Die Kosten
Die Kosten für den KiTa-Besuch setzen sich aus zwei Teilen zusammen, zum einen aus dem Anteil für das Jugendamt und zum anderen aus dem Beitrag für den Verein.
Der öffentlich-rechtliche Elternbeitrag an das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird nach der Satzung der Stadt Münster vom 12.12.2007 nach § 23 KiBiz erhoben und gilt für den Besuch aller Kindertagesstätten in Münster.
Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich nach dem Bruttojahreseinkommen der leiblichen Eltern, den Betreuungsstunden und dem Alter der Kinder (siehe Liste, für deren Aktualität wir allerdings keine Garantie übernehmen).

Detaillierte und aktuelle Informationen zu den öffentlich-rechtlichen Elternbeiträgen an das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in Münster sind hier zu finden.
Da unsere KiTa eine 45-stündige Betreuung garantiert, verpflichten sich alle Eltern dazu, die daraus entstehenden Kosten (rot markierter Bereich) entsprechend mit zu tragen.
Werden Geschwisterkinder betreut, ist der Beitrag an das Jugendamt nur für ein Kind zu zahlen.
Der zusätzlich zu entrichtende Beitrag für den Verein "Die kleinen Hobbits e.V." beträgt pro Kind gegenwärtig rund 90 Euro monatlich.
Dieser Betrag ist unabhängig vom Einkommen und dient zur Deckung aller übrigen Betriebskosten, Vereinskosten und Essensgeld. So wird zum Beispiel unser Koch auf diese Weise finanziert, der für die vollwertige Ernährung unserer Kinder sorgt.
Für das hierin enthaltene Essensgeld und den Trägeranteil von derzeit ca. 40 Euro kann bei geringem Einkommen eine Bezuschussung der Kosten beim Jugendamt beantragt werden.
