hierbei müssen die wirtschaftliche Größe und die nötige Binnendifferenzierung weiterhin gewährleistet sein.

 

Ø      Wenn durch Medizinische Versorgungszentren eine ortsnahe Patientenversorgung gewährleistet werden kann, soll sich der LWL-PsychiatrieVerbund Westfalen-Lippe beteiligen.

 

Ø      Bei der Versorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie soll der LWL als Träger des Landesjugendamtes verstärkt die Kooperation der gegenseitigen Hilfe forcieren.

 

Ø      Ein besonderes Augenmerk soll der Versorgung bzw. Betreuung von Kindern psychisch kranker Eltern gelten. Hier sollen z.B. durch Modellprojekte (mit Unterstützung des Landes) sogenannte „Blaupausen“ für die Etablierung an allen Kliniken des LWL entwickelt werden.

 

Ø      Die Angehörigenarbeit an den LWL-Kliniken ist auszubauen und finanziell angemessen auszustatten.

 

Ø      Psychiatrie-Erfahrene und ihre Angehörigen sollen bei der Behandlung ihrer Erkrankung verantwortlich mitwirken und ihre Erfahrungen mit in die Behandlung einbringen. Ihre Vorerfahrungen sollen bei der Therapieplanung bei einem erneuten Klinikaufenthalt beachtet und berücksichtigt werden. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass Behandlungsvereinbarungen Einstellungs- und Verhaltensänderungen auf beiden Seiten in Gang setzen. Sie sollen daher im LWL-PsychiatrieVerbund Standard werden.

 

Ø      Vor dem Hintergrund der Wertschätzung des Ehrenamtes und des Erfahrungsaustausches soll der Dialog mit Angehörigen-Gruppen und/oder Psychiatrie-Erfahrenen erfolgen.

 

Ø      Das Entlassmanagement ist zu verbessern.

 

Ø      In den Einrichtungen des LWL-PsychiatrieVerbundes Westfalen ist Barrierefreiheit im umfassenden Sinne herzustellen. Das betrifft neben den notwendigen baulichen Veränderungen auch Hilfen für Menschen mit Sinnesbehinderungen und geistigen Behinderungen u.a.

 

Ø      Für die Weiterentwicklung der Wohnverbünde und Pflegeeinrichtungen des LWL soll(en)

o       die Zielrichtung „ambulant vor stationär“ auch durch ein differenziertes Hilfeplanverfahren in den LWL-eigenen Wohn- bzw. Betreuungsein­richtungen beispielhaft angegangen werden,

o       die Angebote bzw. Platzzahl der LWL-Wohnverbünde langfristig dem regionalen Bedarf angepasst werden; alle Träger müssen gewährleisten, dass Menschen mit schweren und auch schwersten Behinderungen möglichst ortsnah betreut werden können.

 

Ø      Der aktuelle Investitionsbedarf und die Priorisierung der Baumaßnahmen ist zu ermitteln und dem Fachausschuss zum Beschluss vorzulegen.

 

 

Schule

 

Ein zentrales Projekt für die neue Gestaltungsmehrheit ist die Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Unser Ziel ist daher auch eine weitgehend inklusive Beschulung der Kinder mit Behinderung.

Wir sind uns bewusst, dass die LWL-Förderschulen in Zukunft für einen Teil der beeinträchtigen Kinder Bestand haben müssen. Der Paradigmenwechsel zur Inklusion muss sukzessive erfolgen. Das Wahlrecht der Eltern sollte berücksichtigt werden.

Für jedes Kind mit Behinderung hat die individuelle und bestmögliche Förderung / Therapie den höchsten Stellenwert.

 

Ø      Für jedes Kind – ob mit oder ohne Behinderung - muss es die Möglichkeit der wohnortnahen Beschulung geben. Das Wahlrecht der Eltern über den Schul-ort ihrer Kinder ist den Fraktionen der Gestaltungsmehrheit wichtig. Es ist ihr Ziel, dass möglichst vielen Kindern mit Behinderung der Besuch der Regelschule ermöglicht wird. Die Schulen des LWL werden für Kinder ohne Behinderung geöffnet. Das bedeutet für die Förderschulen des LWL einen Paradigmenwechsel, der fachlich pädagogisch verantwortbar sukzessive umgesetzt werden muss.

