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- aktualisiert am 13.03.2019 -

Informationen
der Beratergruppe zum Schutz von Hummeln, Wespen und Hornissen im Landkreis Osnabrück


Dr. Jutta Gerlach beim Umsiedeln eines Hornissenvolkes
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Hier Telefonnummern, wo Sie Rat bei Problemen mit Hautflüglern einholen können:
(Beraternetz der Naturschutzstiftung Landkreis Osnabrück)

  • Dr. Jutta Gerlach, Telefon 05405-3757

  • Udo Stangier, Telefon 05407/888-730 und /1254

  • Heinrich Nordmeier, Telefon 05407/6050 und 0171-284 3493

  • Wolfgang Himmel, Telefon 05407/9565

Konflikte zwischen Hautflüglern und Bürgern im menschlichen Siedlungsbereich — Erfahrungen,  Rechtsgrundlagen (Kurzbericht)

Entwickeln sich in den Sommermonaten die Hummel-, Wespen- und Hornissenvölker, d.h. erhöht sich ihre Individuenzahl beträchtlich, steigt gleichzeitig in der Bevölkerung die Angst vor Insektengiftallergie oder allgemein vor Stichen. Viele fühlen sich belästigt durch die umher fliegenden Tiere und in ihrem Freiraum eingeschränkt.

Bevor überhaupt die Frage nach „Umsiedlung oder Bekämpfung“ gestellt werden darf und kann, sind vorab wesentliche Ursachen zu klären, eine Problemanalyse ist angebracht.

Vor Umsiedlung oder Bekämpfung hat der Gesetzgeber - und das mit Recht -Schranken gesetzt, die die Prüfung der Rechtlage zum Schutz der Natur verlangen.

Bekämpfung in voran gegangenen Jahren hat dazu geführt, dass viele Arten bedroht sind. Hierzu gehören nach der BArtSchV i.d.g.F. die Hornisse und alle heimischen Bienen, zu denen in der zoologischen Systematik die Hummeln und Wildbienen zählen. Nach dem BNatSchG sind alle anderen Arten allgemein geschützt. Für eine Umsiedlung oder Abtötung der besonderes geschützten Arten ist daher immer eine Ausnahmegenehmigung/Befreiung nach § 62 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu erwirken.

Durch Umsiedlung oder Bekämpfung sind aber lediglich die Symptome des Konfliktpotentials der sich überlagernden Freiraumnutzung und speziell hier unter dem zu erörternden Aspekt: Wohnumfeld und Natur minimiert.

Wesentlicher ist es, das Ursache - Wirkungsgefüge genauer zu betrachten. Nur dadurch, dass Probleme bewusst gemacht werden, können sie auf einem abstrakten Niveau ausgelebt und gelöst werden.

Ursachen, die eine Umsiedlung oder gar Abtötung von Hummeln, Wespen oder Hornissen andenken lassen, sind psychologischer Natur:

1.  überalterte Lehrmeinungen, die sich aber hartnäckig halten,

2. generelle Unwissenheit über biologische Zusammenhänge allgemein und Insekten im besonderen und damit ein fehlender Naturbezug,

3.  Priorität des Bereiches Technik,

4.  Egoismus und damit verbunden ein egozentrisches Sozialverhalten, insbesondere der Natur gegenüber,

5. Nutzung eines gewonnenen Freiraumes „Wohnumfeld“ zur individuellen Gestaltung und Entfaltung, als letzte persönliche Nische.

Weitere Ursachen bedingt das nicht vermehrbare Gut: Boden. Durch die Urbanisierung der Landschaft erfolgt die Konfliktausdehnung in vorher der Natur vorbehaltenen Lebensräume. Gleichzeitig passen sich neben anderen Tierarten die Insekten der Situation an, in dem sie als Kulturfolger in den vorherigen Lebensraum zurückkehren. Der Konflikt ist perfekt. Hier ist es in erster Linie notwendig, Konflikten durch Bewusstseinsänderung und - bildung zu begegnen. Aufklärung, Informationsverbreitung in unterschiedlichsten Formen können zum Abbau von Ängsten führen, die den auf Dauer notwendigen Duldungsprozess einleiten. Die Vermittlung der Zusammenhänge im ökologischen Naturhaushalt mit der Erkenntnis der Arterhaltung baut der Natur eine Lobby auf.

