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Verein der Freunde und Förderer der Eichendorffschule Angelmodde e. V.

 

 

Die Geschichte

Vor einigen Jahren gründeten einige Eltern und Lehrer den Förderverein, um die Schule in ihrem Anliegen zu unterstützen, die Kinder in einer anregenden Umgebung leben und lernen zu lassen. Da der offizielle Schuletat für besondere Ausstattungswünsche nicht ausreichte und auch immer noch nicht ausreicht, wurde in Eigeninitiative der Förderverein ins Leben gerufen.

 

Wer das SAGEN hat

Wünsche und Ideen können die Kinder, die Lehrer und alle Mitglieder äußern. In der einmal im Jahr stattfindenden Mitgliederversammlung werden diese Wünsche vorgetragen und es wird über sie abgestimmt.

 

Wer kann Mitglied werden?

Jeder kann Mitglied werden, der einen kleinen Beitrag im Jahr (mindestens 6,50 €uro) erübrigen kann und auf das Konto des Fördervereins einzahlt. Natürlich kann man sich auch für einen höheren Beitrag oder Einzelspenden entscheiden! (Für alles können Sie eine Spendenquittung bekommen.) Eine Beitrittserklärung und die Satzung können Sie im Schulsekretariat bei Frau Burger bekommen. Telefon: 0251/61 53 31

 

Was wird gefördert?

In den letzten Jahren konnten wir aus dem Etat des Fördervereins folgende Projekte unterstützen:

· Theaterbühne mit Teppichen und einer Licht- und Tonanlage

· Schulhofgestaltung mit Grünanlagen und Verschönerung der Mauer

· Bollerwagen

· Gestaltung der Klassenräume mit Teppichen und Regalen

· Bücher und Spiele

· Klasseneigenes Pausenspielzeug

· Schülerzeitung

· Außenspielgerät

· und einiges mehr.

 

Aktivitäten des Fördervereins:

· Unterstützung von Arbeitsgemeinschaften

· Ausstattung der Schule

             Pausenwagen

                   Klassenspiele

                   Sportgeräte für den Sportunterricht und die Pausengestaltung

                   Besteck und Geschirr für Schulfeste

                   Außenspielgerät

· Unterstützung von sportlichen und kulturellen Veranstaltungen

             Theaterveranstaltung

                   Schülerzeitung

                   Sportbegegnungen

· Beteiligung an Veranstaltungen für Schüler und Eltern

             Projekttage

                   Schulfeste

                   Eltern-Lehrer-Fest

                   Flohmarkt im Frühjahr

 

Der  Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

Vorsitzende:             Gismara Laarmann

Stellvertreterin:             Frau Kofoth-Igelmann

Schulleiterin:                  Helga Runge

Kassiererin:                    Hanne Burger

Schriftführerin:             Renate Niehaus-Dropmann

Kassenprüferinnen:          Dorit Yadem und Deike Schmidt-Brand

 

Bankverbindung:

Sparkasse Münsterland-Ost

BLZ: 400 501 50

Kto.-Nr.: 42001230

 

Die Satzung

§ 1    Name und Sitz

Der Verein führt den Namen: “Verein der Förderer der Eichendorffschule Angelmodde e. V.“

Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Münster einzutragen. Sitz des Vereins ist der Standort der Eichendorffschule Angelmodde.

§ 2    Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist die Förderung von Maßnahmen und Veranstaltungen der Eichendorffschule oder Ihrer Schulgemeinde, die der Erziehung  und Ausbildung der Schüler und Schülerinnen dienen, und für die öffentliche Mittel nicht oder nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

1.        die Förderung der musischen (musikalischen, künstlerisch-technischen) Erziehung (Beschaffung von Instrumenten, Geräten und dergleichen),

2.       die Förderung der Leibeserziehung und des Sports (Beschaffung von Geräten),

3.       Beschaffung von weiteren Unterrichtsmaterialien (Arbeits- und Demonstrationsmaterial),

4.       Deckung von Kosten der Veranstaltung der Schulpflegschaft und der Schulgemeinde.

§ 3    Selbstlosigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 4    Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jeder Bürger werden, der zur Förderung der Eichendorffschule Angelmodde bereit ist und sich verpflichtet, die Mitgliedsbeiträge zu zahlen.

Die Mitgliedschaft wird durch Beitrittserklärungen gegenüber dem Vorstand erworben.

