Fremdsprachen

Für die allgemeine Hochschulreife muss die Belegung von zwei Fremdsprachen nachgewiesen werden. Die so genannte 1. Fremd­sprache muss in allen Semestern des Studien­gangs am Abend­gymnasium belegt werden, für die 2. Fremdsprache ist der Nachweis einer ’Einführung in die 2. Fremdsprache’ mit mindestens 12 Semesterwochen­stunden ­– nach unserer gegenwärtigen Praxis verteilt auf drei Semester – erforderlich. Welche Sprache als 1. Fremd­sprache weitergeführt wird, entscheidet der Studierende in der Regel mit der Wahl der Grund- und Leistungskurse für die Kursphase; nur eine Fremdsprache muss im Kurssystem weitergeführt werden. Als Fremdsprachen angeboten werden Englisch, Französisch und Latein. Die Einrichtung von Französisch bzw. Latein in der Kursphase kann nur bei ausreichender Anwahl dieser Fächer durch die Studierenden stattfinden.

Gegenwärtig ist das Fremdsprachenangebot folgendermaßen geregelt:

Münster
abends:
Englisch von V1 – S2 sowie in der Kursphase
Französisch / Latein von V2 – S2 sowie in der Kursphase
bei ausreichender Anwahl
vormittags:
Englisch von V2 – S2 sowie in der Kursphase
Französisch von S1 – S3 nur als 2. Fremdsprache

Rheine
abends:
Englisch von V2 – S2 sowie in der Kursphase
Französisch von S1 – S3 nur als 2. Fremdsprache

Eine Befreiung von der 2. Fremdsprache ist möglich, wenn ein Studierender im Rahmen seiner bisherigen schulischen Vorbildung den Unterricht in einer 2. Fremdsprache in den Klassen 7 – 10 und eine Abschlussnote von mindestens ‚ausreichend‘ nachweisen kann. Im Einzelfall ist eine Befreiung auch durch den Nachweis anderer gleichwertiger Vorkenntnisse möglich (z.B. VHS-Zertifikate). Ausländische bzw. eingebürgerte Studierende haben u. U. die Möglichkeit, sich den im Heimatland absolvierten muttersprachlichen Unterricht oder eine bereits abgelegte Sprachfest­stellungsprüfung (auf FOR-Niveau) als ’Einführung in die 2. Fremdsprache’ anerkennen zu lassen.
Die Anerkennung von Vorleistungen zur Befreiung von der 2. Fremdsprache ist in jedem Fall eine Einzelfallentscheidung; daher ist eine Rücksprache mit der Studienberatung erforderlich.