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Hilfe für eine barrierefreie Kommunikation für Menschen mit Hörbehinderungen
Die Schriftdolmetscher-Vermittlungszentrale "Was ist das?"
Die Vermittlungszentrale vermittelt Schriftdolmetscher für grundsätzlich alle Lebenssituationen, in denen entweder Schwerhörige und Ertaubte, deren Angehörige, Mitarbeiter, Freunde oder auch Behörden und Institutionen eine Übersetzung in ihrer Kommunikation benötigen.
Die Spannbreite solcher Einsätze reicht von Privatangelegenheiten wie Hochzeiten, Taufen, Arztbesuchen über schulische Veranstaltungen bis zu Dienstbesprechungen und Betriebsversammlungen
Wie arbeitet die Vermittlungszentrale?
Die Einsätze werden entweder über Telefon, E-Mail oder Telefax von schwerhörigen oder hörenden Personen in der Schrift-dolmetschervermittlungszentrale angemeldet. Die Einsätze werden dort aufgenommen und in ein vorgedrucktes Formular eingetragen. Danach informiert die Vermittlungszentrale telefonisch oder auf anderem Wege die in Frage kommenden Dolmetscher. Sowohl Zusagen als auch Ablehnungen müssen schriftlich festgehalten werden um Doppelbefragungen zu vermeiden.
Wie läuft das verwaltungstechnisch?
Um die Einsätze vernünftig abwickeln zu können, ist ein gewisser bürokratischer Aufwand erforderlich.
Die Klienten, also Sie als Betroffene, müssen über ihren Dolmetscher informiert werden, die Dolmetscher über ihren Einsatz und die Buchhaltung benötigt ebenfalls Unterlagen. Benötigt werden außerdem schriftliche Bestätigungen über die tatsächliche Dauer des Einsatzes als Beleg für die Richtigkeit der Rechnung.
Wie informiere ich meinen Kostenträger?
Wir haben Formulare entwickelt, die Sie an Ihren Kostenträger schicken sollten. Es handelt sich um eine grundsätzliche Anmeldung, dass für Sie ein Bedarf für den Einsatz des Schriftdolmetschers als Kommunikationshilfe besteht (Formular 1) und eine Bedarfsmeldung über einen für Sie notwendigen Einsatz (Formular 2).
Wie beauftrage ich einen Dolmetscher bei der SDV?
Damit es bei der Vermittlung keine Probleme gibt, machen Sie bei der Beauftragung von Dolmetschern bitte folgende Angaben :
- Wofür? z.B. Elternabend, Arztbesuch, Veranstaltungen
- Wann? Tag, Uhrzeit
- Wo? Ort, Treffpunkt
- Wie lange? Voraussichtliche Dauer des Einsatzes
- Wer bezahlt? Klärung der Kostenübernahme
Ich brauche einen Schriftdolmetscher.
Was muss ich selbst bezahlen?
Wenn es einen gesetzlichen Anspruch gibt und der Kostenträger (z.B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit, BfA, Landschaftsverband, Versicherung, usw.) geklärt ist, trägt der schwerhörige oder ertaubte Mensch keine zusätzlichen Kosten.
Der Schriftdolmetscher rechnet dann direkt mit dem Kostenträger ab. Oder die SDV NRW übernimmt dies für den Schriftdolmetscher.
Anders verhält es sch bei ausschließlich selbst organisierten privaten Veranstaltungen (z.B. Feiern). Hier muss der schwerhörige oder ertaubte Mensch die Kosten natürlich selbst tragen.
Adresse der Vermittlungszentrale:
Schriftdolmetscher-Vermittlungszentrale des Deutschen Schwerhörigenbund Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.