 

Die Mitgliedschaft erlischt

1.        durch Tod,

2.       durch Austritt, der zum Schluss des Schuljahres möglich ist (dieser ist schriftliche dem Vorstand mitzuteilen),

3.       durch Ausschluss aufgrund eines Beschlusses des Vorstandes im Falle vereinsschädigenden Verhaltens oder bei erheblichen Beitragsrückständen.

Mit dem Ausscheiden aus dem Verein erlöschen alle Ansprüche dem Verein gegenüber.

§ 5    Beiträge

Jedes Mitglied hat einen jährlichen Beitrag von 6,50 € oder 13,-- € oder 19,50 € oder 26,-- € zu entrichten, zusätzliche Spenden sind erwünscht.

Der Beitrag wird mit Beginn des Schuljahres fällig.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Schuljahr.

§ 6    Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind

1.        die Mitgliederversammlung,

2.       der Vorstand.

§ 7    Vorstand

Der Vorstand besteht aus

1.        dem Vorsitzenden,

2.       dem Schulpflegschaftsvorsitzenden als dem stellvertretenden Vorsitzenden; falls dieser zum Vorsitzenden gewählt wird, dem stellvertretenden Schulpflegschaftsvorsitzenden,

3.       dem Schulleiter,

4.       dem Kassierer

5.       dem Schriftführer.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten.

Der Vorstand ist nicht berechtigt, Kredite aufzunehmen oder Verbindlichkeiten einzugehen, die durch das Vereinsvermögen nicht gedeckt sind und die einzelnen Mitglieder des Vereins hierdurch verpflichten.

 

§ 8    Geschäftsführung

Für die Beschlüsse des Vorstandes bedarf es der einfachen Mehrheit der Mitglieder des Vorstandes; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Bei Fehlen des Vorsitzenden und seines Stellvertreters ist der Vorstand nicht beschlussfähig.

§ 9    Eilmaßnahmen

In besonders eilbedürftigen Fällen kann der Vorsitzende des Vorstandes gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied Entscheidungen ohne vorherige Beteiligung der übrigen Vorstandsmitglieder treffen. Der Vorsitzende ist verpflichtet, die getroffene Entscheidung auf der nächsten Vorstandssitzung zur Entscheidung vorzulegen.

§ 10    Vorstandsitzung

Der Vorsitzende beruft den Vorstand nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr, zu einer Vorstandssitzung ein.

§ 11    Mitgliederversammlung

Alljährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, zu der alle Mitglieder vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einzuladen sind. Der Mitgliederversammlung obliegen:

1.        die Entgegennahme des Jahres- und Prüfungsberichtes,

2.       die Entlastung des Vorstandes,

3.       Wahl des neuen Vorstandes.

Der Vorstand wird auf ein Jahr mit einfacher Mehrheit gewählt und führt die Geschäfte des Vereins bis zur Neuwahl weiter.

Die Wahl des 1. Vorsitzenden hat vor der Wahl der übrigen Mitglieder des Vorstandes in einem besonderen Wahlgang zu erfolgen

4.       Die Wahl von Kassenprüfern

Die Kassenprüfer dürfen dem Vorstand nicht angehören. Wiederwahl ist zulässig.

5.       Entscheidung über die Verwendung der Mittel.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss vom Vorstand einberufen werden, wenn mindestens

 

1/3 der ordentlichen Mitglieder dies schriftlich mit Angabe des Grundes beantragt. Jede ordnungsgemäß anberaumte (ordentliche oder außerordentliche) Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Sie beschließt über Anträge durch einfache Mehrheit, soweit sie nicht Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins betreffen.

Über die Mitgliederversammlung ist eine vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und vom Schriftführer oder von einem von der Versammlung gewählten Protokollführer zu unterzeichnende Niederschrift aufzunehmen.

§ 12    Verwendung von Vereinsmitteln

Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 13    Satzungsänderungen

Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.

§ 14    Auflösung

Die Auflösung des Vereins kann nur von einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4  der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.

Im Falle der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks ist das Vereinsvermögen ausschließlich und unmittelbar zu gemeinnützigen Zwecken zu verwenden. Zu der beabsichtigten Verwendung ist die Zustimmung des Finanzamtes einzuholen.

Bankverbindungen:

Sparkasse Münsterland-Ost

BLZ: 400 501 50

Kontonummer: 4200 12 30

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