 

Ø      In dieser Wahlperiode wird der LWL eine Konzeption entwickeln, wie die Erfordernisse der UN-Konvention umzusetzen sind.

 

Ø      Der LWL wird die Bemühungen der Kommunen um eine bedarfsgerechte Früherkennung und –förderung unterstützen.

 

Ø      Der Lebensweg von Kindern mit Behinderung darf nicht automatisch von der Schule in die Werkstatt für Menschen mit Behinderungen führen. Deshalb wird der LWL weitere Bemühungen unternehmen, den Übergang in den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern. Kontakte der Schulen zur Arbeitswelt sollen intensiviert werden.

 

Ø      In geeigneter Form sollen in die Entscheidungsprozesse Vertreter und Vertreterinnen von Eltern und Schülervertretungen einbezogen werden.

 

Ø      Die Medienausstattung der LWL-Schulen soll angemessen ausgebaut und erneuert werden.

 

Ø      Bei Neu- / Umbauten auch im Bezug auf Offene Ganztagsschule soll in Zukunft darauf geachtet werden, dass nicht nur „Verteilerküchen“ gebaut werden, sondern es auch wieder Küchen gibt, die für die Eigenversorgung und eine hauswirtschaftliche Heranführung der Schüler/innen an gesunde Ernährung nutzbar sind. Hier soll auf eine gesunde Ernährung mit regionalen und jahreszeitlichen Produkten Wert gelegt werden. Der LWL soll sich an den entsprechenden Programmen des Landes/Bundes beteiligen.

 

Ø      Der LWL wird sich bei der Landesregierung dafür einsetzen, dass

 

o       die Rahmenbedingungen für inklusive Beschulung an den Förder- und Regelschulen geschaffen werden. Dabei sind kleinere Klassen, eine angemessene Relation von Schüler/innen – Lehrpersonal, barrierefreie Zugänge sowie mehr Stellen für Sozialarbeiter/innen und Integrationshelfer/innen zwingende Voraussetzungen.

o       die Lehrer-/Lehrerinnen-Ausbildung um den Aspekt der Inklusion verpflichtend erweitert wird.

o       deutlich mehr Fortbildungsangebote für Regelschul-Lehrkräfte mit sonderpädagogischen Inhalten angeboten werden.der Ausbau der Kompetenzzentren auch für die LWL-Schulen zügig vorangetrieben wird.eine unabhängige Beratung der Eltern von Kindern mit Behinderung über den geeigneten Schulort und die geeignete Schulform aufgebaut wird. Bei der Entscheidung über die Beschulung der Kinder dürfen nicht ihre Defizite, sondern vielmehr ihre Stärken und Fähigkeiten im Vordergrund stehen.

o       auch für autistische Kinder eine geeignete Beschulung ermöglicht wird.

o       im Schulgesetz die Elternrechte im Sonderschulaufnahmeverfahren gestärkt werden.

 

 

Landesjugendhilfe

 

Die Fraktionen der neuen Gestaltungsmehrheit wollen jedem Kind und Jugendlichen in Westfalen-Lippe zu guten Startbedingungen für ein selbstbestimmtes und auskömmliches Leben in unserer Gesellschaft verhelfen. Dies betrifft auch die wachsende Anzahl von besonders schwierigen Kindern und Jugendlichen, die durch alle sozialen Netzte zu fallen drohen.

Der LWL will sich aber auch seiner historischen Verantwortung stellen.

 

Ø      Der LWL setzt sich für Transparenz und ggf. das Bekenntnis zur Verantwortung zum Thema Fürsorgeerziehung in den 50er - 70er Jahren (ehemalige Heimkinder) ein.

o       Sobald der Schlussbericht des runden Tisches in Berlin und die Ergebnisse der LWL-eigenen Untersuchungen vorliegen, sollen diese im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt und diskutiert werden.

o       Die Opfer sollen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützt werden.

o       Mögliche Konsequenzen für die Arbeit der Heimaufsicht müssen schnellstens verabredet werden.

o       Mit den Beteiligten soll erörtert werden, ob die Einrichtung eines „runden Tisches“ in NRW hilfreich sein kann.

 

Ø      Die Unterstützung und Versorgung der Kinder psychisch kranker Eltern soll beim LWL intensiviert werden und stärker ins öffentliche Bewusstsein gebracht werden.

