Forschungsstelle Für
Gestaltung
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(Gemäss der Textausgabe Juni 1993)
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Artikel 20 Grundlagen staatlicher Ordnung, Widerstandsrecht
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. |