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Der Fall Elsa Buddenboems (1627)
Am 23.07.1627 ordnete der Rat der Stadt
Münster die Inhaftierung Elsa Buddenboems , 28- jährige
unverheiratete und uneheliche Tochter Gretas zur Steinhorst an.
Aufgrund der Denunziation von verschiedenen Geistlichen und der verwandschaftl.
Beziehung zu einer verurteilten Hexe wird Elsa B. verhaftet und
am gleichen Tag verhört.
Das eigentliche Verdachtsmoment gegen Elsa B. ergibt sich aus
einem Vorfall, der sich im Hause ihrer Vermieterin, der Witwe
Clara Conerding zutrug.Die Vermieterin beschäftigte eine Magd,
die vom "bösen Feind" besessen ist. Elsa B.schenkte
dieser Magd einen Kupferschilling. Während ein Kapuzinermönch
an der Magd den Exorzismus vollzog, soll der Teufel aus der Magd
gesprochen haben. Er habe gesagt, das Geld tauge nichts und
bezichtigte Elsa B. zudem als "Hexe und Zaubersche".
Der Mönch, der das besagte Kupferstück in Händen hielt,
erkrankte kurz darauf und verdächtigte Elsa B. öffentlich. Eine
andere Magd aus der Nachbarschaft hält sich für besessen und
macht Elsa B. dafür verantwortlich. Desweiteren soll Elsa B.für
die Besessenheit einer Frau verantwortlich sein, der sie eine
Wegge geschenkt hat. Außerdem sei sie verantwortlich am Tode der
Hühner des Heinrich Reer.
In einem weiteren gütlichen Verhör wird Elsa B.nach ihren
familiären Vorbelastungen und dem eigenen schlechten Ruf
befragt. Ihr wird von den Richtherren unterstellt, den
Kupferschilling mit einer teuflischen Substanz bestrichen zu
haben. Dies wird von Elsa B. bestritten.
Elsa B. hatte vor und während der Ermittlungen darum gebeten,
die Wasserprobe an ihr vorzunehmen. Diese Bitte wird als weiteres
belastendes Indiz gewertet, da die Richtherren in einem früheren
Prozeß dieses Gottesurteil als Teufelsbetrug deklariert hatten. Ebenso sind sie
der Meinung, "Unschuldige hätten es nicht nötig, sich
durch solche Mittel ehrlich zu machen".
Gegen den Vorwurf, durch eine heiße Wegge (=Brötchen)
Besessenheit verursacht zu haben, wehrt sich Elsa B. vehement.
Das Mädchen, das die Wegge verzehrte, sei noch 14 Tage gesund
auf der Straße und in der Kirche gesehen worden.
Am Tage des Verhörs werden Zeugen zu dem Fall gehört, die Witwe
Clara Conerding sowie das Ehepaar Nickhorn.
Zeugenaussagen:
Witwe Clara C.
Der Teufel, der aus ihrer Magd sprach, soll Elsa B.auch für
die Besessenheit ihrer Tochter verantwortlich gemacht haben. Ein
weiteres Mädchen erkrankte, nachdem sie das Geldstück angefaßt
hatte, gesundete aber nach der Waschung mit Weihwasser.
Ehepaar Nickhorn
Sie berichten von absonderlichen Krankheiten, von denen sie
befallen wurden, als Elsa B. bei ihnen wohnte. Als Weiteres sei
zu berichten von einem Geistlichen, der zu jener Zeit bei ihnen
wohnte, dem Wundersames widerfuhr. Morgens entdeckte er in seinem
Nachttopf Wasser, obwohl er diesen abends vorher entleert hatte.
Der Rat hält diese ausgeschmückten Aussagen
für beweiskräftige Indizien und verhängt die Folter
an Elsa B. Elsa B., die an Depressionen leidet und Suizid
gefährdet ist, hält ihre Lage für aussichtslos. Als ihr am
2.August zu Beginn der Folter die Augen verbunden werden,
erklärt sie sich bereit zu gestehen. Sie gesteht, dass sie die
Tochter ihrer Vermieterin mit einem Apfel vergiftete, der mit
schwarzem Zeug vom Teufel versetzt war. Dieses
schwarze Zeug befand sich auch auf der Münze und in der Wegge.
Nach dem Verlesen des Geständnisses fordern die Ratsherren Elsa
B. dazu auf, Mitbeteiligte am Hexentanz zu denunzieren. Sie
denunzierte daraufhin eine Mutter mit ihrer Tochter und zwei
weitere Frauen.
Am 6.August trägt man Elsa B. das "Extrahierte
Bekenntniß" vor, das in 11 Punkten alles umfaßt, was sie
am 2. August gestanden hatte.
Sie bestätigt alles.
Daraufhin wird sie zum Tode durch das Feuer veurteilt.
Gnadenhalber ließ man sie vorher strangulieren.