Erreichbare Abschlüsse

Die Fachoberschulreife (FOR) wird nach dem 2. Semester bei der Zulassung zu S3 zuerkannt, auch dann, wenn dieser Abschluss schon im 1. Bildungsweg erreicht wurde. Die Fachhochschulreife (FHR) kann frühestens nach dem 4. Semester erworben werden. Das Zeugnis ist in allen Bundesländern anerkannt, außer in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Sachsen und Thüringen. Es berechtigt zum Studium an Fachhochschulen sowie entsprechenden Studiengängen an Gesamthochschulen, sofern zugleich die von den Hochschulen verlangten berufspraktischen Nachweise erbracht werden. Studierende, welche die beruflichen Eingangsvoraussetzungen am Abendgymnasium nicht erfüllen, weil sie nach dem Abschluss der Abendrealschule ihren Studiengang unmittelbar am Abendgymnasium fortsetzen, können den schulischen Teil der FHR erwerben. Zur Erlangung der FHR ist die Belegung einer 2. Fremdsprache nicht Pflicht.


Die Allgemeine Hochschulreife wird am Ende des 6. Semesters erworben. Anders als bei der Erlangung der FOR und FHR ist hierbei eine Prüfung abzulegen.