BÜNDNIS 90 / Die GRÜNEN
Ratsfraktion Münster
ENTWURF EINES RATSANTRAGS
Flüchtlinge aus dem Kriegsgebiet BR Jugoslawien aufnehmen
Abschiebungsschutz und ein gesichertes Aufenthaltsrecht
für alle Flüchtlinge aus der Kriegsregion
Münster ist eine weltoffene Friedensstadt. Viele Menschen zeigen
auch in unserer Stadt ihre Solidarität mit den Vertriebenen aus der
Bundesrepublik Jugoslawien (BRJ), indem sie ein hohes Spendenaufkommen
und vielfältige Hilfen zur Unterstützung der Flüchtlinge
bereitstellen.
Münster gehörte in den letzten acht Monaten zu den wenigen
Städten in Nordrhein-Westfalen, die Flüchtlinge aus dem Kosovo
im sogenannten ungeregelten Verfahren bereitwillig und unbürokratisch
aufgenommen hat. Unsere Stadt hat bisher fast 500 Vertriebenen Schutz und
Aufnahme gewährt. Angesichts des unerträglichen Elends in der
Kriegsregion versteht die Stadt Münster es als ihre humanitäre
Verpflichtung, verstärkt ihren Beitrag dazu zu leisten, den Flüchtlingen
in ihrer verzweifelten Lage zu helfen. Sie benötigen jetzt unmittelbare
Hilfe, deshalb werden wir in unserer Aufnahmebereitschaft nicht nachlassen
und sie in unserer Stadt willkommen heißen.
Der Rat der Stadt Münster beschließt deshalb:
1. Flüchtlinge aus der Kriegsregion werden auch weiterhin großzügig
aufgenommen.
2. Alle Kriegsflüchtlinge, die keinen Asylantrag stellen, erhalten
Aufenthaltsbefugnisse.
3. Diese Aufenthaltsbefugnisse werden für mindestens 6 Monate
erteilt.
4. Die Stadt verzichtet derzeit auf Rückführungen und
Abschiebungen in die gesamte Krisenregion.
5. Eine angemessene Unterbringung und Betreuung wird gewährleistet.
6. Die Stadt wird einen "Runden Tisch" initiieren, mit dem sie das
friedliche Miteinander der in Münster lebenden ethnischen Gruppen
aus dem ehemaligen Jugoslawien fördern will.
7. Die Stadt fordert Bund und Land auf,
a) einen Abschiebungsstopp für die gesamte Kriegsregion zu
erlassen.
b) das Kontingent der aufzunehmenden Flüchtlinge ist inhaltlich
und zahlenmäßig erheblich auszuweiten.
c) Flüchtlinge an den deutschen Grenzen nicht länger abzuweisen
d) Einladungen und Familienzusammenführungen durch Visaerteilung
endlich möglich zu machen.
e) den Entscheidungsstopp des Bundesamtes für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge aufzuheben.
f) für die aufgenommenen Flüchtlinge einheitliche aufenthaltsrechtliche
Regelungen zu erlassen, ggfls. auch unter Anwendung des Kontingentflüchtlingsgesetzes
( HumHAG).
g) Erleichterungen bei der Erteilung von Arbeitsgenehmigungen für
Flüchtlinge vorzunehmen
h) Das Land soll die Kostenerstattung für die aufgenommenen
Flüchtlinge gerecht verteilen, und sie müssen bei der Zuweisung
von Asylsuchenden angerechnet werden.
Begründung:
Zu 1)
Vor Krieg und Vertreibung im Kosovo suchen Flüchtlinge auch in
Deutschland zunehmend Schutz und Hilfe. Viele dieser Menschen haben hier
Verwandte oder Freunde, zu denen sie fliehen. Die Stadt Münster hat
bereits in den vergangenen acht Monaten etwa 500 Vertriebene aus dem Kosovo,
die im sog. ungeregelten Verfahren eingereist sind, aufgenommen. Bisher
war Münster eine der wenigen Städte in NRW, die diese unmittelbare
Hilfe durch unbürokratische Aufnahme geleistet hat. Angesichts der
Tragödie im Kosovo und der verzweifelten Lage der Vertriebenen werden
wir verstärkt Voraussetzungen dafür schaffen, denjenigen, die
dem Krieg entkommen konnten und nun um Aufnahme und Hilfe in den Kommunen
bitten, eine Zuflucht zu geben. Wir werden auch unsere Bemühungen
verstärken, in anderen Städten und Gemeinden für eine großzügige
Aufnahmebereitschaft zu werben.
