Teilnahme am Unterricht
Die APO-WbK weist ausdrücklich
darauf hin, dass die Studierenden zur regelmäßigen Teilnahme am
Unterricht verpflichtet sind. Wer kurzfristig verhindert ist, sollte sich
telefonisch abmelden; bei mehrtägiger, insbesondere aber langfristiger
Verhinderung empfiehlt sich gegebenenfalls eine Beurlaubung.
Die Benachrichtigung der Schule ist auch deshalb sinnvoll, weil ein Anspruch
auf eine Nachklausur nur besteht, wenn das Fehlen bei den regulären Klausuren
z.B. durch ein Attest begründet wurde.
Bei einer Fehlquote ab 30% pro Semesterhälfte wird in der Regel die Leistung
im Bereich ‘Sonstige Mitarbeit’ mit ‘ungenügend’
bewertet.
Mit null Punkten abgeschlossene Kurse gelten als nicht belegt, was in der
Regel zur Konsequenz hat, dass das entsprechende Kurssemester wiederholt werden
muss.