Das Erhabenste Wesen spricht:
Der Himmel göttlicher Weisheit wird von zwei
Leuchten erhellt: Beratung und Erbarmen.
Haltet Rat miteinander in allen
Angelegenheiten; denn Beratung ist die Lampe der Führung,
die den Weg weist, und die Quelle des Verstehens.
(Bahá'u'lláh, Botschaften aus Akká 11,16)
Im Bahá'í-Glauben gibt es keine Berufsgeistlichen, keine Priester, Bischöfe, Imame, Mönche oder Missionare. Natürlich sind für ein gesundes dynamisches Wachstum einer Gemeinde, die nach eigenem Anspruch das Modell einer zukünftigen Gesellschaftsordnung entwickelt, Verwaltungsstrukturen notwendig. Dazu gibt es auf örtlicher Ebene, also auch in Münster, zwei wichtige Einrichtungen: das Neunzehntagefest und den örtlichen Geistigen Rat.
Zum Neunzehntagefest kommt einmal im Bahá'í-Monat, das heißt alle 19 Tage, die ganze Gemeinde zusammen. Hier in Münster sind das Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus acht Nationalitäten und unterschiedlichsten Gesellschaftsschichten. Zunächst gibt es bei jedem Neunzehntagefest eine Andacht, bei der Texte und Gebete aus den Heiligen Schriften von verschiedenen Gemeindemitgliedern vorgelesen werden. Anschließend wird gemeinsam über Gemeindeangelegenheiten beraten, wobei unter anderem Vorschläge zur weiteren Beratung für den Geistigen Rat gesammelt werden. Schließlich wird gemeinsam gegessen und das Neunzehntagefest klingt in Geselligkeit aus.
Der Geistige Rat, ein Gremium von neun jährlich gewählten Gemeindemitgliedern, ist verantwortlich für alle örtlichen Gemeindeangelegenheiten. Dazu gehören die Veranstaltung von Neunzehntagefesten und Feiertagen, die Durchführung von Trauungen und Beerdigungen, die Gründung und Betreuung von Projekten, die Präsentation in der Öffentlichkeit (so auch diese Web-Seite), die Ernennung von Ausschüssen, die Verwaltung der Finanzen und die Sorge um das Wohlergehen aller Gemeindemitglieder.
Natürlich gehören auch die weniger erfreulichen Angelegenheiten der Beratung über Probleme und Schwierigkeiten einzelner oder der Gemeinde dazu. Ziel ist immer eine Lösung zu finden, die sowohl realistisch ist, als auch mit den Lehren Bahá'u'lláhs im Einklang steht. Bahá'u'lláh hat die Institution des Geistigen Rates zum Wohle der ganzen Menschheit geschaffen, und so hat jeder Münsteraner, ob Bahá'í oder nicht, das Recht, den Geistigen Rat um eine Beratung zu bitten. Innerhalb des Geistigen Rates beraten die neun gewählten Mitglieder gleichberechtigt im Geiste der Einheit und des Gebetes, um zu einem möglichst guten Beschluß zu gelangen. Oft werden Entscheidungen dann einstimmig gefällt, aber es zählt in jedem Fall der Mehrheitsbeschluß. Ein einmal gefällter Beschluß wird dann von allen Ratsmitglieder gemeinsam getragen und nach Kräften unterstützt. Die Ratsmitglieder haben, nebenbei erwähnt, als Einzelpersonen keine Sonderstellung innerhalb der Gemeinde.
Die Schnittstelle zwischen Rat und der Gemeinde ist das Neunzehntagefest. Hier werden Anregungen und Vorschläge an den Rat gesammelt und Beschlüsse oder Anregungen des Rates bekannt gegeben. Somit besteht ein dynamischer Austausch innerhalb der Gemeinde, der letztlich jeder örtlichen Gemeinde ihren eigenen gewachsenen Charakter verleiht, aber doch weltweit nach den gleichen göttlichen Prinzipien verläuft.