Münster hat sich zudem in einem Ratsbeschluß aus dem Jahr 1997 deutlich zu seiner besonderen Verpflichtung als Friedensstadt bekannt: In der Resolution "Münster nimmt Deserteure auf" verpflichtet sich die Stadt, Deserteure aus Kriegs- und Krisengebieten aufzunehmen. Auch in diesem Bereich werden wir aktiv dafür eintreten, Deserteuren die Möglichkeit der Flucht nach Münster zu eröffnen.
Zu 2), 3) und 4)
Alle Flüchtlinge aus der BR Jugoslawien, auch die, die nicht albanischer
Volkszugehörigkeit sind, sind aufenthalts- und sozialrechtlich gleich
zu behandeln. Ihnen wird eine Aufenthaltsbefugnis nach § 30.3 AuslG
erteilt. Es wäre unverantwortlich, diesen zumeist traumatisierten
Flüchtlingen lediglich eine Duldung zu erteilen, denn Duldung bedeutet:
"Aussetzung der Abschiebung". Diese Menschen ausländerrechtlich unter
der permanenten Drohung ihrer Abschiebung zu belassen, setzt sie unter
dauerhaften psychischen Druck. Die Stadt Münster ist der Auffassung,
daß es sich angesichts der unübersehbaren Dramatik des Flüchtlingselends
verbietet, ihnen den rechtmäßigen Aufenthalt in Form einer Aufenthaltsbefugnis
zu verweigern. Die Stadt hält es darüber hinaus für dringend
geboten - wie auch von der Bundesregierung stark betont wird - daß
die Flüchtlinge in Deutschland "erst einmal zur Ruhe kommen können".
Eine Aufenthaltsbefugnis, wie im Erlaß vom 8.04. geregelt, für
die Dauer von lediglich drei Monaten wird keinesfalls ausreichen, um den
schwersttraumatisierten Menschen ein Gefühl der zumindest vorläufigen
Sicherheit zu geben, vielmehr sollte die Dauer mindestens 6 Monate betragen.
Das Ausländeramt wird gebeten, schon jetzt, im Vorgriff auf den
entsprechenden Erlaß des Innenministeriums, großzügige
Aufenthaltsregelungen zu schaffen.
Dies bedeutet selbstverständlich auch, daß Abschiebungen
in die Krisenregion BR Jugoslawien, Mazedonien, Bosnien und Albanien nicht
mehr durchgeführt werden.
Zu 5)
Die Stadt Münster wird durch geeignete Maßnahmen dafür
Sorge tragen, daß die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen nicht
dazu führen wird, daß sich die Unterbringungssituation weder
für die bereits hier lebenden Flüchtlinge noch für die zusätzlich
Aufgenommenen verschlechtert. Dies gilt insbesondere für die Belegungsdichte
und die Ausstattung der Wohnheime. Eine großzügige Auszugsregelung
für Flüchtlinge aus den Wohnheimen ist ein weiteres Instrument,
um zusätzliche Kapazitäten zu schaffen bzw. zu erhalten.
Die Sozialverwaltung wird beauftragt, sowohl eine Unterbringungs- als auch eine Betreuungskonzeption zu erarbeiten und umzusetzen, die es auch in Zukunft ermöglicht, Flüchtlingen schnell und angemessen die notwendige Versorgung zukommen zu lassen. Bei der Erarbeitung und der Umsetzung wird die Verwaltung mit den freien Kräften in der Flüchtlingssozialarbeit zusammenarbeiten, die ebenfalls aufgefordert sind, ihre Aktivitäten der besonderen Situation anzupassen.
Zu 6)
Der Krieg in Jugoslawien droht auch Serben, Roma, Kosovaren und andere
Volksgruppen, die bislang friedlich in Münster zusammenleben, zu entzweien.
Um hier gegenzusteuern, soll unter der Schirmherrschaft des Ausländerbeirats
und der Oberbürgermeisterin ein "Runder Tisch" angeregt werden.
Zu 7.a)
Im Erlaß des Innenministeriums NRW vom 08.04. wird lediglich
erwähnt, daß für alle Betroffenen aus der Kriegsregion,
die nicht unter die Kontingentregelung fallen, die allgemeinen asyl- und
ausländerrechtlichen Bestimmungen gelten. Diese Regelung ist völlig
unzureichend, denn sie bedeutet, daß diese Flüchtlinge weiterhin
in einer äußerst unsicheren Situation leben müssen. Der
NRW-Innenminister wird deshalb aufgefordert, unverzüglich einen formellen
Abschiebungsstopp für Staatsangehörige der BRJ zu erlassen. Zudem
muß er durch Landeserlaß sicherstellen, daß in der gegenwärtigen
Situation keine Abschiebungen in die Krisenregionen Mazedonien, Albanien
und Bosnien stattfinden.
