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Die Folter
- Wer führte die Folter aus?
- Sinn / Zweck der Folter
- Methoden der Folter?
Das Prinzip der Folter (Tortur, peinliche Befragung) ist so alt wie die Menschheit. Im Mittelalter galt die Folter als Instrument des Gottesurteils. Ab dem 15. Jahrhundert wurde die Folter zum funktionalen Bestandteil in den Hexenprozessen. Wurde jemand der Hexerei beschuldigt, so wurden die Vorwürfe durch Richter geprüft. Ergab die Prüfung den dringenden Verdacht der Hexerei, so wurde die Person sofort verhaftet und verhört. Erfolgte in diesem Verhör kein Geständnis, so wurde die Person gefoltert.
Die Folter der Hexen bzw. Hexer wurde von Henkern (sogenannte Hexenjäger) ausgeführt. Die Hexenjäger erhielten Lohn für ihre getane Arbeit.
Der Sinn der Folter bestand darin, die Verfolgten (Hexe / Hexer) zu einem Geständnis zu zwingen. Ohne Geständnis konnte die Hexe / der Hexer nicht hingerichtet werden. Auch das Schweigen galt als Geständnis, d. h. verweigerten die Hexen / Hexer die Aussage, so wurden sie trotzdem verurteilt. Hiervon ausgenommen wurden nur wenige, z. B. schwangere Frauen, sie entgingen der Folter und Hinrichtung. Dagegen wurden Kinder wiederum gefoltert.
Allgemein wurde mit der Folter so lange fortgefahren, bis das Opfer viele Komplizen genannt hatte. Auch diese wurden verhaftet und gefoltert, bis auch sie weitere Namen genannt hatten. So konnten sich aus jedem Hexenprozess zahllose Folgeprozesse entwickeln.
Es gab verschiedene Methoden der Folter. Werkzeuge waren unter anderem die Daumenschrauben und die Beinschrauben (auch spanischer Stiefel genannt). Dieses Werkzeug wurde zum Quetschen der Finger bzw. der Waden genutzt. Auch wurde durch das Schlagen mit Ruten und gleichzeitiger Streckung des Körpers gefoltert. Ein anderes Mittel war das Hochziehen an den auf dem Rücken zusammengebundenen Armen, wobei Gewichte an den Füßen die Qualen verstärkten.
Es kam vor, dass ein Angeklagter während der Folter starb. Dann wurde die Schuld durch den Richter und Henker auf den Teufel abgewälzt.
Es war nicht möglich, in der Folter seine Unschuld zu beweisen. Die Folter wurde bis zu vier mal wiederholt und bei Verbrechen von "besonderer Härte" wurde die Folter mit extremer Dauer, Härte und Häufigkeit eingesetzt. Eine Frau, die wegen Hexerei festgenommen wurde, musste schuldig sein, ob zu Recht oder zu Unrecht. Ansonsten fühlten sich die Untersuchungsbeamten beschämt.
Sobald das Schuldbekenntnis vorlag, trat nach Vorgabe der Carolina das 'Blutgericht' zusammen, um die Verurteilung zu verkünden. Die Angeklagten hatten keine Chance.