Elternmitwirkung

Das Recht der Eltern durch ihre Vertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mitzuwirken, hat einen hohen Stellenwert und ist in Nordrhein-Westfalen in der Landesverfassung verankert.

Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler sollen in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mitwirken und dadurch die Eigenverantwortung in der Schule fördern. Zur vertrauensvollen Zusammenarbeit gehören der offene Austausch von Meinungen und Informationen, eine Kultur des Dialogs, der Respekt vor der Meinung anderer und der Wille zum Konsens. Nur so kann die Schulmitwirkung die Gestaltungskraft erlagen, die der Gesetzgeber beabsichtigt hat.

aus: Einfach mitwirken. Elternmitwirkung in der Schule, Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW 10/2005

Im Rahmen der Klassenpflegschaft oder in den gewählten Gremien der Schulpflegschaft und der Schulkonferenz besteht für Eltern die Möglichkeiten am Schulleben teilzunehmen, sich zu informieren und in Teilbereichen aktiv mitzuwirken. Eltern übernehmen dabei nicht die Aufgabe der Lehrer, aber im Sinne einer Erziehungspartnerschaft ergänzen sie sich. Durch eine aktive Mitarbeit von Eltern wird das Schulleben bereichert, vielfältiger und kann andere, durch die Lehrerinnen und Lehrer nicht zu leistende Aspekte integrieren. In der Gottfried-von Cappenberg-Schule haben sich unterschiedliche Schwerpunkte gebildet, in denen Eltern alleine oder in Kooperation mit dem Lehrerkollegium aktiv werden.

Ein großes sehr selbständiges Engagement der Elternschaft spiegelt sich zum Beispiel in den Aktivitäten des Fördervereins wieder. (siehe hierzu auch Förderverein). Entweder durch eine aktive Mitgliedschaft im Förderverein oder durch tatkräftige Unterstützung bei Schulveranstaltungen (z.B. Kaffee- und Waffelverkauf beim Kinderflohmarkt, Einschulungskaffee für die neuen Eltern, Büchertisch am Elternsprechtag) bringen Eltern sich ein. Durch die finanziellen Mittel des Fördervereins können Maßnahmen und Projekte durchgeführt werden, die sonst nicht möglich wären.

Viele Eltern arbeiten aber auch in Kooperation mit den Lehrerinnen und Lehrern aktiv im Schulalltag mit.

Beispiele hierfür sind:

  • Gestaltung des Schulhofes und des Schulgartens
  • Leitung von Gruppen an Projekttagen, Mithilfe bei Wandertagen und Sportfesten.
  • Begleitung und Unterstützung von Aktionen im Klassenverband wie zum Beispiel Back- Koch- oder Bastelkurse, Lesegruppen oder anderen thematischen Einheiten

Elternmitwirkung bedeutet, sich mit seinen jeweiligen persönlichen und /oder professionellen Stärken und Fähigkeiten einzubringen und zum Wohle aller Kinder einen Platz im System Schule ein zu nehmen. Elternmitwirkung heißt auch, sich aktiv an einer kontinuierlichen Fortentwicklung und Fortschreibung des Bildungs- und Erziehungsauftrages und dessen Ausgestaltung zu beteiligen und auch hierbei ergänzend zum Auftrag der Lehrerschaft einen Beitrag zu leisten.

aus: Einfach mitwirken. Elternmitwirkung in der Schule, Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW 10/2005

Im Rahmen der Klassenpflegschaft oder in den gewählten Gremien der Schulpflegschaft und der Schulkonferenz besteht für Eltern die Möglichkeiten am Schulleben teilzunehmen, sich zu informieren und in Teilbereichen aktiv mitzuwirken. Eltern übernehmen dabei nicht die Aufgabe der Lehrer, aber im Sinne einer Erziehungspartnerschaft ergänzen sie sich. Durch eine aktive Mitarbeit von Eltern wird das Schulleben bereichert, vielfältiger und kann andere, durch die Lehrerinnen und Lehrer nicht zu leistende Aspekte integrieren. In der Gottfried-von Cappenberg-Schule haben sich unterschiedliche Schwerpunkte gebildet, in denen Eltern alleine oder in Kooperation mit dem Lehrerkollegium aktiv werden.

Ein großes sehr selbständiges Engagement der Elternschaft spiegelt sich zum Beispiel in den Aktivitäten des Fördervereins wieder. (siehe hierzu auch Förderverein). Entweder durch eine aktive Mitgliedschaft im Förderverein oder durch tatkräftige Unterstützung bei Schulveranstaltungen (z.B. Kaffee- und Waffelverkauf beim Kinderflohmarkt, Einschulungskaffee für die neuen Eltern, Büchertisch am Elternsprechtag) bringen Eltern sich ein. Durch die finanziellen Mittel des Fördervereins können Maßnahmen und Projekte durchgeführt werden, die sonst nicht möglich wären.

Viele Eltern arbeiten aber auch in Kooperation mit den Lehrerinnen und Lehrern aktiv im Schulalltag mit.

Beispiele hierfür sind:

  • Gestaltung des Schulhofes und des Schulgartens
  • Leitung von Gruppen an Projekttagen, Mithilfe bei Wandertagen und Sportfesten.
  • Begleitung und Unterstützung von Aktionen im Klassenverband wie zum Beispiel Back- Koch- oder Bastelkurse, Lesegruppen oder anderen thematischen Einheiten

Elternmitwirkung bedeutet, sich mit seinen jeweiligen persönlichen und /oder professionellen Stärken und Fähigkeiten einzubringen und zum Wohle aller Kinder einen Platz im System Schule ein zu nehmen. Elternmitwirkung heißt auch, sich aktiv an einer kontinuierlichen Fortentwicklung und Fortschreibung  des Bildungs- und Erziehungsauftrages und dessen Ausgestaltung zu beteiligen und auch hierbei ergänzend zum Auftrag der Lehrerschaft einen Beitrag zu leisten.

https://www.schulministerium.nrw.de/suche?volltext=Elternmitwirkung