Zu 7.b)
Angesichts der hoffnungslos überfüllten Flüchtlingslager
vor Ort, insbesondere in Albanien, hat sich die Aufnahme von 10.000 Menschen
in Deutschland als nicht ausreichend erwiesen. Daher fordert die Stadt
Münster die Bundesregierung und die Innenminister der Länder
dazu auf, ein größeres Kontingent aufzunehmen und sich auf EU-Ebene
dafür einzusetzen, daß die Aufnahme großzügig geregelt
und gerecht verteilt wird.
Die in der Kontingentregelung genannten Beschränkungen auf jugoslawische
Staatsangehörige albanischer Volkszugehörigkeit lehnt die Stadt
ebenfalls als unzureichend ab. Insbesondere Deserteure und Angehörige
der Volksgruppe der Roma gehören zu den mindestens ebenso schutzwürdigen
Personengruppen. Die Stadt fordert daher den Bundesinnenminister und die
Länderinnenminister auf, die Kontingentregelung entsprechend zu erweitern.
Zu 7.c)
Die Stadt Münster fordert energisch, daß Flüchtlinge,
die sich nicht im Rahmen der Kontingentaufnahme, sondern "auf eigene Faust"
nach Deutschland begeben haben, nicht länger an der Grenze zurückgewiesen
werden dürfen. Eine solche Abweisung widerspricht den humanitären
und völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands. Die Stadt Münster
erwartet vom Bundesinnenminister Schily, dem Bundesgrenzschutz unverzüglich
entsprechende Weisungen zu erteilen.
Zu 7.d)
An Bundesaußenminister Fischer, Bundesinnenminister Schily und
Landesinnenminister Behrens richtet die Stadt Münster den dringenden
Appell, gemeinsam sofort Regelungen zu treffen, um die sofortige und unbürokratische
Stattgabe von Visaanträgen zu ermöglichen, die Familienangehörige
hier lebender jugoslawischer Staatsangehöriger bei den deutschen Botschaften
in Skopje, Tirana und anderswo stellen.
Zu 7.e)
Jahrelang sind die Warnungen von ExpertInnen und Menschenrechtsorganisationen
vom Auswärtigen Amt und den Innenministerien ignoriert worden. Flüchtlinge
aus dem Kosovo bekamen von der Politik, vom Bundesamt, von den deutschen
Behörden und Gerichten regelmäßig mitgeteilt, daß
ihr Flüchtlingsschicksal nicht ausreiche, daß der Verfolgungsdruck
nicht groß genug sei, um in Deutschland Asyl und Abschiebungsschutz
zu erhalten. Die Flüchtlinge wurden auf eine angebliche inländische
Fluchtalternative in Belgrad verwiesen. Über Jahre ist Milosevic den
deutschen Behörden wichtiger Gesprächs- und Verhandlungspartner
gewesen. Darin einzuordnen ist auch das mit der BRJ ausgehandelte "Rückübernahmeabkommen".
Der Bericht zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage in der BRJ vom 18.11.1998
wird der Situation in Jugoslawien offensihchtlich nicht gerecht: "Die
Wahrscheinlichkeit, daß Kosovo-Albaner im Falle ihrer Rückkehr
in ihre Heimat massiven staatlichen Repressionen ausgesetzt sind, ist insgesamt
als gering einzustufen."
Seit 31.03.1999 wird die Lage anders beurteilt. Unter dem Eindruck der forcierten Vertreibung der albanischen Bevölkerung teilte das Auswärtige Amt in seiner Presseerklärung 1023/99 mit: "Nach Ausbruch der Kämpfe im Kosovo im März 1998 wurde von den Sicherheitskräften eine gezielte Vertreibungsstrategie, eine Politik der verbrannten Erde betrieben: Nicht nur der UCK, sondern auch der Zivilbevölkerung sollte ein Verbleib in den Häusern und Dörfern unmöglich gemacht werden."
Mittlerweile gibt es grausame Beweise dafür, daß im Kosovo Menschen allein wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe massiv verfolgt werden. Die Entscheidungspraxis des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hat sich angesichts der dramatischen Zuspitzung der Lage im Kosovo zynischerweise dahingehend geändert, daß nun ein Entscheidungsstop besteht; laufende Asylanträge werden also auf unbestimmte Zeit gar nicht bearbeitet. Die Stadt protestiert gegen diese Praxis und fordert Bundesinnenminister Otto Schily auf, das Bundesamt anzuweisen, über die Asylanträge von jugoslawischen Staatsangehörigen albanischer Volkszugehörigkeit zu entscheiden.
Zu 7.f)
Die Stadt sieht hinsichtlich einer einheitlichen Regelung für
die verschiedenen Flüchtlingsgruppen aus dem Kosovo, die sich bereits
in Deutschland befinden oder voraussichtlich noch ankommen werden, erheblichen
Handlungsbedarf.