Die Angst vor dem Gift der Insekten kann ebenfalls durch Informationen und medizinische Vorsorge und Tests begrenzt werden. Die Schädigungen durch die Anwendung von Giften gegen wehrhafte Insekten liegen erheblich höher, als sie den meisten Laien - Anwendern überhaupt bewusst sind.

Unter dem Aspekt, dass dem Natur- und Artenschutz durch intensive Aufklärung der größtmöglichste Schutz aufgebaut werden kann, entstand im Zuge freiwilliger Aufgaben im Landkreis Osnabrück die Beratergruppe mit ihrem Programm zum Schutz von Hummeln, Wespen und Hornissen (s. auch Seitenanfang). Die Gruppe informiert alle ratsuchenden Betroffenen über diese wehrhaften Insekten und siedelt die Völker im Notfall um. Die Zahl von jährlich bis zu 1000 Betroffenen im Landkreis zeigt, dass hier das richtige Weg gewählt wurde. Die inzwischen fast flächendeckende Einrichtung derartiger Beratergruppen in Niedersachsen und In Teilen von Süd- und Ostdeutschland ist für den Naturschutz allgemein gewinnbringend.

Den besten Artenschutz, der Schutz des Freiraumes und der in ihm lebenden Menschen bilden Wissen und umweltgerechtes Verhalten. Eine Umsiedlung ist aber für die Arterhaltung immer dort, wo möglich, vorzuziehen, wo der Konflikt Insekten - Mensch zu eskalieren droht. Diese ist dann nach dem Gesetz fachgerecht und die Art schonend durchzuführen. Eine Abtötung sollte der äußerste Notfall sein und bleiben.

Für die in Ihrem Wohnumfeld Betroffenen ist der Weg zum verantwortungsbewussten Naturschutz durch die ihnen gebotene Umsiedlung der Völker dann der bessere Weg, wenn die Möglichkeit einer Duldung dieser Völker durch räumliche Enge, psychische Belastung oder medizinischen Gründen nicht gegeben ist. Sie tragen so bewusst positiv zur Umwelterhaltung bei. In den Folgejahren wird dadurch auch ihr Blick für die Natur offener. Generell vollzieht sich auf Dauer bei diesen Personen ein Wertewandel zugunsten der Natur.

In beiden Fällen, Umsiedlung oder Abtötung liegen Eingriffe in den Naturhaushalt vor, dessen Auswirkungen noch nicht in vollem Umfang bekannt und erfasst sind. Mit der Natur, unserem wichtigsten Gut und unserer Lebensgrundlage, sollten wir uns daher Immer bewusst maßvoll umgehen.


Informationen über die Hautflügler helfen uns diese besser kennen zu lernen,  dadurch ihr Verhalten einzuschätzen und die fünf Verhaltensregeln zu beachten:

  1. nicht die Flugbahn versperren
  2. nicht ins Nest hineinatmen
  3. den Nestbereich beachten
  4. keine Erschütterungen am/im Nest auslösen
  5. langsame Bewegungen

Informationen über die Hautflügler helfen uns weiterhin:

  • keine unbegründete Angst, die auf Informationsmangel beruht, vor ihnen zu haben
  • mit ihnen in unserem begrenzten Lebensraum zu leben
  • dadurch unseren Beitrag zum Umwelt- und Naturschutz zu liefern
  • und damit zur Erhaltung auch unseres Lebensraumes beizutragen
  • den Umgang mit Giften zu überdenken

Unterschiedliche Gesprächssituationen in Abhängigkeit vom Verlauf eines Sommers und von der jeweiligen Entwicklung der Nester

Die „Saison“ in ihrem zeitlichen Verlauf:

Ende März bis Anfang April
mit im Wohnsiedlungsbereich in Kolonien lebenden Solitärbienen.

Im Mai/Juni

kommen einige Anfragen zu Wespen, seltener Hummeln.

Im Juli

können sich Anfragen zu Wespen und Hornissen verstärken.

