Zur Diskussion um den Rambouillet-Vertrag
erklärt Helmut Lippelt, außenpolitischer Sprecher:
In der Sondersitzung des Auswärtigen Ausschusses am24.02.1999 legte Außenminister Fischer den Text des Rambouillet-Abkommens inklusive des Appendix B vor.
Es ist zwar bedauerlich, dass der Text nicht gleichzeitig auch dem Verteidigungsausschuss vorgelegt wurde. Man kann auch kritisieren, dass die FachpolitikerInnen den Text vollständiger und genauer hätten studieren müssen.
Die Kritik jedoch, die FachpolitikerInnen seien bewusst nicht vollständig informiert worden, weil der VertragKlauseln enthalten haben, die für die jugoslawische Regierung unannehmbar gewesen wären, ist haltlos. Die Information über den Verhandlungsprozess war durch die Unterrichtung in den Ausschüssen, zum Teil in Sondersitzungen, sowie auch durch Einzelunterrichtung der Abgeordneten durch das Auswärtige Amt sichergestellt.
Die Kritik ist vor allen Dingen im Blick auf die vermeintlichen Intentionen des Vertragstextes haltlos. Der Appendix B des Rambouillet-Abkommens regelt als Durchführungsbestimmung für das Kapitel 7 die Rechte für die Angehörigen der geplanten KFOR- Truppen (Kosovo Force) auf dem Gebiet der Bundesrepublik Jugoslawien und zwar nicht im Blick auf eine dauerhafte Stationierung dort, sondern zu Transitzwecken auf dem Weg in den Kosovo, wo sie stationiert werden sollten. Eine ähnliche und zum Teilwortgleiche Vereinbarung im Blick auf den Transit von Truppen durch die Bundesrepublik Jugoslawien hat die Regierung der Bundesrepublik Jugoslawien bereits im Dayton-Abkommen 1995 unterschrieben.
Über den Teil des Rambouillet Abkommens, der die militärische Implementierung behandelt, ist in denVerhandlungen zu keinem Zeitpunkt gesprochen worden. Der Grund dafür war nicht eine Kritik der serbischen Seite an den Rechten der Angehörigen der geplanten KFOR-Truppe bei ihrem Transit durch die Bundesrepublik Jugoslawien, sondern die Weigerung des Regimes Milosevic, überhaupt einebewaffnete Friedenstruppe im Kosovo zu dulden und zwar völlig unabhängig von ihrem Mandat.
So verständlich die Dynamik ist, die die Kritik an den angeblich nicht annehmbaren Passagen im Rambouillet-Abkommen angesichts der Kritik und der Zweifel an dem militärischen Eingreifen der NATO wie auch an ihrer Informationspolitik gewonnen hat, sie ist substanzlos.
Wer an dieser falschen Interpretation festhält, muss wissen, dass er sich auf eine schiefe Ebene begibt, an deren Ende die Verharmlosung und Entschuldigung des Milosevic-Regimes bzw. haltlose Verschwörungstheorien zur Politik der USA und der NATO stehen.
Eine Dokumentation zum Rambouillet-Abkommen kann bestellt
werden bei:
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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