Der Besuch des Abendgymnasiums ist kostenlos.
Die Lernmittel (Bücher)
werden zum größten Teil von der Schule gestellt. Anfallende Kosten
wie z.B. Ihre Aufwendungen für Fahrten usw. können Sie steuerlich
geltend machen.
Nehmen Sie in den letzten drei Semestern der Kursphase BAföG in Anspruch, so ist diese Förderung elternunabhängig und muss nicht zurückgezahlt werden.