Am Abendgymnasium gibt es keine Aufnahmeprüfungen.

Wenn Sie zu uns kommen, sollen Sie allerdings das 19. Lebensjahr vollendet, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige Berufserfahrung haben. Für das Abendgymnasium gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltsführung als Berufstätigkeit; selbstverständlich zählen Bundeswehr- bzw. Zivildienstzeiten. Arbeitslosigkeit kann angerechnet werden, ebenso ein Soziales Jahr.

Bewerber für die Vormittagskurse und die Außenstelle Rheine müssen die Fachoberschulreife (Mittlere Reife) mitbringen.

Während Ihres Studiums am Abendgymnasium sind Sie weiterhin berufstätig bzw. als arbeitssuchend gemeldet.

In den letzten drei Semestern vor der Abiturprüfung können Sie – falls Sie dies wollen – Ihre Berufstätigkeit aufgeben und eine Förderung nach BAföG in Anspruch nehmen