Forschungsstelle Für Gestaltung


GRUNDRECHTE FÜR TIERE

Mensch und Tiere bilden ein Ökosystem

Klaus Tesching unter Hinzuziehung eines Textes von Paola Cavalieri

 

Wenn wir nicht wollen, daß unsere Ethik willkürlich bleibt und nicht zu verteidigen ist, müssen wir den Schritt unternehmen, den Tieren Grundrechte zu gewähren. Darum fordere ich, daß die Gemeinschaft der die menschlichen Grundrechte Beanspruchenden so erweitert wird, daß sie alle Tiere miteinschließt.

"Die Gemeinschaft der Lebewewsen" ist die moralische Gemeinschaft, innerhalb derer wir bestimmte moralische Grundsätze oder Rechte anerkennen, die unsere Beziehungen untereinander regeln und die gerichtlich einklagbar sind. Zu diesen Grundsätzen oder Rechten gehören die folgenden:

¥ Das Recht auf Leben. Das Leben der Mitglieder der Gemeinschaftist zu schützen. Mitglieder der Gemeinschaft dürfen nicht getötet werden, außer in streng festgelegten Situationen wie zum Beipiel in Notwehr.

¥ Der Schutz der individuellen Freiheit. Mitglieder der Gemeinschaft dürfen nicht willkürlich ihrer Freiheit beraubt werden; falls sie ohne vorheriges ordentliches Gerichtsverfahren eingesperrt sein sollten, haben sie das Recht auf eine unverzügliche Freilassung.

¥ Das Verbot der Folter. Einem Mitglied der Gemeinschaft entweder böswillig oder für einen angeblichen Nutzen anderer wissentlich ernsthaften Schmerz zuzufügen, gilt als Folter und ist Unrecht.

 

Derzeit gelten nur die Angehörigen der Spezies Homo sapiens als Mitglieder der Gemeinschaft der Ethik. Der Schimpanse, der Gorilla und der Orang-Utan sind unsere nächsten Verwandten. Auch sie haben geistige Fähigkeiten und ein emotionales Leben, die hinreichend sind, ihre Einbeziehung in die Gemeinschaft zu rechtfertigen. Auf den Einwand, daß die Tiere , Gorillas und Orang-Utans Hasen,Wölfe , Kühe und Hühner nicht in der Lage sein werden, ihre eigenen Ansprüche innerhalb der Gemeinschaft zu verteidigen, erwidere ich, daß ihre Interessen und Rechte durch gesetzliche Vertreter in der gleichen Weise zu schützen sind wie die Interessen junger oder geistig behinderter Angehöriger unserer eigenen Spezies.

Ein weiterer Grund für Einwände gegen meine Forderung könnte aus der Tatsache resultieren, daß Tiere als nützliche Laborwerkzeuge betrachtet werden. Da das Hauptziel der Forschung darin besteht, etwas über Menschen zu erfahren, wäre natürlich auch der Mensch das geeignetste Forschungs objekt. An einem Menschen ohne des sen Einwilligung schädigende Versuche durchzuführen, gilt jedoch zu Recht als ethisch nicht vertretbar.

Da unsere Spezies den Planeten seit einiger Zeit monopolisiert ,können wir uns nur begrenzt auf die Erfordernisse des Überlebens im Ökosystem (Notwehr) , d.h. in der Nahrungskette berufen.