Ende Juli bis Mitte August
treten vermehrt Anfragen zum Königinnenflug der Freinister auf.

Im September bis Mitte November
treten nur noch Probleme mit den langlebigen Arten: Hornisse, Deutsche Wespe, Gemeine Wespe auf.

Von November bis Januar
sind nur noch wenige Probleme mit Deutscher und Gemeiner Wespe zu klären.


Nistplatzwahl = Wahl des natürlichen Standortes

Die Hornissenvölker, wählen ihre „Höhlen“

-            in Häusern an Waldrändern, im Übergang in Wohnsiedlungen,

-            in Gebäuden, die in ParkgeIänden standen oder

-            direkt in mit Baumbeständen aufgelockerten Siedlungen,

-            nicht fertig isolierte Dachstühle von Neubauten,

-            Holzverkleidete Überdachungen von Neubauten an Waldrändern,

             Jalousienkästen,

-            Hohlräume in Garagenwänden und Garagenflachdächern,

-            Luftschächte in Altbauten oder neu verklinkerten Häusern,

-            Hohlräume im Fachwerk alten Fachwerkhäuser,

-            der Giebel luftiger Schafställe.

Der Ausflug erfolgt in offenes Gelände hinaus.

Als Kulturfolger und infolge des verstärkten Urbanisierungsprozesses der Landschaft sind sie, dort wo sie noch vorkommen, in den Siedlungen zu finden.

Neuer Standort

Lichter Laubwald in mindestens 10 km Entfernung (Luftlinie) vom alten, natürlichen Standort entfernt. Beim Ansiedeln der Hornissen an einem neuen Standort ist aber auch zu beachten, dass die Parklandschaften, die sich hierfür besonders eignen, gleichzeitig als Gebiete zur extensiven Erholung ausgewiesen sind. Diese sind besonders an sonnigen Tagen stark besucht. Allerdings darf die Akzeptanz gegenüber Hornissen bei diesen naturorientierten Erholungssuchenden hoch eingeschätzt werden.


Wann empfiehlt sich eine Beratung vor Ort?

Die Beratung vor Ort empfiehlt sich vor allem dann,

-      wenn man sich trotz der zielgerichteten Fragen kein genaues Bild der Situation machen kann, und man heraushören kann. dass sich die betroffene Person sicherer fühlt,

-      wenn ihr das Verhalten der Tiere gegenüber am Nest demonstriert wird.

-      Zur Entzerrung der Situation, wenn Wespen nur einen „Anfang eines Fragenkatalogs“ darstellen.

-      Zur Durchführung kleinerer Ersatzarbeiten, damit das Nest vor Ort verbleiben kann, z.B. Reinigen der Dachrinne im Nestbereich, Schneiden der Hecke im Nestbereich, Aufspannen eines Netzes zur Flugumlenkung, Anbringen eines Käfigs, u.s.w.

In diesen Fälle wird grundsätzlich ein Ortstermin vereinbart.

Nach einer Schnellbestimmung der Art durch Ansprache des Nestes, demonstrieren des eigenen Verhaltens am Nest bzw. in Nestnähe, Aufklärung über Lebensdauer und Umfeldbegutachtung können ca. 95% der Nester hängen bleiben. Bei den übrigen 50% bittet man um die Auftragsbestätigung per Unterschrift und siedelt das Nest um. Das Beste in manchen solcher Fälle ist, man schweigt und verrichtet nur die Arbeit.


Wann empfiehlt sich die Umsiedlung?

Es gibt grundsätzlich einige Fälle, in denen die Umsiedlung auch nicht notwendig ist. Hier fühlen sich aber die betroffenen Personen sicherer, wenn das Nest einen anderen Standort erhält. Durch Auftrag per Unterschrift wird dieser Fall erledigt.

In einigen Fällen ist

-     der zu teilende Wohnraum, das Wohnumfeld derart klein (2 qm Balkon), so dass weitere Kriterien der Zumutbarkeit herangezogen werden, wie

-      Kleinkinder, auf die noch ständig geachtet werden muss,

-      Nest in Kopfhöhe direkt über der Tür

-      Arbeiten, die durch das Nest nicht beendet werden können, u.s.w.

