Strategien zur Wiederbelebung unserer demokratischen StaatsordnungEin Crash wird dazu führen, Defizite der bisherigen Staatsordnung zu korrigieren, wenn diese Defizite in der Krise nicht nur aufbrechen, sondern auch offen genannt werden und sich Korrekturbewegungen rechtzeitig bilden. Solche notwendigen demokratischen Korrekturen ergaben sich nach Ansicht der Arbeitsgruppe vor allem in folgenden Punkten:
1. Das Verfassungsproblem ist auch in Deutschland offen. Unser Grundgesetz ist keine vom Volk selbst bestimmte Verfassung und lässt eine Reihe wichtiger Fragen offen:
A) Mangelnde Gewaltenteilung hat dazu geführt, dass mehrheitlich der öffentliche Dienst( Beamte) überwiegend die Politiker stellt, dass Minister gleichzeitig als Abgeordnete über ihre eigenen Regierungsvorlagen im Parlament mitbestimmen, dass Ämterhäufungen praktisch Parteifeudalismus statt durchlässige demokratische Strukturen geschaffen haben. Die Arbeitsgruppe hat sich für eine Einschränkung des passiven Wahlrechts für den öffentlichen Dienst im Sinne des Art. 137 GG, also für ein Verbot der Wählbarkeit aller öffentlichen Diener ausgesprochen.
B) Im übrigen müsste das Wahlrecht geändert werden. Ein "Medikament" zur Heilung unserer kranken Demokratie sehen wir in der Beteiligung der Bürger als Souverän in direkten Abstimmungen, und der Direkt wahlen von Politikern auf allen politischen Ebenen, damit endlich eine zurechenbare Politik gemacht wird, die vom Bürger auch nachvollzogen , dh. gewählt oder abgewählt werden kann. Nicht mehr Parteien sollten die Herrschaft über die Wähler haben, sondern die Wähler sollten nur noch direkt gewählte Abgeordnete bestimmen, damit diese den Wählern Rechenschaft legen statt ihrer Parteiführung (Abschaffung von Listenwahl durch ausschließliche Direktwahl). Dies erfordert allerdings auch, dass keine 5%-Hürde mehr stattfindet, die nur den etablierten Parteien nützt und dass auch das Parteienfinanzierungssystem geändert wird. Es darf nicht mehr sein, dass die Parteien fürstlich aus öffentlichen Kassen leben. Sie sollten sich wie in anderen Ländern frei finanzieren müssen (Streichung des Parteienartikels 21 GG).
C) Um zu verhindern, dass die Parteien sich gegen den Willen ihrer Wähler stellen, muss die Bürgerbeteiligung eingeführt und erleichtert werden (Volksbegehren).Darum setzen wir uns für die bundesweite VOLKSABSTIMMUNG ein, damit der Souverän wieder Souverän ist.
D) Zur Gewaltenteilung gehört auch, dass die Parteien nicht gewerblich tätig und vor allem nicht - wie die SPD - Eigentümer eines der größten Medienkonzerne sein dürfen, womit sie die Bevölkerung nicht nur parteipolitisch, sondern auch pressemäßig manipulieren können. Dies gilt auch für die öffentlichen Medien. Sie dürfen nicht mehr von den Parteien gegängelt und auch nicht mehr durch Zwangsgebühren finanziert werden, sondern müssten sich wie ein Privatunternehmen als privater Träger im Markt bewähren. Dann wird eine Orientierung auf den Kunden hin (Hörer, Seher) gewährleistet.
Haftung der Politik
Es darf nicht mehr sein, dass Abgeordnete als einzige Gruppe haftungsfrei bleiben. Wir brauchen eine persönliche Haftung der Politiker
- für jede Form staatlicher Verschuldung
- für Langzeitfinanzwirkungen wie z.B. Sozialsysteme
- für alle Fälle persönlicher Begünstigung (Diäten).
auch über die Amtszeit hinaus. Solche Haftung ist leicht festzustellen. Man braucht nur bei allen finanzrelevanten Gesetzen den Hammelsprung durchzuführen. Wer durch die Positivtür geht, haftet, wer durch die Negativtür flüchtet, braucht nicht zu haften. Vermutlich würde dies das Verhalten der Abgeordneten in Staatsverschuldungs-fragen grundsätzlich ändern.