Nicht erst seit dem Ausbruch des Krieges hat eine große Anzahl
von Flüchtlingen aus der BRJ Deutschland erreicht; die Betreffenden
hatten bislang nur die Möglichkeit, entweder Asylanträge zu stellen,
die bis vor kurzem in den meisten Fällen als unbegründet abgelehnt
wurden, da eine Gruppenverfolgung von Albanern und Albanerinnen verneint
wurde, oder von den wenigen Städten wie Münster, im sogenannten
ungeregelten Verfahren geduldet zu werden.
Das Innenministerium NRW weist die kommunalen Ausländerbehörden
per Erlaß vom 08.04.1999 an, alle nach dem 03.04. "ungeregelt" eingereisten
Flüchtlinge gesondert zu erfassen und die Daten an die Zentrale Ausländerbehörde
Bielefeld zu übersenden.
Zum einen ist die Festlegung dieses Stichtags nicht nachvollziehbar,
denn die Unterdrückung und militärische Repression im Kosovo
findet nicht erst seit dem 03.04. statt, zum anderen geht aus dem genannten
Erlaß nicht hervor, wie mit den betreffenden Flüchtlingen konkret
verfahren werden soll. Die Stadt Münster fordert die Innenminister
des Bundes und der Länder dringend auf, einheitliche aufenthaltsrechtliche
Regelungen für alle von den kriegerischen Auseinandersetzungen
betroffenen Flüchtlinge anzuordnen. Zu berücksichtigen sind hier
sowohl diejenigen, die nach negativ abgeschlossenem Asylverfahren schon
seit langer Zeit nur deshalb immer wieder kurzfristige Duldungen erhalten,
weil Abschiebungen in die BR Jugoslawien nicht möglich sind, als auch
die vor und nach dem Stichtag 03.04. im ungeregelten Verfahren Eingereisten.
Die Stadt Münster fordert die Innenminister des Bundes und der
Länder auf, die Aufenthaltsbefugnisse für die Dauer von mindestens
6 Monaten zu erteilen.
Ein großer Teil der Flüchtlinge aus dem Kosovo erfüllt
die Kriterien des Flüchtlingsbegriffs nach der Genfer Flüchtlingskonvention.
Die Stadt Münster begrüßt ausdrücklich die Entscheidung
der Innenminister, im Falle der aus dem Kosovo vertriebenen Flüchtlinge
erstmalig seit seiner Entstehung im Jahr 1993 den §32a des AuslG anzuwenden.
Vor dem Hintergrund der zu befürchtenden, sich schon jetzt abzeichnenden
Dauer der Krisensituation in der BRJ und weil die gemäß §32a
Aufgenommenen keine Asylanträge stellen dürfen, wird darauf hingewiesen,
daß der §32a AuslG mit seinen Beschränkungen zu kurz greift.
Statt dessen ist daher das Kontingentflüchtlingsgesetz (HumHAG) als
das geeignete Rechtsinstrument anzuwenden, um den Flüchtlingen einen
dauerhaft gesicherten Aufenthalt und damit eine Perspektive zu ermöglichen.
Zu 7.g)
Weil die hierher geflohenen Menschen nicht mit einer baldigen Befriedung
ihrer Heimat rechnen können, muß ihnen durch eine Lockerung
der Einschränkungen bei der Erteilung von Arbeitsgenehmigungen die
Möglichkeit eröffnet werden, für ihren Lebensunterhalt selbst
aufzukommen. Gerade für Menschen, die mit brutaler Gewalt vertrieben
wurden, und denen der Weg zurück vielleicht für sehr lange Zeit
unmöglich gemacht ist, ist eine solche Perspektive von existentieller
Bedeutung.
Zu 7.h)
Die Stadt Münster hat in den letzten Monaten zur Kenntnis nehmen
müssen, daß nur wenige Städte und Gemeinden in NRW bereit
waren, Flüchtlinge aus dem Kosovo im sog. ungeregelten Verfahren aufzunehmen
und ihnen eine Duldung zu erteilen. Diese Flüchtlinge müssen
von allen Städten und Kommunen analog zum Verteilungsschlüssel
des Flüchtlingsaufnahmegesetzes NRW aufgenommen werden. Es ist nicht
hinzunehmen, daß Kommunen sich ihrer Aufnahmepflicht dadurch entledigt
haben und entledigen, daß hilfesuchende Flüchtlinge abgewiesen
werden oder in Asylverfahren gedrängt werden.
Aus diesem Grund hat das Land NRW zudem dafür Sorge zu tragen,
daß für diese Flüchtlinge eine Kostenerstattung an die
Kommunen erfolgt.