Die Entscheidung für eine Umsiedlung ist vielfältig, aber immer im Sinne der Betroffenen so zu entscheiden, dass auf Dauer aus der Situation keine Gefahr erwächst.

Die Situationen ergeben sich oft aus bautechnischen Gegebenheiten. Durch kleine Maßnahmen könnten hier einige von vornherein verhindert werden:

-     Nester in den Zwischenwänden mit Einflug durch die Lüftungsschlitze

-     Fehlender Stein oder Putz bei Übergängen Dachstuhl —Mauerwerk, oft nur in der Größe des Durchmessers eines Fingernagels.

-     Undichte Schattenfugen bei herabgezogenen Decken. Hierbei können Deutsche und Gemeine Wespe Rigipsplatten durchaus zernagen.


Vorsicht bei der Anwendung von Sprays gegen Mücken, Wespen u. a. Insekten.

Kaum das die ersten Fliegen, Mücken, Wespen und Bienen ihr Summen im Haus und auf der Terrasse hören lassen beginnt die Jagd auf sie mit Insektensprays. Viele dieser im Handel in Apotheken oder Genossenschaften, Drogerien und Kaufhäusern angebotenen Sprays enthalten Pyrethroide. Seit langem warnt das Umweltbundesamt (UBA) vor deren Einsatz.

Diese pyrethroidhaltigen Mittel sind keineswegs so unbedenklich oder ungefährlich in ihrer Handhabung, wie es mancher Hersteller in ihren Produktbeschreibungen glauben machen wollen. Die Wirkung der chemischen also künstlichen Pyrethroide hat zwar den gleichen Effekt wie das Pyrethrum, das bei einigen Chrysanthemenarten vorkommt, nämlich als Nervengift wirkt, doch sind die chemischen, künstlichen Verwandten dieses Giftes wesentlich stabiler d.h. sie leben und wirken länger und sind zudem oft noch sehr viel giftiger. Vor allen bei unsachgemäßer Anwendung besteht die Gefahr, dass nicht nur die angegriffenen Insekten vernichtet werden; sondern auch bei Tieren und Menschen Gesundheitsstörungen in nicht unerheblichen Maße hervorgerufen werden können. Atemnot und Kreislaufschwierigkeiten besonders bei kleinen Haustieren und Kindern sind nicht selten die Folge; die dann vom Arzt sehr schwer zu diagnostizieren sind.

Es gibt einige Mittel, die mit dem „Blauen Engel“ gekennzeichnet sind. Doch auch sie sind absolut nach Gebrauchsanweisung zu handhaben. Besser sind alte Hausmittel. Wie Essig und Lavendel gegen Motten, Nelkenoel u. a. Ätherische Öle gegen Mücken u. Wespen. Ein Fliegengitter wirkt da Wunder und die altbewährte Fliegenklatsche kann gute Dienste tun, wenn es unbedingt sein muss.

Das UBA rät auch von der Verwendung von sogenannten Verdampfern ab. Ob sie nun elektrisch oder auf andere Art betrieben werden macht in dem Fall keinen Unterschied in der negativen Wirkung. Sie alle setzen ständig die sehr stabilen Pyrethroide in die Innenräume ab und bleiben an Tapeten in den Gardinen den Teppichen und im Bettzeug und anderen Kissen hängen und hier reichem sich diese Substanzen besonders hoch an. Dadurch wird die Gefahr wesentlich erhöht. Nicht nur über die Atemwege sondern auch über die Haut nimmt der Körper die Gifte auf. Nicht selten ist dann starkes Unwohlsein die Folge; denn mit der Kleidung hat man ständigen Kontakt zu diesen Nervengiften. Es empfiehlt sich also auf Omas oder Opas Trickkiste zurückzugreifen und das auch im Sinne für eine gesunde Umwelt.


Kurzinformation für alle interessierten Bürger über Bienen, Hummeln, Wespen und Hornissen.