 

Ø      Die integrative / inklusive Versorgung von Kindern mit Behinderungen in Kindertageseinrichtungen soll bedarfsgerecht ausgebaut und weiterentwickelt werden; dies betrifft auch die U3-Betreuung.

o       Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen sollen zu integrativen Einrichtungen umgebaut oder mit Regelgruppen zu additiven Einrichtungen zusammengefasst werden.

o       Integrationsplätze für unter 3-Jährige in Tageseinrichtungen für Kinder sind als Regelangebot bedarfsgerecht auszubauen.

o       Für Fachkräfte in den Integrationseinrichtungen sind durch den LWL Fachveranstaltungen und Fortbildungen zu organisieren.

o       Im Rahmen eines Modellprojektes soll geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen auch in der Tagespflege bei Tagesmüttern und Tagesvätern Betreuungsplätze bereit gestellt werden können.

 

Ø      Bei fachlich notwendigen Fremdunterbringungen von Kindern mit Behinderungen außerhalb der Familie ist vorrangig zu prüfen, ob die Aufnahme in einer geeigneten Sonderpflegefamilie (SGB VIII) bei den Westfälischen Pflegefamilien möglich ist.

 

Ø      Die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie ist zu verbessern. Mit Hilfe eines modellhaften Pilotprojektes soll ggf. die Vernetzung der Hilfen erprobt und als „Blaupause“ für alle Regionen genutzt werden.

 

Ø      Der Jugendhof Vlotho ist zu erhalten. Dabei ist sicher zu stellen, dass er seine Bildungsangebote in den nächsten Jahren qualifiziert weiterführen kann.

 

Ø      Die Angebote beim LWL für das Freiwillige Ökologische und das Freiwillige Soziale Jahr sollen ausgebaut werden.

 

 

Kultur

 

Ziel der nächsten Jahre soll es sein, das kulturelle Netzwerk des LWL zu erhalten und die bestehenden Kultureinrichtungen des LWL für zukünftige Herausforderungen zu wappnen.

 

„Kultur in Westfalen-Lippe“ soll sich stärker profilieren; es soll ein Markenzeichen werden, das Vielfalt, Qualität und interessante Veranstaltungen verspricht.

Dafür soll u.a. auch die von der Staatskanzlei eingesetzte Kommission „KunstNRW“ Rechnung tragen.

 

Die Fraktionen der Gestaltungsmehrheit streben folgendes an:

 

Ø      Den LWL-Museen wird auch in den nächsten Jahren die Gelegenheit gegeben, attraktive und publikumswirksame Sonderausstellungen durchzuführen.

 

Ø      Die Kulturvermittlung/Museumspädagogik wird in den LWL-Museen gestärkt, um weiterhin zielgruppengerechte Vermittlungsarbeit leisten zu können.

 

Ø      Den LWL-Kultureinrichtungen wird die Möglichkeit gegeben, auf die sich wandelnden Kommunikationswege insbesondere auch junger Menschen eingehen zu können (z.B. Internetportale), um attraktiv zu bleiben und alle Zielgruppen ansprechen zu können.

 

Ø      Die Eigenverantwortung der LWL-Kultureinrichtungen wird durch die Einführung der Personal- und Sachkostenbudgetierung und die Festlegung von bis zu 12 eintrittsfreien Tagen pro Jahr durch die LWL-Museen gestärkt.

 

Ø      Es wird geprüft, ob die Museumscards von LWL und LVR harmonisiert und gegenseitig anerkannt werden können.

 

Ø      Es werden unter anderem in Abstimmung mit dem LWL-BLB die Anstrengungen zur Barrierefreiheit der LWL-Kultureinrichtungen vorangetrieben. Der Aspekt der umfassenden Barrierefreiheit wird in das Leitbild der LWL-Kulturabteilung und der LWL-Kultureinrichtungen aufgenommen.

 

Ø      Die Infrastruktur der bestehenden LWL-Kultureinrichtungen und insbesondere der LWL-Landesmuseen werden weiterentwickelt, um deren Attraktivität zu steigern, z.B. durch eine zeitgemäße Gastronomie.

 

Ø      Das LWL-Kulturdezernat soll seine Anstrengungen fortsetzen, die Organisationsstruktur der LWL-Kultureinrichtungen zu optimieren.

