Fremdsprachen
Für die allgemeine Hochschulreife muss die Belegung von zwei Fremdsprachen nachgewiesen werden. Die so genannte 1. Fremdsprache muss in allen Semestern des Studiengangs am Abendgymnasium belegt werden, für die 2. Fremdsprache ist der Nachweis einer ’Einführung in die 2. Fremdsprache’ mit mindestens 12 Semesterwochenstunden – nach unserer gegenwärtigen Praxis verteilt auf drei Semester – erforderlich. Welche Sprache als 1. Fremdsprache weitergeführt wird, entscheidet der Studierende in der Regel mit der Wahl der Grund- und Leistungskurse für die Kursphase; nur eine Fremdsprache muss im Kurssystem weitergeführt werden. Als Fremdsprachen angeboten werden Englisch, Französisch und Latein. Die Einrichtung von Französisch bzw. Latein in der Kursphase kann nur bei ausreichender Anwahl dieser Fächer durch die Studierenden stattfinden.
Gegenwärtig ist das Fremdsprachenangebot folgendermaßen geregelt:
Münster
abends:
Englisch von V1 – S2 sowie in der Kursphase
Französisch / Latein von V2 – S2 sowie in der Kursphase
bei ausreichender Anwahl
vormittags:
Englisch von V2 – S2 sowie in der Kursphase
Französisch von S1 – S3 nur als 2. Fremdsprache
Rheine
abends:
Englisch von V2 – S2 sowie in der Kursphase
Französisch von S1 – S3 nur als 2. Fremdsprache
Eine Befreiung von der 2. Fremdsprache
ist möglich, wenn ein Studierender im Rahmen seiner bisherigen schulischen
Vorbildung den Unterricht in einer 2. Fremdsprache in den Klassen 7 –
10 und eine Abschlussnote von mindestens ‚ausreichend‘ nachweisen
kann. Im Einzelfall ist eine Befreiung auch durch den Nachweis anderer gleichwertiger
Vorkenntnisse möglich (z.B. VHS-Zertifikate). Ausländische bzw.
eingebürgerte Studierende haben u. U. die Möglichkeit, sich den
im Heimatland absolvierten muttersprachlichen Unterricht oder eine bereits
abgelegte Sprachfeststellungsprüfung (auf FOR-Niveau) als ’Einführung
in die 2. Fremdsprache’ anerkennen zu lassen.
Die Anerkennung von Vorleistungen zur Befreiung von der 2. Fremdsprache ist
in jedem Fall eine Einzelfallentscheidung; daher ist eine Rücksprache
mit der Studienberatung erforderlich.