Oft wird die Frage gestellt, „wozu sind Sie von Nutzen?“ Nun, Sie alle haben eine sehr große ökologische Bedeutung für Garten, Feld, Flur und Wald. In jedem Ökosystem sind sie zu finden und heimisch. Schon lange sind sie als Kulturfolger aus dem Siedlungsbereich nicht mehr wegzudenken. Alle Arten werden hier mehr oder weniger stark vertreten angetroffen Und auch hier sind sie von großem Nutzen; denn als intensive Blütenbesucher schließen sie viele Bestäubungslücken der Honigbiene, die durch ihre Blütenstetigkeit vorwiegend an so genannten „Massentrachten“ interessiert ist. Zahlreiche Wildpflanzen und -blumen können aufgrund ihres besonderen Blütenbaues ohnehin nur von langrüsseligen Solitärbienen und Hummeln bestäubt werden.

Weitab von Bienenständen gehören die Wildbienen mit über 80 % aller Blütengäste aber auch zu den wichtigsten Bestäubern von Obstbäumen, Beerensträuchern und Feldfrüchten. Ebenfalls weit unterschätzt; wenn überhaupt von uns Menschen wahrgenommen, wird die nicht minder bedeutsame regulative Funktion der Solitärwespen und der sozialen Faltenwespen, einschließlich der Hornissen, die „pflegeleichteste“ unter den Faltenwespen, im komplexen Artengefüge des Naturhaushaltes und des „Biologischen Gleichgewichtes“.

Auch ist ihr regulatives Wirken für den Menschen überwiegend positiv; denn sie fangen Fliegen, Bremsen, Schnaken, Käfer und viele andere lästige Insekten in so großen Mengen, dass ihr Fehlen zu einer massiven Störung des ökologischen Gleichgewichtes führen könnte, nein würde. Der ökologische Missstand wäre nicht mehr abzuschätzen. Ein Ungleichgewicht in nicht definierbarer Größe und Härte würde für das Gesamtlebensgefüge eintreten.

Aus diesem Grunde ist der Schutz aller Hummeln, Solitärbienen, Schwebfliegen und Faltenwespen, einschließlich der Hornisse, von so großer Wichtigkeit.

Auch besondere Förderungsmaßnahmen sind sehr zu begrüßen; sowohl im Siedlungs-, als auch im Feld-, Flur- und Waldbereich: z.B. Aufbau und Erweiterung kontinuierlicher natürlicher Trachtpflanzenketten, Erhaltung natürlicher Nesthabitate, Bereitstellung künstlicher Nisthilfen, Sicherung entdeckter Wespen-, Hornissen- und Hummelnester. Umquartierung gefährdeter oder besonderer gestörter Brutstätten.

Einschlägige Schutzvorschriften bietet uns das Bundesnaturschutzgesetz, hier die §§ 41und 42 sowie die Schutzbestimmungen in den Naturschutzgesetzen der Länder. Über das Beraternetz der Naturschutzstiftung Landkreis Osnabrück, den Naturschutzbeauftragten der Stadt Osnabrück können Faltblätter und Informationsmaterial zur Beachtung besonderer Verhaltensregeln, für ein problemloses Zusammenleben und Miteinander mit dieser „stechenden Zunft“ abgerufen werden.

Darüber hinaus bietet sich dies als ein überaus interessantes Beobachtungsfeld für Schüler, Jugendliche und Erwachsene an. Denn schon auf kleinstem Raum, dem Balkon, kann man Nisthilfen für die sich zuverlässig einstellenden Wildbienen anbringen. Sie lassen sich dann sehr gut als Versuchstiere beobachten, ohne in irgend einer Weise für die Beobachter lästig zu werden. So können Nestbauverhalten und Brutfürsorge sehr gute Einsichten vermitteln. Da sie völlig harmlose Untermieter sind, erlauben sie schon Kindern eine gefahrlose Beobachtung aus nächster Nähe und helfen so Berührungsängste gegenüber den angesprochenen Insekten abzubauen oder schon im Keim zu ersticken.


Schutz von Hautflüglern - Rechtliche Grundlagen

Wespen sind nach § 41 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege ( Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG ) allgemein geschützte Tiere. Danach ist es verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzten oder zu töten.

Hornissen, Hummeln und bestimmte Wespenarten sind nach der Bundesartenschutzverordnung in Verbindung mit § 42 Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützte Tiere. Über die Schutzbestimmungen für allgemein geschützte Tiere hinaus ist es verboten, ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen, oder zu zerstören.

