Kampagnen-Plattform


"Heiligt das fünfzigste Jahr und verkündet Freiheit für alle Bewohner. Ein Erlaßjahr soll es für euch sein." (Leviticus 25,10)



Die Kampagne "Erlaßjahr 2000" hat zur Grundlage:

1. Überschuldung von Personen und Ländern bedroht nicht nur die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Betroffenen, sondern die der ganzen Gesellschaft.

Das biblische Erlaßjahr sollte in der damaligen Agrargesellschaft Schuldner und Gläubiger durch die Einrichtung periodischer Schuldenerlasse schützen. Darüber hinaus sollte durch die Rückgabe des Ackerlandes als Lebensgrundlage ein Neuanfang ermöglicht werden.

2. Die Verantwortung für das heute untragbar hohe Schuldenniveau vieler Länder des Südens liegt nicht nur bei den Schuldnern, sondern bei Schuldnern und Gläubigern.

Deshalb müssen beide Seiten entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit dazu beitragen, daß die Zahlungsfähigkeit wieder hergestellt wird. Dies ist auch in nationalen insolvenzrechtlichen Bestimmungen üblich.

Die Kampagne "Erlaßjahr 2000" hat zwei Ziele:

A

einen weitreichenden Schuldenerlaß für die armen Länder der Erde im Jahr 2000,

B

die völkerrechtlich verbindliche Neugestaltung internationaler Finanzbeziehungen im Sinne eines fairen Interessenausgleichs zwischen Schuldnern und Gläubigern ("Internationales Insolvenzrecht")

Der weitreichende Schuldenerlaß soll:

1. die armen Länder von der Last untragbarer Schulden befreien, welche ihre Regierungen bei Regierungen des Nordens, bei internationalen Finanzinstitutionen und Privatbanken aufgenommen haben;

2. eine zukunftsfähige Entwicklung durch einen einmaligen Akt des Schuldenerlasses zugunsten der armen Länder im Jahr 2000 ermöglichen;

3. dem unverhältnismäßig hohen Transfer von knappen Ressourcen aus den armen in die reichen Länder entgegenwirken;

4. den armen Ländern der Welt einen Weg zu wirtschaftlicher und sozialer Gerechtigkeit sowie zur Verwirklichung grundlegender Menschenrechte eröffnen;

5. dem wirtschaftlichen und sozialen Zerfall der armen und sehr hoch verschuldeten Länder entgegenwirken und damit wesentliche Ursachen für internationale und innerstaatliche Konflikte und Wanderungsbewegungen beseitigen.

Das Internationale Insolvenzrecht soll:

1. faire und gleichgewichtige Beziehungen zwischen internationalen Gläubigern und Schuldnern herstellen. Anstelle des bisherigen Schuldenmanagements, in dem die Gläubiger zugleich als Kläger und Richter auftreten, soll ein transparentes und faires Verfahren den Interessenausgleich zwischen beiden Seiten regeln;

2. das Recht aller Völker auf Entwicklung und wirtschaftliche Selbstbestimmung fördern - insbesondere das Recht auf die zum Überleben notwendigen Güter;

3. die internationalen Finanzbeziehungen von Gläubigern und Schuldnern auf eine neue Grundlage stellen, die der Überschuldung von Ländern in der Zukunft vorbeugt.

Schuldenerlaß und Insolvenzrecht können im Einzeln folgendermaßen gestaltet werden:

zum Ziel A:

Umfang von weitreichenden Schuldenerlassen im Erlaßjahr 2000:

1. Der unbezahlbare Teil der bilateralen und multilateralen Schulden eines jeden hoch oder mäßig verschuldeten Landes mit niedrigem oder mittlerem Einkommen (Definition der Weltbank) soll erlassen werden. Als unbezahlbar ist der Teil der Auslandsschuld anzusehen, der Zahlungsverpflichtungen begründet, die über 5% der in den Jahren 1994-96 durchschnittlich erzielten Exporteinnahmen hinausgehen. Die Erfahrung des Londoner Schuldenabkommens von 1953 zur Regelung der Auslandsverbindlichkeiten der damaligen Bundesrepublik Deutschland hat gezeigt, daß diese Obergrenze einen angemessenen Spielraum für einen wirtschaftlichen Neuanfang läßt.

2. Dies soll durch ein umfassendes und mit allen Beteiligten koordiniertes Verfahren erreicht werden. Ein Vorbild dafür bietet das Chapter 9 des US-amerikanischen Insolvenzrechtes, das das Insolvenzverfahren für kommunale Gebietskörperschaften und andere öffentlich-rechtliche Körperschaften regelt.

