In der Nacht zum Donnerstag hat die NATO mit Luftschlägen gegen militärische Ziele in Jugoslawien begonnen. Das Bündnis war zu diesem Schritt gezwungen, umweitere schwere und systematische Verletzungen der Menschenrechte im Kosovo zu unterbinden und eine humanitäre Katastrophe zu verhindern.
Der Bundesaußenminister, die Bundesregierung und die Kontaktgruppe haben in den letzten Wochen und Monaten nichts unversucht gelassen, eine friedliche Lösung des Kosovo-Konflikts zu erzielen.Präsident Milosevic hat sein eigenes Volk, die albanische Bevölkerungsmehrheit im Kosovo und die Staatengemeinschaft ein ums andere Mal hintergangen.
Monatelang haben der EU-Sonderbeauftragte Petritsch und sein amerikanischer Kollege Hill in intensiver Reisediplomatie mit den beiden Konfliktparteien Gespräche geführt und den Boden für ein faires Abkommen bereitet. In Rambouillet und Paris ist mehrere Wochen lang hartnäckig verhandelt worden. Zu dem dort vorgelegten Abkommen, das die Menschenrechte der albanischen Bevölkerungsmehrheit im Kosovo, aber auch die territoriale Integrität Jugoslawiens gewährleistet, gibt es keine Alternative. Ihm hätten alle Parteien zustimmen müssen.
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Die Vertreter der Kosovo-Albaner haben dem Abkommen von Rambouillet schließlich zugestimmt. Einzig die Belgrader Delegation hat durch ihre Obstruktionspolitik alle, aber auch wirklich alle Vermittlungsversuche scheitern lassen. Sie allein trägt die Verantwortung für die entstandene Lage.
Gleichzeitig hat das Milosevic-Regime seinen Krieg gegen die Bevölkerung im Kosovo noch intensiviert. Unsagbares menschliches Leid ist die Folge. Mehr als 250.000 Menschen mußten aus ihren Häusern fliehen oder wurden mit Gewalt vertrieben. Allein in den letzten sechs Wochen haben noch einmal etwa 80.000 Menschen dem Inferno zu entrinnen versucht - umgerechnet auf die Bevölkerung der Bundesrepublik Deuschland wäre das die Einwohnerschaft einer Metropole wie Berlin. Es wäre zynisch und verantwortungslos gewesen, dieser humanitären Katastrophe tatenlos zuzusehen.
Bis zuletzt hat die Staatengemeinschaft sich bemüht, dem Morden
auf diplomatischem Wege ein Ende zu bereiten. Außenminister Fischer
als EU-Ratspräsident, der russische Außenminister Iwanow und
der OSZE-Vorsitzende Vollebaek haben Präsident Milosevic in Belgrad
zur Annahme des Rambouillet-Abkommens gedrängt. Schließlich
hat Richard Holbrooke als Sondergesandter der Vereinigten Staaten am Montag
und Dienstag dieser Woche einen allerletzten Versuch unternommen, das Regime
in Belgrad zum Einlenken zu bewegen. Vergebens. Wir hatten deshalb keine
andere Wahl, als gemeinsam mit unseren Verbündeten die Drohung der
NATO wahrzumachen und ein deutliches Zeichen dafür zu setzen, daß
wir die weitere systematische Verletzung der Menschenrechte im Kosovo nicht
hinzunehmen bereit sind." (Bulletin des Presse- und Informationsamtes der
Bundesregierung Nr. 13/S. 137 vom 30. März 1999).
Die der Strafanzeige zugrundeliegende Einschätzung, bei
der vom Deutschen Bundestag be-
schlossenen Beteiligung an einer von der NATO geführten Luftoperation
handele es sich um
einen Angriffskrieg bzw. um die Vorbereitung eines Angriffskrieges,
wird danach den tatsächli-
chen Umständen nicht gerecht. Sie läßt außer
Betracht, daß es der Bundesregierung und ihren
NATO-Partnern allein darum geht, die Führung der Föderativen
Republik Jugoslawien nach
langen vergeblichen Verhandlungen zu bewegen, von einer Unterdrückung
der albanischen
Volksgruppe im Kosovo abzulassen und zu einer friedlichen Politik zurückzukehren.
Der militä-
rische NATO-Einsatz erweist sich als ultima ratio gegen die maßgeblich
von der jugoslawischen
Staatsführung zu verantwortende Friedensstörung im Kosovo.
Er bezweckt letztlich die
Wiederherstellung des Friedens in der Krisenregion, indem erklärtermaßen
eine mit diplomati-
schen Mitteln zu findende friedensschaffende und friedenssichernde
Lösung befördert werden
soll. Dies wird vom Stráftatbestand des § 80 StGB nicht
erfaßt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
[Unterschrift]
(von Langsdorff)
"
Eine solche Begründung der Nichtverfolgung ist meiner Ansicht
nach juristisch sehr "dünn" . Sie scheint
mir eher politischer Natur zu sein.
Ich hatte die Anzeige beim BKA erstattet, da ich eigentlich der Ansicht
bin, daß die NATO-Aktion schon
auf Völker- und Verfassungsrechtsebene rechtswidrig ist, jedoch
mangels persönlicher Beschwer
eine Verfassungsbeschwerde aussichtlos gewesen wäre. Somit war
die Anzeige meine einzige
Möglichkeit, ja sogar meine Pflicht (vgl § 138 Abs. 1 Nr.1
StGB) etwas gegen die Vorbereitung des
Kosovo-Krieges zu unternehmen.
Ich möchte nicht falsch verstanden werden: Ich halte es durchaus
für faktisch notwendig, etwas
gegen die Verfolgung der Kosovo-Albaner zu unternehmen, jedoch darf
man dies nicht unter
Mißachtung des Rechts tun. Der Deutsche Bundestag hätte
vor diesem Einsatz meiner
Ansicht nach das GG entsprechend ändern müssen, desweiteren
halte ich den NATO-Einsatz
nur unter dem Schirm einer ausdrücklichen UNO-Resolution für
völkerrechtsgemäß.
Der Zweck darf die Mittel nicht heiligen, ansonsten wird das Rechtssystem
ausgehöhlt.
Zu meiner Person: Ich studiere im 8. Semester Jura an der Uni-Münster
und bereite
mich gegenwärtig auf das 1. juristische Staatsexamen vor.
Mit freundlichen Grüßen,
Kai Bäumer
Boeselagerstr. 75 C-15
48163 Münster
e-mail: kai@a-vip.com