 

Ø      Im Bereich der Kulturförderung soll gewährleistet werden, dass die vom LWL geförderten Philharmonien und Landestheater in allen Teilen des Landes Angebote machen und Präsenz zeigen.

 

Ø      Die angestrebte Aufnahme der Klosteranlage Corvey (Kreis Höxter) in die UNESCO-Liste des Welterbes wird unterstützt, ebenso die Aufnahme des in der Welt einmaligen Ensembles mit vier Schiffshebeanlagen (zwei Schiffshebewerke aus wilhelminischer Zeit und aus den 1960iger Jahren sowie zwei Schachtschleusen von 1914 und 1989) im Schleusenpark Waltrop (Kreis Recklinghausen).

 

 

Hochbau, Umwelt und Energie

 

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hat im Bereich der Neubauten mittlerweile einen guten Stand der Nachhaltigkeit erreicht. Dennoch bleibt insbesondere im Bereich der Sanierungen noch vieles zu tun. Die Fraktionen der Gestaltungsmehrheit stellen sich die Aufgabe, alle Bereiche des LWL am Ziel der Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung auszurichten.

Das im Mai 2008 beschlossene energiepolitische Konzept des LWL wird daher zügig umgesetzt und konsequent fortgeschrieben. Unter wirtschaftlicher Berücksichtigung soll dabei der Einsatz erneuerbarer Energien einen wichtigen Stellenwert erhalten.

 

Dies bedeutet konkret:

 

Ø      Beim LWL-BLB wird ein effektives Energiemanagement systematisch aufgebaut.

 

Ø      Die beschlossene CO2-Senkung um mindestens 45 % bis zum Jahr 2020 – bezogen auf die CO2-Emissionen des Ausgangsjahres 1990 – wird weiter umgesetzt. Dabei soll die Beschaffung von Ökostrom ein fester Bestandteil sein.

 

Ø      Um beim LWL weitere Erfahrungen mit energieeffizientem, umweltschonendem Bauen zu sammeln, wird im Rahmen von Modellvorhaben zum Beispiel der Einsatz von Geothermie, der Bau eines Passivhauses, der Einsatz von Solarthermie und Photovoltaik erprobt. Ziel ist es, weitere Erkenntnisse in wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht für zukünftige Bauprojekte beim LWL zu gewinnen.

 

Ø      Für eine LWL-Klinik soll modellhaft ein Konzept für eine energieeffiziente Sanierung im Rahmen der derzeit zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel erarbeitet und umgesetzt werden. Als vorrangiges Ziel soll der Energieverbrauch der Kliniken wirkungsvoll gesenkt werden. Dabei ist auch die Möglichkeit eines Energie-Einspar-Contracting-Angebotes zu prüfen.

 

Ø      Die ökologische Ausrichtung des gesamten LWL-Fuhrparks soll unter Berücksichtigung des CO2-Ausstosses erfolgen und in ein qualifiziertes Mobilitätsmanagement eingebettet werden.

 

Ø      Für die denkmalgeschützten Gebäude des LWL (z.B. an den LWL-Klinikstandorten Lengerich, Warstein, Gütersloh) sollen in einem konsultativen Prozess von Planung, Konzeption und Umsetzung zwischen dem LWL-BLB und dem LWL-Amt für Denkmalpflege die Konflikte zwischen einer künftigen nachhaltigen Nutzung und den Anforderungen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege geprüft, abgewogen und einer jeweiligen Lösung zugeführt werden. Ziel soll dabei für jeden Einzelfall sein, den Anforderungen einer energetischen Sanierung und letztlich der weitgehenden barrierefreien Zugänglichkeit zu entsprechen.

 

Ø      Barrierefreiheit wird bei Neubauten des LWL durchgeführt und bei allen Sanierungsmaßnahmen angestrebt. Ziele, Möglichkeiten und Grenzen, die erforderlichen Verfahren und Instrumente, der Kostenaufwand und das weitere Vorgehen für die Optimierung von Barrierefreiheit sollen in einer Grundsatzvorlage beschlossen werden.

 

 

 

 

Münster, den 07.07.2010

 

 

Holm Sternbacher             Martina Müller und Gisela Holtz            Stephen Paul

Vorsitzender der                       Sprecherinnen der Fraktion                                Vorsitzender der

SPD Fraktion                            Bündnis 90/DIE GRÜNEN                                 FDP Fraktion