
Wichtige Hinweise zur Erstattung einer Anzeige.
Schadensfall
Die Erstattung dieser Anzeige auf dem Postwege kann nur bei Straftaten gemäß § 303, 304 StGB (Sachbeschädigung, Gemeinschädliche Sachbeschädigung) benutzt werden.
Der Strafantrag muss der Anzeige beigefügt werden.
Auf Grund der verzögerten Zustellung können keine zeitlich dringenden Maßnahmen zur Sicherung des Strafverfahrens getroffen werden.
In dringenden Fällen wenden Sie sich umgehend an die nächste Polizeidienststelle
(Tel.: 0251 / 275 - 0).
In Notfällen rufen sie den Notruf der Polizei 110 an.
Zuständigkeit
Vom Polizeipräsidium Münster können nur Anzeigen bearbeitet werden, die in dessen Zuständigkeitsbereich liegen (Stadtgebiet Münster mit den dazugehörigen Stadtteilen).
Anzeigen mit einem Tatort im Zuständigkeitsbereich einer anderen Polizeibehörde werden weitergeleitet.
Inhalt
Formulieren Sie das Geschehene möglichst genau, beschreiben sie Personen und Gegenstände detailliert, so erleichtern Sie uns die Arbeit und beschleunigen sie das Verfahren.
Für weitere Sachverhaltsschilderungen / Hinweise gegebenenfalls ein gesondertes Beiblatt hinzufügen.
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