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| Die Berechtigung zum Führen eines
Motorseglers wird heute in die Privatpilotenlizenz für
Segelflugzeugführer (PPL-C) als sogenannte "Klassenberechtigung
Reisemotorsegler" eingetragen. Deshalb ist es notwendig, zunächst
die Privatpilotenlizenz für Segelflugzeugführer zu erwerben, um dann in
einer kurzen Zusatzausbildung die notwendige Klassenberechtigung zu
erhalten.
Das Segelfliegen ist deutlich zeitaufwendiger, als das Motorsegelfliegen. Deshalb entscheiden sich viele Piloten für das Motorsegelfliegen. Aus diesem Grund bietet die LSG eine kompakte Motorseglerausbildung an, bei der schon in der PPL-C Ausbildung auf dem Motorsegler geschult wird. Außerdem werden Schulungsgruppen gebildet, die gezielt auf diese Klassenberechtigung hin ausgebildet werden. Nähere Informationen zu dieser Ausbildung gibt Ihnen gerne unser Cheffluglehrer Heinz Schwarte, Tel.: 02572 / 5372. Häufig wird nach den Kosten für die Ausbildung gefragt. In der LSG ist die Ausbildung selbst kostenlos, da alle beteiligten Fluglehrer ehrenamtlich arbeiten. Es fallen die Kosten für den "normalen" Flugbetrieb an. Es spielt also keine Rolle, ob sich ein Mitglied in der Ausbildung befindet, oder bereits eine PPL besitzt. Auskunft über die aktuelle Gebührentabelle gibt Ihnen gerne unser Kassenwart Dieter Lüning, Tel.: 02573 / 2813. Ablauf der Motorseglerausbildung: |
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