Versetzung
Eine förmliche Versetzung
(Zulassung) findet am Ende der Vorkursphase und nach dem 2. Semester als Zulassung
zur Kursphase statt.
Ein Studierender wird versetzt, wenn er in allen Pflichtfächern zumindest
die Note ‘ausreichend’ erhalten hat. Versetzt wird ein Studierender
auch dann, wenn er in der Fächergruppe Deutsch, Mathemathik, Englisch
ein einziges ‘Mangelhaft’ hat und dies durch zumindest ein ‘Befriedigend’
in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgleicht. Ist dieser Ausgleich
gegeben, kann man sich eine weiteres ‘Mangelhaft’ in der Gruppe
der übrigen Fächer ‘leisten’. Die Neuregelung der Versetzungsordnung
in der APO-WbK ist etwas kompliziert. Zur besseren Orientierung können
Sie sich die Beispiele zur Versetzung ansehen,
die in tabellenform dargestellt sind.
Bei Nicht-Versetzung ist eine Nachprüfung möglich mit dem Ziel nachzuweisen,
dass gleichwohl ausreichende Kenntnisse im Fach vorhanden sind. Ist das Fach
der Nachprüfung ein Klausurfach, so muss die Nachprüfung sowohl
schriftlich wie mündlich (gleiche Gewichtung) zu Beginn des neuen Semesters
erfolgen.
Bei der Note ‘ungenügend’ in einem Unterrichtsfach ist weder
ein Ausgleich noch eine Nachprüfung möglich.