Regierung von Unterfranken
„Stiftung arbeitete
satzungsgemäß"

Mit Schreiben vom 11.06.2001 bestätigt die Regierung von Unterfranken:
...die Jahresrechnung 2000 der Ruth-Pfau-Stiftung in Würzburg wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Soidaris GmbhH, München geprüft. ... In seiner Bescheinigung testiert der Wirtschaftsprüfer, dass Buchführung und Jahresabschluss Gesetz und Satzung entsprechen, das Stiftungsvermögen in seinem Bestand ungeschmälert erhalten worden ist und die Erträge und Zuschüsse satzungsgemäß verwendet worden sind. Gemäß Art. 25 Abs. 2 BayStG i.V. m. § 4 AVBayStG wird die Jahresrechnung 2000 der Ruth-Pfau-Stiftung in Würzburg unter Würdigung des o.g. Prüfberichtes vom 9.04.2001 von der Regierung von Unterfranken als Stiftungsaufsicht anerkannt.

Finanzamt Würzburg

Freistellungsbescheid für die Kalenderjahre
1998, 1999 und 2000 vom 18.07.2001

Die Körperschaft der Ruth-Pfau-Stiftung ist nach §5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinn der §§ 51 ff. AO dient....
Die Körperschaft fördert folgende allgemein als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke: Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege....
Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diesen Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen.

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