Jugendgerichtshilfe
Münster-
Die Rauferei unter Jugendlichen, die zerissene Jacke, der zerstörte Walkman
haben strafrechtliche Folgen, die junge Menschen vor nicht bedachte Probleme
stellen. In solchen Fällen kann der Verein zur Förderung der Jugendgerichtshilfe
Münster e.V. schnell und unbürokratisch helfen.
In Zusammenarbeit mit den Jugendgerichten, der Staatsanwaltschaft, freien
Trägern und vor allem mit dem Amt für soziale Dienste, zu dessen
Aufgaben die Jugendgerichtshilfe gehört, können im Rahmen eines
Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA) in Einzelfällen finanzielle Schadenswiedergutmach-ungen
geleistet werden.
Ein TOA trägt sowohl den berechtigten Forderungen des Opfers als auch
den Möglichkeiten des Täters Rechnung. Die finanziellen Hilfen werden
aus einem vom Verein verwalteten Opferfonds als zinslose Darlehen ge währt,
die auch durch gemeinnützige Arbeit getilgt werden können. Die Staatsanwaltschaft
erhebt in diesen Fällen dann zumeist keine Anklage. Den jugendlichen
Straftätern und deren Opfern bleibt so ein jugendgericht-liches Verfahren
erspart.