Wir brauchen eine verfassungsmäßig legitimierte Verpflichtung der Politik zur Gesetzesfolgenabschätzung durch eine neutrale Institution (Rechnungshof), damit die Politiker selbst und die Bevölkerung bei jedem Gesetz nicht nur die Kosten für den Staatshaushalt erfahren, sondern auch die Kostenfolgen für die Unternehmen und Bürger berechnet bekommen.
Die Rechnungshöfe müssen außerdem staatsanwaltschaftliche Befugnisse bekommen, um besser aufklären zu können und um untreue Verwaltungen und Verwaltungsmitglieder selbst anklagen zu können. Nur so werden den Berichten der Rechnungshöfe mehr Bedeutung und Folgen verschafft.
Die bisher im Grundgesetz normierte Unabhängigkeit des Abgeordneten hat nicht funktioniert. Es muss unter hohen Freiheitsstrafen jede Beeinträchtigung der Unabhängigkeit des Abgeordneten sanktioniert werden, vor allem für die Parteiführungen, die Fraktionszwang ausüben wollen und bisher ausüben.
Bundeskanzler, Minister und andere politische Funktionäre dürfen grundsätzlich nur wie in den USA maximal zwei Legislaturperioden im Amt bleiben, um die Abgehobenheit und Überheblichkeit der Politiker bei länger dauernder Herrschaft zu verhindern.
Grundsätzlich müsste jeder Beamte endgültig aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden, wenn er hauptamtlich in die Politik geht. Es darf keine Beamten in der Politik mehr geben, zumal wenn jeder in die Politik wechselnde Beamte durch Diäten gleichwertig abgesichert ist.
2. Auf oberer europäischer Ebene darf es kein Rätesystem mehr geben und keine euroföderalistische Struktur. Soll die EU für Demokratien gelten, muss sie selbst auch demokratisch werden, also die Gewaltenteilung akzeptieren, sich von einem direkt gewählten Parlament kontrollieren lassen und dieses Parlament entscheidende Rechte haben gegenüber der derzeitig dominierenden Macht der Kommissare. Es darf nicht mehr möglich sein, dass selbst der Korruption überführte Kommissare ihr Unwesen weiter treiben können, weil das Parlament und die Mehrheit der Mitgliedsländer diese Kommissare nicht verjagen können.
Dazu gehört auch eine europäische Verfassung, welche Grundsätze wie die Gewaltenteilung und lückenlose demokratische Struktur enthält, sondern auch den Minderheiten das Recht gibt, bestimmte "von oben" gewollte Gesetze nicht zu akzeptieren. Wenn schon 60% unserer Regulierungen inzwischen von Brüssel kommen und in Brüssel der Einfluss der großen Wirtschaftsverbände größer ist als in jedem einzelnen Staat, ist das Gesamtsystem weder verfassungsmäßig noch tatsächlich demokratisch legitimiert. Dies muss verändert werden, wenn man wirkliche demokratische Systeme will. Die Macht der Verbände muss ausgeschaltet, die Macht des Wählers dagegen umfassend neu gesichert werden. Anders lässt sich keine Legitimation der EU-Vorschriften gegenüber dem Wähler begründen.
Lektüre:
Hans Herbert von Arnim > Das System < Kopp Verlag, ISBN 3-938516-32-1
Eberhard und Eike Hamer >Was passiert wenn der Crash kommt?<,Olzog Verlag, ISBN 3-7892-8096-8
Noch rechnet unsere Wohlstandsgesellschaft nicht mit dem Crash des Staates, der sich längst abzeichnet. Das Buch beschäftigt sich mit den voraussichtlichen Auswirkungen eines Staatszusammenbruchs auf die Bereiche: Gesellschaftsordnung, Sozialsystem, Arbeitsmarkt, Finanzmärkte.
Die Autoren stellen Überlegungen und Ergebnisse vor, die in Arbeitsgruppen der Mittelstandsvereinigung zustande gekommen sind.
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