Die Einstufung der Hornissen und Hummeln, sowie bestimmter Wespen- und Wildbienenarten ( kurzflügelige Kreiselwespe, Weißdorn-Keulhorn-Blattwespe, Knopfhornwespe, und Vierfleck-Dolchwespe ) als besonders geschützte Tiere ergibt sich aus Anlage 1 der Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten ( Bundesartenschutzverordnung BArtSchV).

Um in bestimmten Fällen eine Umsiedlung der besonders geschützten Tierarten vornehmen zu können, ist nach § 62 des BNatSchG eine Ausnahmegenehmigung/Befreiung bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde (in diesem Fall die Bezirksregierung Weser-Ems ) zu beantragen.

Lediglich die Betreuer der Maßnahmeaktion der Naturschutzstiftung des Landkreises Osnabrück sind aufgrund einer Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung Weser-Ems berechtigt, in begründeten Fällen Umsiedlungen vorzunehmen.

Jede eigenmächtige „Selbsthilfeaktion“, die gegen diese Schutzvorschriften verstößt, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden kann.


Auch Hummeln, Bienen, Wespen und Co. haben ein Recht auf Leben.

Immer wieder taucht die Frage auf, warum dieser große Aufwand um diese Hautflügler. Zu diesem großen Aufwand sollen die folgenden Sätze Auskunft geben und Rat und Hilfe sein. Der "Umgang“ mit diesen Insekten ist im Naturschutzgesetz über wildlebende Insekten manifestiert. Jeder Bürger sollte über den Artenschutz grundlegendes wissen um nicht Gefahr zu laufen unrichtig zu handeln. Dies um so mehr, da der Artenschutz allgemein und mithin auch der Rückgang vieler Insektenarten bereits bedenkliche Ausmaße angenommen hat. Das hat die Verschärfung der Fassung des Naturschutzgesetzes nötig gemacht um auch gleichzeitig eine wirksame Kontrolle der Gesetzbefolgung zu gewährleisten, als es früher der Fall war.

Die heutige gültige Fassung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) datiert vom 25.März 2002; Stand des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes: 15. Februar 2003. Hier gilt in diesem Zusammenhang der § 39 des BNatSchG wonach alle wildlebenden Tiere und Pflanzen dem allgemeinen Artenschutz unterliegen. Nach § 41 des BNatSchG ist es verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten und ohne vernünftigen Grund Lebensstätten und -Räume wildlebender Tierarten zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Dies gilt auch; wenn die Tiere ihre Behausungen, Nester und Höhlen in den Bereich der menschlichen Wohnungen verlegt haben.

Einige besonders bedrohte Tier- und Pflanzenarten stehen zusätzlich unter besonderem gesetzlichen Schutz. Nach § 42 BNatSchG ist es uneingeschränkt verboten, wildlebenden Tieren und Pflanzen dieser besonders geschützten Arten nachzustellen., sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen Nist-, Brut-, Wohn- Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder gar zu zerstören. Nach § 65 BNatSchG kann das Zuwiderhandeln mit Geldbußen bis zu 50.000,- EURO geahndet werden. Bußgeldvorschriften für den allgemeinen Schutz wildlebender Tiere findet man in den Naturschutzgesetzen der Länder.

Zu den besonders geschützten Tieren zählen alle Wildbienen, Hummeln, Libellen, Mittelwespen und die Hornisse.

Als Faustregel lässt sich sagen: Aufgrund der Artenschutzgesetzgebung ist jede Verfolgung wildlebender Tiere, also auch alle oben nicht genannten Wespenarten, ohne einen besonderen, begründeten Anlass untersagt. Dem Bürger stehen in jedem Falle Berater in der Gemeinde zur Seite, die entsprechend geschult sind und vor Ort in Absprache mit allen Beteiligten eine vernünftige Lösung finden werden.

Oft reicht schon eine fundierte Aufklärung um mit den Insekten in guter Nachbarschaft zu leben. Es ist in jedem Falle ratsam und hilfreich, sich im Besonderen an die oben aufgeführten Berater zu wenden.

 

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