3. In den Schuldenerlaß einbezogen werden alle zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens ausstehenden Auslandsschulden sowie die auf diese Schulden angefallenen Zinsen.

zum Ziel B:

Verfahren des Schuldenerlasses zum Jahr 2000:

1. Das Verfahren zum Schuldenerlaß wird von einem für den Erlaß in Frage kommenden Land beantragt. Gläubiger- und die Schuldnerregierungen benennen die gleiche Anzahl von Richtern für ein kleines Schiedsgericht. Diese Richter/innen benennen zusammen eine weitere Person, so daß das Schiedsgericht mit einfacher Mehrheit Entscheidungen fällen kann. Das Schiedsgericht kann die Vereinten Nationen oder eine andere von allen Beteiligten als unparteiisch geschätzte Institution oder Organisation beauftragen, die Umsetzung seines Schiedsspruchs zu überwachen.

2. Die Verhandlungen, welche zur Entscheidung über einen Erlaß der unbezahlbaren aufgelaufenen Schulden führen, müssen transparent und öffentlich sein. Alle von der Bezahlung oder dem Erlaß der Auslandsschulden betroffenen Schuldner und Gläubiger sowie Vertreter der betroffenen Bevölkerung haben das Recht, über ihre Organisationen oder Verbände vom Schiedsgericht angehört zu werden.

3. Der Schuldenerlaß soll in jedem einzelnen Fall an die Einzahlung eines Teilbetrags der erlassenen Schuld in einen Gegenwertfonds in nationaler Währung des Schuldnerlandes gebunden werden. Der Fonds dient der Begleichung der "sozialen Schuld" der Regierungen in Nord und Süd gegenüber den Ärmsten, d.h. der Deckung sozialer Grundbedürfnisse sowie Ausweitung der selbstversorgenden und der binnenmarktorientierten Produktion im Schuldnerland.

Eine angemessene Beteiligung von Kräften der Zivilgesellschaft an der Verwaltung der Gegenwertmittel ist zu gewährleisten.

4. Die Länder, in welchen aus Auslandsverschuldung stammende Korruptionsgelder der Schuldnerregierungen auf Bankkonten deponiert wurden, sollen die Offenlegung dieser Konten veranlassen. Diese Gelder sollen zur Begleichung eines Teils der Schulden herangezogen werden. Dies erfordert auch eine neue Redlichkeit im Finanzmanagement auf seiten der Schuldnerländer.

 

Appell

Ich finde mich nicht damit ab,

daß mehr als eine Milliarde Menschen die Jahrtausendwende in lebensbedrohender Armut erleben - während ihre Länder wegen Auslandsschulden riesige Zahlungen an Regierungen und Banken im Norden sowie an die internationalen Finanzinstitutionen leisten.

Ich will,

daß diesen Menschen im Jahr 2000 ein Neuanfang ohne erdrückende Schuldenlast ermöglicht wird.

Ich fordere

deshalb von den Banken, der Bundesregierung und den internationalen Finanzinstitutionen einen umfassenden Erlaß der untragbaren Schulden armer Länder für das Jahr 2000.

Ich erwarte,

daß die durch den Schuldenerlaß frei werdenden Mittel dazu benutzt werden, die Möglichkeiten der Armen zur Selbsthilfe zu stärken.

Ich befürworte

ein völkerrechtlich verankertes Verfahren in Fällen schwerer Verschuldung armer Länder ("internationales Insolvenzrecht"), damit der verhängnisvolle Kreislauf der Verschuldung durchbrochen werden kann.

Wie wird eine Organisation Mitträgerin in der Kampagne?

Organisationen, Gruppen, Gemeinden, Kirchen, Verbände, Kommunalgemeinden, sind eingeladen, die Kampagnen-Plattform zu unterzeichnen, wenn sie sich mit den Zielen der Kampagne identifizieren.

Mitträger-Organisationen verpflichten sich, die Aktionen der Kampagne im Rahmen ihrer Möglichkeiten mitzutragen und einen finanziellen Beitrag zu leisten. Der sollte bei Eine-Welt-Gruppen nicht unter 100,-, bei Kirchengemeinden nicht unter 200,-, bei Dekanaten, Kirchenkreisen und Verbänden nicht unter 500,-, bei Kirchen oder Diözesen nicht unter 1000,- DM pro Jahr liegen. (Entsprechende Größenordnungen bei nicht-kirchlichen Organisationen). Die Kampagne ist bis 30.06.2001 befristet.


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