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Wasserprobe (das Hexenbad) Das Opfer wurde
mit den Daumen an die gegenüberliegenden Zehen gefesselt
und, an ein Seil gebunden, ins Wasser hinabgelassen, z.
B. in einem Fluss oder Teich.
Schwimmen war das Zeichen der Schuld und damit die
Hexerei erwiesen. Sank der Körper ins Wasser, so galt
die Angeklagte als unschuldig (meistens ertrank sie dann
aber). Insgesamt konnte die Probe bis zu 3x wiederholt
werden.
Eine Vorstellung war, dass der Teufel im Wasser mit
der Hexe war und ihr Untersinken verhinderte. Eine andere
Vorstellung beruhte darauf, dass Hexen sehr leicht sein mussten, um fliegen zu können und daher nicht untergehen
konnten.
Die Wasserprobe wurde bei Mitgliedern unterer Klassen
angewendet.
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Bild oben:
Wasserprobe in einem Fluss.Bild unten:
Schwur und Wasserprobe
Bild unten rechts:
Tränenprobe
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Wägeprobe Ähnlich wie in der Wasserprobe
war auch hier das Prinzip, dass Hexen leichter sein mussten, um die Fähigkeit des Fliegens nicht zu
verlieren. Das gemessene Körpergewicht gab Auskunft
darüber, ob es sich bei der Frau um eine Hexe handelte
oder nicht. Man ging davon aus, dass die angeklagte
Person nicht über 5 Kilo weniger wiegen durfte als ein
bestimmtes geschätztes Gewicht. War sie leichter, musste sie eine Hexe sein. Man ging aber auch davon aus, dass,
wenn sie nicht leichter war, sie die Waage verhext haben müsste (demzufolge ebenfalls als Hexe angeklagt werden
konnte).
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Die Bilder oben
und unten rechts
können als Vollbild
betrachtet werden. |
Feuerprobe Die Angeklagten mussten ein
glühendes Stück Eisen über eine bestimmte Entfernung
tragen, oder barfuss mit verbundenen Augen über
rotglühende Pflugscharen gehen. Drei Tage später wurden
Hände und Füße begutachtet. War die Angeklagte
verletzt (was wohl im allgemeinen zu erwarten ist), so
galt sie als schuldig, war sie unverletzt, wurde sie für
unschuldig erklärt.
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