14.05.1999
Sonder-BDK: Beschluß ohne Konsequenzen
Der auf der BDK beschlossene Antrag des Bundesvorstandes enthält
Widersprüche und Ungereimt-heiten.
Er macht den angeblichen Konflikt zwischen Frieden und Menschenrechten
zum Leitthema und unterstellt damit, für Menschenrechte einzutreten,
bedeute
automatisch Krieg führen. Im Umkehrschluß heißt das,
wer gegen Krieg ist,
ignoriert die Menschenrechte.
Ein Gegensatz zwischen den grünen Zielen "Entmilitarisierung der
Politik" und
"Durchsetzung der Menschenrechte" wird künstlich aufgebaut, obwohl
am
Beispiel Kosovo offensichtlich ist, daß militäri-sche Gewalt
nicht die ultima
ratio der Konfliktlösung sein kann.
Der Beschluß legitimiert den NATO-Einsatz mit der Behauptung,
eine andere
als die getroffene Ent-scheidung hätte "der bereits angelaufenen
massenhaften
Vertreibung und dem Morden ... nichts ent-gegengesetzt." Fakt ist,
daß gerade
die getroffene Entscheidung der Vertreibung und dem Morden nichts
entgegengesetzt hat.
Der Beschluß wendet sich angeblich gegen die militärische
Eskalationslogik,
indem er eine "einseitige befristete Feuerpause" fordert. Da jenseits
der Frist
wieder die Drohung intensivierter Kriegshandlungen durch die NATO-Staaten
steht, bedeutet dies keinen Ausstieg aus der militärischen Logik.
Der
Beschluß zielt daher nicht auf eine Änderung der deutschen
Politik, er stellt die
Berechtigung und die Wirksamkeit der NATO-Bombardierungen nicht in
Frage.
Der Beschluß bestätigt das von führenden Grünen
eingebrachte Argument der
Realitätsuntauglichkeit des Pazifismus. Tatsächlich lehrt
uns die Realität im
Kosovo das Gegenteil. Das sich täglich steigern-de Elend im Kosovo
ist der
Beweis für die Untauglichkeit militärischer Gewalt als ultima
ratio.
Der Antrag war vom Bundesvorstand als sogenannter Kompromiß eingebracht,
um sowohl die Forde-rungen aus der Partei nach einer Abkehr von der
militärischen Logik zu befrieden, wie auch Außenmi-nister
Fischer in seiner
Politik zu bestätigen. Da hierin jedoch ein unauflöslicher
Widerspruch besteht,
ist klar, daß der Beschluß keinerlei Konsequenzen haben
wird.
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