| Denunziation Seinen
Nächsten als Hexe denunzieren konnte jedermann, auch
"jedwede
Verbrecher und Infame".
Als Indiz für die Schuld eines Denunzierten konnte jedes
Wort, Verhalten
und Gerücht sowie jede zufällige Begebenheit geltend
gemacht werden.
Es genügte schon die Behauptung, das eben diese Person
einen Fluch über
jemanden gelegt hatte.
Ebenfalls bot man einer bereits verurteilten Hexe einen
weniger qualvollen
Tod gegen die Denunziation von weiteren Hexen an.
Gegen Ende des 15. Jahrhunderts wurde das alte
Anklageverfahren durch
das Inquisitionsverfahren verdrängt. Die Rechtsprechung
in den Hexenprozessen
erfolgte jetzt durch weltliche Gerichte. Eine
Zeugenaussage allein genügte nun
nicht mehr zur Verurteilung. Die Angeklagte musste zunächst ein Geständnis
ablegen.
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