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Regierung von Unterfranken Mit Schreiben vom 11.06.2001 bestätigt die Regierung
von Unterfranken: Finanzamt Würzburg Freistellungsbescheid für die Kalenderjahre1998, 1999 und 2000 vom 18.07.2001 Die Körperschaft der Ruth-Pfau-Stiftung ist nach §5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinn der §§ 51 ff. AO dient.... Die Körperschaft fördert folgende allgemein als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke: Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege.... Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diesen Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen. |